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Gemeinderat, 21. Sitzung vom 27.11.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 99 von 122

 

falsch ist, ist, dass hier Mittel liegen gelassen würden. Das ist keineswegs der Fall, sondern die Frage ist immer: Wann wird beantragt? - Diesbezüglich ist festzustellen, dass Förderungszusicherungen natürlich nicht zurückgehalten werden, sondern dass es eben eine Tatsache ist, dass das budgetierte Förderungsvolumen immer erst gegen Ende des Jahres durch Anträge der Förderungswerber genutzt wird. Es liegt natürlich an den Bauträgern, dass Förderungsanträge samt den notwendigen Unterlagen - und die Unterlagen kommen, wie wir wissen, oft sehr spät, oder sie sind mangelhaft - erst am Jahresende eingereicht werden. Die Geschäftsgruppe Wohnen weist die Bauträger immer wieder darauf hin beziehungsweise animiert sie dazu, die Förderungsanträge zeitgerecht und möglichst auf das ganze Jahr verteilt einzureichen. - Das ist das ganze Geheimnis, das sich hinter dieser Frage verbirgt.

 

Weil hier auch der Bereich der Betriebskosten und dergleichen angesprochen wurde, möchte ich dazu Folgendes anmerken: Nicht die Betriebskosten sind das Problem bei der Mietengestaltung, sondern ich kann Ihnen sagen, worin das Problem tatsächlich besteht - es gibt hiezu auch eine neue Studie -: Es besteht darin, dass wir bei der Vermietung zwar Richtwerte haben, dass aber diese Begrenzung durch die Richtwerte wirkungslos ist, sowie darin, dass die befristeten Mieten teurer sind, obwohl es eine Abschlagsregelung gibt. Ich werde das jetzt noch kurz ausführen.

 

Das Beispiel der Wiener Altbaumietwohnungen zeigt: Mietzinsbegrenzung durch Richtwertmieten für private Mietwohnungen ist wirkungslos!

 

Warum? - Die Richtwertmieten haben in der Praxis keine Obergrenzen. Es gibt komplizierte, undurchschaubare Zuschläge zum Richtwert. Damit sind die Richtwertmieten genauso teuer wie die freien Mieten. Außerdem wird jeder dritte Mietvertrag - beziehungsweise sogar mehr: 37 Prozent der Mietverträge - befristet abgeschlossen, und diese Mieten sind nicht billiger, wie die Regierung versprochen hat, sondern sie sind teurer, obwohl es nach dem Gesetz 25 Prozent Abschlag gibt. Dieser Abschlag ist wirkungslos, weil es undefinierbare und nebulose Mietobergrenzen gibt, weil es eine Reihe von Zuschlägen gibt, die nicht einmal dem Mieter bekannt gegeben werden müssen.

 

Anstatt Wohnungen billiger zu machen, hat die Regierung also zahlreiche Verschlechterungen und Belastungen für die Mieter beschlossen - ich nenne als Beispiele nur den Entzug der Gemeinnützigkeit für 62 000 Bundeswohnungen, die Verschlechterung der Kaufbedingungen für Optionsmietwohnungen, die Aufhebung jeglichen Mieterschutzes für Mieter von Wohnungen in Ein- und Zweiobjekthäusern, die Verschlechterung der Mieterrechte in Eigentumswohnhäusern und so weiter (GR Johann Driemer: Ungeheuerlich! Ungeheuerlich!) - und damit die Hausherren begünstigt.

 

Ich kann hier gerne die Zahlen von Richtwertmieten und tatsächlichen Mieten - sie gelten für Wien - bekannt geben: Der Durchschnitt der Nettomiete für Wien insgesamt - ich nenne jetzt nur die Nettomiete ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer - beträgt 6,65 EUR und übersteigt den Richtwert um 2,41 EUR. 6,65 EUR sind es also tatsächlich, obwohl es nur um 2,41 EUR weniger sein dürften. Dies ist auch ganz leicht zu erklären. Der Grund dafür ist, dass es für jeden Schmarrn, sage ich jetzt einmal, Zuschläge gibt. Es gibt für den Klopfbalkon - ja, solche skurrilen Dinge kommen vor! - einen Zuschlag von 2 Prozent, für den Fernblick von 3 Prozent, wenn es ein Jugendstilhaus ist, 5 Prozent, wenn es ein Kellerabteil mit Stromanschluss gibt, sind es 3 Prozent. Für Stuckdecken gibt es einen Zuschlag, ebenso für einen elektrischen Türöffner, für einen Telefonanschluss und auch für einen Waschmaschinen- und Geschirrspülmaschinen-Anschluss gibt es Zuschläge. (GR Georg Fuchs: Eine schöne Wohnung kostet etwas!)

 

Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, macht das Wohnen teurer! (GR Georg Fuchs: Geschenkt gibt es nichts!) Die Betriebskosten und die Müllgebühren sind ein Teil der Kosten, aber sie sind nur ein kleiner Teil.

 

Einen Punkt möchte ich noch ansprechen - die anderen lasse ich aus, weil die Zeit schon sehr fortgeschritten ist -, nämlich betreffend den Verkauf der Wohnhäuser, der hier angezogen worden ist. Auch hiezu gibt es eine Reihe von Unterlagen. Wir wissen - nicht alle von uns wissen es, aber diejenigen, die im Kontrollausschuss sind, haben den Kontrollamtsbericht ja bekommen -, wie es in Wirklichkeit aussieht. Der Verkauf der Wohnhäuser ist nach ordnungsgemäßen Ausschreibungen erfolgt und zu Preisen, die über den Schätzwerten gelegen sind, wobei diese Schätzwerte auch von außenstehenden Fachleuten überprüft worden sind. Die Beschuldigungen, die gegen die Beamten erhoben wurden, dass diese Wohnhäuser eigentlich verschleudert wurden, gehen daher völlig ins Leere.

 

Den Mietern wurden Gemeindewohnungen zum Kauf angeboten. Dieses Angebot, auch wenn es nicht angenommen wurde, gilt lebenslänglich. Was das Kontrollamt in diesem Zusammenhang anregt, ist - und damit verrate ich kein großes Geheimnis -, dass man, wenn kurz danach wieder verkauft wird, eventuell Nachforderungen an die Käufer stellt.

 

Zusammenfassend kann ich sagen: Der Großteil der Häuser ist über Inserate im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" ausgeschrieben worden. Die Bestbieter sind zum Zug gekommen. Bei kleinen Objekten, wo die Mieter selbst das Haus kaufen wollten, hat es keine Ausschreibungen gegeben; das wäre auch nicht sehr sinnvoll gewesen. Und in fünf Fällen hat man einschlägig bekannte - ich setze das jetzt unter Anführungszeichen - "Spekulanten" ausgeschieden und abgelehnt, ebenso wie Angebote unter dem Verkehrswert des Hauses ausgeschieden wurden. Es haben sich also alle Mystifikationen, die in diesem Zusammenhang laut geworden sind, verflüchtigt und in nichts aufgelöst.

 

Es wurde hier auch die Frage betreffend die Hausbesorger angesprochen. Ich kann dazu nur eines sagen: Die Regierung hat das Hausbesorgergesetz nicht reformiert, sondern sie hat es zerstört. Diese Zerstörung hat

 

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