A bis Z für Tageseltern und Trägerorganisationen von Kindertagesbetreuungseinrichtungen

A

Anwesenheitspflicht der Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr
Der Umfang der Besuchspflicht für das letzte Jahr in elementaren Bildungseinrichtungen ist im § 3 Wiener Frühförderungsgesetz (WFfG) geregelt.
Informationsblatt zum verpflichtenden Kindergartenjahr
Anzeigepflicht - Kindergarten
Die Anzeigepflicht im Zusammenhang mit einem Kindergarten ist im § 8 Abs. 1 und 2 Wiener Kindergartengesetz (WKGG) geregelt.
Anzeigepflicht - Kindergruppe
Die Anzeigepflicht im Zusammenhang mit einer Kindergruppe ist im § 4 Abs. 1 Wiener Tagesbetreuungsgesetz (WTBG) geregelt.
Aufsicht
Jede Form der Tagesbetreuung unterliegt der Aufsicht der Behörde. Die Behörde hat sich durch Aufsichtsorgane in angemessenen Zeitabständen, mindestens aber einmal jährlich, davon zu überzeugen, dass die Kinderbetreuungseinrichtungen den vorgeschriebenen Erfordernissen entsprechen. Den Aufsichtsorganen ist der Zutritt in die Kinderbetreuungseinrichtung zu gewähren und die erforderlichen Auskünfte sind zu erteilen.
Aufsichtspflicht
Aufsichtspflicht bedeutet, Kinder so zu betreuen, dass sie selbst keinen Schaden erleiden und keinen Schaden an anderen Personen oder Dingen verursachen.
Aufsichtspflicht und Bildungsauftrag sind gleichrangig. Pädagogische Zielsetzungen beziehungsweise Wertvorstellungen wie Selbständigkeit, Partizipation und Handlungskompetenz stehen nicht im Widerspruch zur Aufsichtspflicht.
Leitfaden zur Aufsichtspflicht: 500 KB PDF
Ausbildungsfristen - Leitung
Wenn ausgebildete Leitungsfachkräfte nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, können bis zu 50 Unterrichtseinheiten davon berufsbegleitend binnen eines Jahres ab Funktionsübernahme absolviert werden (§ 3a Abs. 1 Wiener Kindergartengesetz - WKGG).
Die Trägerorganisation eines Kindergartens hat die Absolvierung der in § 3a Abs. 1 Z 2 WKGG normierten Ausbildung für jene Leitungsfachkräfte, welche sich zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes bereits in einem Anstellungsverhältnis befinden, bis spätestens 1. Jänner 2023 nachzuweisen. Die Absolvierung der Managementausbildung gilt innerhalb dieses Zeitraumes als Fortbildung im Sinne des § 3a Abs. 2 WKGG (§ 16 Abs. 6 WKGG).
Anerkannte Ausbildungen - Leitungsfachkräfte in Kindergärten
Die Qualifikation für Leitungsfachkräfte ist im § 3a Abs. 1 und 2 Wiener Kindergartengesetz (WKGG) geregelt.
Informationen zur Qualifikation von Leitungsfachkräften, Anrechnungen von Managementausbildungen und Anrechnungen von Berufserfahrung finden Sie hier:
Informationsblatt Anrechnungen: 400 KB PDF
Beurteilungsbogen Unterschreitung
Informationen über Ausbildungsorganisationen, die Managementausbildungen für Leitungsfachkräfte in Kindergärten im Rahmen von 100 Unterrichtseinheiten gemäß § 3a Abs. 1 Z 2 WKGG anbieten, finden Sie hier:
Informationsblatt Ausbildungsorganisationen: 150 KB PDF

