Behindertenzuschlag, für Bezieher:innen einer Leistung der Mindestsicherung, Richtsatz 2024 - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
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Zuschlag für Menschen mit Behinderung, die eine Leistung der Wiener
Mindestsicherung beziehen: € 208,05
Die 2x-jährlichen Sonderzahlungen bei Bezug einer Dauerleistung werden bei Bezug eines Behindertenzuschlags nicht mehr ausbezahlt.
Die 2x-jährlichen Sonderzahlungen bei Bezug einer Dauerleistung werden bei Bezug eines Behindertenzuschlags nicht mehr ausbezahlt.
Фонд социјални Беч
E-Mail: sozialinfo@fsw.at