Behindertenzuschlag, für Bezieher:innen einer Leistung der Mindestsicherung, Richtsatz 2025 - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Web stranica: www.wien.gv.at/...
Zuschlag für Menschen mit Behinderung, die eine Leistung der Wiener
Mindestsicherung beziehen: € 217,62
Die 2x-jährlichen Sonderzahlungen bei Bezug einer Dauerleistung werden bei Bezug eines Behindertenzuschlags nicht mehr ausbezahlt. (Behindertenzuschlag ist höher als die Sonderzahlungen)
Die 2x-jährlichen Sonderzahlungen bei Bezug einer Dauerleistung werden bei Bezug eines Behindertenzuschlags nicht mehr ausbezahlt. (Behindertenzuschlag ist höher als die Sonderzahlungen)
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at