B

Betriebsbewilligung - Kindergarten
Die Grundsätze der Bewilligung eines Kindergartens sind in den §§ 5 und 10 Wiener Kindergartengesetz (WKGG) geregelt.
Für einen Antrag auf Erteilung der Bewilligung sind gemäß § 10 WKGG folgende Inhalte notwendig: Weitere Informationen
Betriebsbewilligung - Kindergruppe
Die Grundsätze der Bewilligung einer Kindergruppe sind in den §§ 3 und 6 Wiener Tagesbetreuungsgesetz (WTBG) geregelt.
Für einen Antrag auf Erteilung der Bewilligung sind gemäß § 6 WTBG folgende Inhalte notwendig: Weitere Informationen
Besuchspflicht
Eine Besuchspflicht gibt es nur im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres.
Siehe Anwesenheitspflicht der Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr
Bildungskompass
Das Pilotprojekt zum Bildungskompass wurde im Kindergartenjahr 2017/2018 in Oberösterreich durchgeführt und vom Charlotte Bühler Institut begleitet und evaluiert. Es besteht ein Angebot zur freiwilligen Implementierung unter unentgeltlicher Nutzung der Schulungsunterlagen. Die Schulungsunterlagen können beim Charlotte Bühler Institut angefordert werden. Diese Mitteilung erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Frauen, Familien und Jugend.
Pilotprojekt Bildungskompass - Endbericht, Charlotte Bühler Institut 2018: 10 MB PDF
Bildungspartnerschaft
Zusammenarbeit mit Eltern
Bildungsplan
Wiener Bildungsplan
Bundesländerübergreifender BildungsRahmenPlan
Die Gestaltung der Bildungsarbeit in Kindergärten (§ 2 Abs. 1 Z 2 WKGG) und Kindergruppen (§ 1a Abs. 1 Z 1 lit. b WTBG) hat unter anderem nach den Grundsätzen des Bundesländerübergreifenden BildungsRahmenPlans zu erfolgen.
BildungsRahmenPlan: 5 MB PDF
Businessplan
Für die Bewilligung eines Kindergartens beziehungsweise einer Kindergruppe ist seit März 2018 ein Businessplan notwendig. Die Inhalte des Businessplans sind im § 10 Z 9 Wiener Kindergartengesetz beziehungsweise im § 6 Abs. 2 Z 7 Wiener Tagesbetreuungsgesetz geregelt.
Die Informationen zum Businessplan entsprechen betriebswirtschaftlichen Kenntnissen und sind für jegliche Unternehmensführung eine notwendige Voraussetzung.
Informationsblatt Businessplan: 300 KB PDF
Für die Erstellung des Businessplans sind entsprechende Berechnungen notwendig. Zur Unterstützung für die Berechnungen und zur anschließenden Darstellung im Businessplan kann folgende Kalkulationstabelle verwendet werden.
Kalkulationstabelle: 50 KB XLSX

D

Deutschkenntnisse
Die Bildungsarbeit in Kinderbetreuungseinrichtungen hat das Ziel, die Sprachkompetenz in der Erst- und Zweitsprache zu fördern. Die Förderung der Sprachkompetenz ist von entsprechend ausgebildetem Fachpersonal durchzuführen, welches über die dafür notwendigen Deutschkenntnisse verfügt.
Anhand des Beobachtungsbogens BESK KOMPAKT ist die Sprachkompetenz in Deutsch von Kindern mit Deutsch als Erstsprache zu erfassen. Bei Kindern mit Deutsch als Zweitsprache ist die Erfassung der Sprachkompetenz mittels BESK-DaZ KOMPAKT durchzuführen.
Ergibt die Feststellung einen Sprachförderbedarf, ist eine Sprachförderung durchzuführen. Das dafür eingesetzte Personal muss mindestens Deutschkenntnisse auf dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreichen. Außerdem muss das für eine Sprachförderung eingesetzte Personal eine Qualifikation entsprechend dem Lehrgang zur Qualifizierung für die frühe sprachliche Förderung nachweisen.
Für den Kindergarten ist die Förderung der Sprachkompetenz in § 2 Abs. 2 Z 4 WKGG geregelt.
Für die Kindergruppe ist die Förderung der Sprachkompetenz in § 1a Abs. 2 Z 4 WTBG geregelt.
Dienstplan - Kindergarten
Die Betreuung der Kinder einer elementaren Bildungseinrichtung ist im § 3 Abs. 3 Wiener Kindergartenverordnung geregelt.
Damit die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelung von der dafür zuständigen Behörde kontrolliert werden kann, hat der Dienstplan folgende Punkte zu beinhalten:
Bezeichnung der Gruppen laut Bescheid
Vor- und Zunamen des Fach- und Assistenzpersonals
Wochenarbeitszeit / Beschäftigungsausmaß des Fach- und Assistenzpersonals
genaue Betreuungszeiten pro Gruppe über die gesamte Öffnungszeit des Tages
gegebenenfalls Sammelzeiten
Dienstzeiten der Leitung (Bürozeiten und Kinderdienstzeiten)
Gültigkeitszeitraum des Dienstplans
Werden die Kinder einer Gruppe beispielsweise an einem Tag in der Woche von einer anderen pädagogischen Fachkraft als sonst betreut, muss dies aus dem Dienstplan hervorgehen.
Dienstplan - Kindergruppe
Für jede Kindergruppe muss zumindest eine fachlich ausgebildete Betreuungsperson vorhanden sein, die sowohl eigenberechtigt als auch persönlich geeignet ist gemäß § 15 Abs. 1 Wiener Tagesbetreuungsverordnung (WTBVO).
Der Dienstplan hat der Standortkonzeption zu entsprechen. Auf dem Dienstplan sind Vor- und Zunamen der Betreuungspersonen anzugeben.

E

Elektronische Zustelladresse
Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung stellt die Stadt Wien - Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) behördliche Schriftstücke und Informationen vermehrt gemäß § 37 Zustellgesetz elektronisch zu. Sollten Sie mit dieser Übermittlungsform einverstanden sein, ersuchen wir Sie die E-Mail-Adresse bekanntzugeben, an welche die elektronische Zustellung erfolgen kann. Falls Sie der Behörde bereits eine elektronische Zustelladresse bekanntgegeben haben, ist keine neuerliche Übermittlung erforderlich.
Elternabend - Kindergarten
Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist im § 4 WKGG geregelt. Innerhalb eines Kindergartenjahres ist mindestens ein gemeinsames Gespräch zwischen den Fachkräften und den Erziehungsberechtigten (Elternabend) durchzuführen. Ein Elternabend kann auch von den Erziehungsberechtigten eingefordert werden.
Entwicklungsgespräche
Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist für Kindergärten im § 4 WKGG sowie für Kindergruppen im § 1b WTBG geregelt.
Erziehungsberechtigte haben einen Anspruch auf regelmäßige Informationen über den Bildungs- und Entwicklungsprozess des Kindes. Mindestens einmal im Jahr hat ein fachlicher Austausch zwischen Erziehungsberechtigten und Fachpersonal über den Bildungs- und Entwicklungsprozess des Kindes (Entwicklungsgespräch) stattzufinden. Der Bildungs- und Entwicklungsprozess des Kindes ist in geeigneter Form zu dokumentieren.
Um einen Nachweis über die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelungen erbringen zu können, wird eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten im Zusammenhang mit der Durchführung bzw. dem Angebot des Entwicklungsgesprächs empfohlen.
Erste-Hilfe
Es wird auf die Sinnhaftigkeit eines Erste-Hilfe-Kurses im Zusammenhang mit einer Betreuungstätigkeit in elementaren Bildungseinrichtungen hingewiesen.
Erste-Hilfe - Kindergruppe
Kindergruppenbetreuungspersonen müssen beim Abschluss des Ausbildungslehrganges einen Nachweis über die Absolvierung eines nicht länger als ein Jahr zurückliegenden Erste-Hilfe-Kurses für Kindernotfälle im Ausmaß von 16 Stunden erbringen.
Die Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für Kindernotfälle ist verpflichtend alle 5 Jahre im Ausmaß von mindestens 8 Stunden zu absolvieren und nachzuweisen.
Informationen im Zusammenhang mit Erster-Hilfe sind in den §§ 4 und 6 Wiener Tagesbetreuungsverordnung (WTBVO) geregelt.

F

Förderungen
Die Stadt Wien unterstützt durch die Gewährung von Förderungen private Trägerorganisationen von elementaren Bildungseinrichtungen.
Die Gewährung und Kontrolle von Förderungen liegt im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Kindergärten (MA 10), Fachbereich Förderungen private und elementare Bildungseinrichtungen.
Informationen Stadt Wien - Kindergärten
Informationen Förderung beitragsfreier Kindergarten
Informationen zur Hortgruppenförderung
Fortbildung - Kindergarten
Leitungsfachkräfte: Pro Kindergartenjahr sind 8 Unterrichtseinheiten Führungscoaching oder eine Fortbildung im Sinne der Managementmodule gemäß § 3a Abs. 2 Wiener Kindergartengesetz zu absolvieren.
Pro Kindergartenjahr sind 8 Unterrichtseinheiten im Sinne einer elementarpädagogischen Fortbildung gemäß § 3 Abs. 5 Z 1 Wiener Kindergartenverordnung zu absolvieren.
In die Managementausbildung (100 Unterrichtseinheiten) werden im Jahr der Ausbildung die Fortbildungseinheiten (16 Unterrichtseinheiten) inkludiert.
Elementarpädagogische Fachkräfte: Pro Kalenderjahr sind 16 Unterrichtseinheiten im Sinne einer elementarpädagogischen Fort- und Weiterbildung gemäß § 3 Abs. 5 Wiener Kindergartenverordnung zu absolvieren.
Personal zur Sprachförderung nach festgestelltem Förderbedarf: Im Zusammenhang mit der frühen Sprachförderung ist eine Qualifikation entsprechend dem Lehrgang zur Qualifizierung für die frühe sprachliche Förderung gemäß § 2 Abs. 3 Wiener Kindergartengesetz nachzuweisen.
Das Gesetz sieht keine aliquoten Anrechnungen oder Verminderungen des Stundenausmaßes hinsichtlich der Weiterbildung bei Teilzeitregelungen vor.
Zur besseren Übersicht verwenden Sie bitte das Übersichtsblatt Fort- und Weiterbildung und legen Sie es in der Mappe mit den Unterlagen für die behördliche Kontrolle ab. Die Nachweise über die Fort- und Weiterbildung sind ebenfalls abzulegen.
Übersichtsblatt Fort- und Weiterbildung: 300 KB PDF
Fortbildung - Kindergruppe
Betreuungspersonen: Pro Kalenderjahr sind mindestens 20 Unterrichtseinheiten einschlägiger Fortbildung gemäß § 4 Abs. 3 Wiener Tagesbetreuungsverordnung nachzuweisen.
Alle 5 Jahre ist ein Erste-Hilfe-Kurs für Kindernotfälle im Ausmaß von mindestens 8 Stunden zu absolvieren und nachzuweisen.
Personal zur Sprachförderung nach festgestelltem Förderbedarf durch BESK-Screening: Im Zusammenhang mit der frühen Sprachförderung ist eine Qualifikation entsprechend dem Lehrgang zur Qualifizierung für die frühe sprachliche Förderung gemäß § 1a Abs. 3 Wiener Tagesbetreuungsgesetz nachzuweisen.
Das Gesetz sieht keine aliquoten Anrechnungen oder Verminderungen des Stundenausmaßes hinsichtlich der Weiterbildung bei Teilzeitregelungen vor.
Fortbildungen - Pädagogische Qualitätssicherung und Hygieneschulung
Die Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) bietet im Rahmen der pädagogischen Qualitätssicherung Fortbildungen an. Die Fortbildungen werden auf die jährliche Fortbildungsverpflichtung angerechnet. Die Teilnahme ist freiwillig.
Anmeldung, Kosten, Zielgruppe
Frühe Sprachliche Förderung
Mit der Gesetzesnovelle 2019 rückt die sprachliche Förderung in den Blickpunkt. Die Durchführung einer Sprachstanderhebung mittels BESK KOMPAKT bzw. BESK-DaZ KOMPAKT ist damit gesetzlich verpflichtend.
Das in der frühen Sprachförderung eingesetzte Personal muss mindestens Deutschkenntnisse auf dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreichen und eine Qualifikation entsprechend dem Lehrgang zur Qualifizierung für die frühe sprachliche Förderung nachweisen (§ 2 Abs. 3 WKGG, § 1a Abs. 3 WTBG).
Informationen zur Ausbildung Frühe Sprachliche Förderung finden Sie hier:
Pädagogische Hochschule Wien
Kirchliche pädagogische Hochschule Wien/Krems
Leitfaden zur sprachlichen Bildung und Förderung am Übergang von elementaren Bildungseinrichtungen in die Volksschule: 2 MB PDF

G

Gefährdungsmeldung
Die Mitteilung bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung ist im § 37 Abs. 1 des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes (B-KJHG) geregelt.
Ergibt sich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit ein begründeter Verdacht, dass ein konkretes Kind misshandelt oder vernachlässigt wird, von sexueller Gewalt betroffen oder sonst erheblich gefährdet ist, und die Gefährdung nicht durch eigenes fachliches Tätigwerden verhindert oder abgewehrt werden kann, besteht Mitteilungspflicht. Die Mitteilung hat schriftlich zu erfolgen (siehe Formular) und ist der zuständigen Regionalstelle - Soziale Arbeit mit Familien zu übermitteln. Die Zuständigkeit der Regionalstellen richtet sich nach dem Wohnsitz des Kindes.
Im Wiener Kindergartengesetz (WKGG) und im Wiener Tagesbetreuungsgesetz (WTBG) wird in § 8 Abs. 3 WKGG bzw. in § 4 Abs. 2 WTBG konkret auf die Meldepflicht hingewiesen.
Informationsblatt - Meldepflichten bei Kindeswohlgefährdung: 400 KB PDF
Formular zur Meldung: 500 KB PDF
Weitere Informationen zum Thema Kindeswohlgefährdung und Mitteilungspflicht finden Sie unter: Gewaltinfo
Informationen zu den Regionalstellen finden Sie unter: Regionalstelle - Soziale Arbeit mit Familien
Gesetze - Kindergarten
Wiener Kindergartengesetz
Wiener Kindergartenverordnung
Wiener Frühförderungsgesetz
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27
Gesetze - Kindergruppe
Wiener Tagesbetreuungsgesetz
Wiener Tagesbetreuungsverordnung
Wiener Frühförderungsgesetz
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27
Gestaltung der Mahlzeiten
Die Gestaltung der Mahlzeiten stellt einen wesentlichen Beitrag in der alltagspädagogischen Begleitung dar.
Leitfaden Gestaltung von Mahlzeiten: 300 KB PDF
Grundlagendokumente
Wiener Bildungsplan
Bundesländerübergreifender BildungsRahmenPlan
Werte leben, Werte bilden
Leitfaden zur sprachlichen Bildung und Förderung
Modul für das letzte Jahr in elementaren Bildungseinrichtungen
Pädagogische Grundlagendokumente in Kinderbetreuungseinrichtungen (178 KB PDF)

H

Hygiene
Im Leitfaden des Gesundheitsdienstes (MA 15) finden Sie Informationen zu Hygiene, Infektionskrankheiten und prophylaktische medizinische Maßnahmen. Der Leitfaden kann für Kindergärten und Kindergruppen verwendet werden.
Empfehlung für Wiener Kindergärten - Infektionskrankheiten und prophylaktische medizinische Maßnahmen: 800 KB PDF
Hygiene im Betreuungsalltag für Tageseltern: 450 KB PDF
Leitfaden Allgemeine Hygiene-Richtlinien für Kindergruppen: 620 KB PDF

I

Informationsaustausch
Zusammenarbeit mit Eltern
Informationen für Eltern
Infoposter zum Ausdrucken: 100 KB PDF
Integration
Dokumentation über die Förderung von Tageskindern mit Beeinträchtigungen, Behinderung und/oder chronischer Erkrankung.
Die entsprechenden Angaben finden Sie unter Punkt 6 im Leitfaden zur Erstellung eines pädagogischen Konzepts - Tageseltern: 600 KB PDF

J

Jährliche Kontrolle
Aufsicht

K

Kompetenzstelle Kinderschutz
Das Ziel der Kompetenzstelle Kinderschutz Elementarpädagogik ist es, den Schutz der Kinder in elementarpädagogischen Einrichtungen bestmöglich zu gewährleisten.
Kontrolle durch die Behörde
Aufsicht
Konzept
Pädagogisches Konzept

L

Leitfäden
Die Leitfäden der Kinder- und Jugendhilfe - Gruppe Recht - Referat Kindertagesbetreuung sind als Mindestanforderung zu verstehen. Aus den Leitfäden können innerhalb der Trägerorganisationen Standards erarbeitet werden.
Zu folgenden Themen finden Sie Leitfäden der Kinder- und Jugendhilfe:
Krisenleitfaden für elementare Bildungseinrichtungen: 700 KB PDF
Krisenleitfaden für Tageseltern: 190 KB PDF
Leitfaden Allgemeine Hygiene-Richtlinien für Kindergruppen: 620 KB PDF
Leitfaden für die Gestaltung von Mahlzeiten: 170 KB PDF
Leitfaden für die Gestaltung von Ruhephasen: 113 KB PDF
Leitfaden für die Umsetzung des verpflichtenden Kindergartenjahres: 170 KB PDF
Leitfaden Gründung einer Kindergruppe: 800 KB PDF
Leitfaden Religiöse Erziehung: 160 KB PDF
Leitfaden Selbstreflexion - Fragen vor der Gründung einer Kinderbetreuungseinrichtung: 200 KB PDF
Leitfaden Standortkonzeption: 180 KB PDF
Leitfaden Tageseltern - Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt: 280 KB PDF
Leitfaden Tiergestützte Pädagogik für Tageseltern: 170 KB PDF
Leitfaden Tiergestützte Pädagogik in Kinderbetreuungseinrichtungen: 180 KB PDF
Leitfaden zur Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes in elementarpädagogischen Einrichtungen: 210 KB PDF
Leitfaden zur Erstellung eines pädagogischen Konzepts - Kindergarten: 450 KB PDF
Leitfaden zur Erstellung eines pädagogischen Konzepts - Kindergruppe: 460 KB PDF
Leitfaden zur Erstellung eines pädagogischen Konzepts - Tageseltern: 600 KB PDF
Leitfaden zur Planung, Reflexion und Dokumentation in Kinderbetreuungseinrichtungen: 200 KB PDF
Leitfaden zur Raumgestaltung in Kinderbetreuungseinrichtungen: 160 KB PDF
Leitung eines Kindergartens
Ausbildung
Leitungsstunden
Ausbildung

M

Mahlzeiten
Gestaltung von Mahlzeiten
Managementausbildung
Ausbildung
Medizinische Informationen
Informationen zu medizinischen oder gesundheitlichen Themen finden Sie auf der Website des Stadt Wien - Gesundheitsdienst (MA 15).
Empfehlung für Wiener Kindergärten - Infektionskrankheiten und prophylaktische medizinische Maßnahmen: 788 KB PDF
Meldepflicht
Gefährdungsmeldung
Modul für das letzte Jahr in elementaren Bildungseinrichtungen
Modul für das letzte Jahr in elementaren Bildungseinrichtungen. Vertiefende Ausführungen zum "Bundesländerübergreifenden BildungsRahmenPlan": 2,4 MB PDF - Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

N

Nachsicht
Anzeige Nachsicht (66 KB PDF)
Ausfüllhilfe - Anzeige Nachsicht (73 KB PDF)
Newsletter
Durch die Anmeldung zum Newsletter erhalten alle Trägerorganisationen von Kindertagesbetreuungseinrichtungen die Möglichkeit, laufend über aktuelle Entwicklungen und neue Leitlinien sowie interessante Hinweise im Bereich der Elementarpädagogik informiert zu werden.
Anmeldung zum Newsletter

P

Pädagogisches Konzept - Kindergarten
Gemäß § 10 Z 7 Wiener Kindergartengesetz (WKGG) hat ein pädagogisches Konzept folgende Inhalte aufzuweisen:
Beschreibung der organisatorischen und strukturellen Bedingungen (Strukturqualität),
Konzeptionen zum Bild vom Kind sowie zu Anforderungen an die Haltung der Teammitglieder hinsichtlich Förderung des Bildungs- und Entwicklungsprozesses der Kinder, Beschreibung des pädagogischen Ansatzes (Orientierungsqualität),
Veranschaulichung der Bildungsarbeit im pädagogischen Alltag unter Berücksichtigung der §§ 1 und 2 WKGG (Prozessqualität),
Darlegung, ob religiöse Erziehung vermittelt wird.
Für die Erstellung und Umsetzung des pädagogischen Konzeptes ist die Leitung des Kindergartens verantwortlich. Das pädagogische Konzept ist aktuell zu halten und zumindest einmal jährlich zu überarbeiten. Es ist der Name der Erstellerin beziehungsweise des Erstellers (Leitung) und das Datum der Erstellung beziehungsweise der Überarbeitung anzufügen.
Leitfaden zur Erstellung eines pädagogischen Konzepts in Kindergärten: 450 KB PDF
Pädagogisches Konzept - Kindergruppe
Gemäß § 6 Z 1 Wiener Tagesbetreuungsgesetz (WTBG) hat ein pädagogisches Konzept folgende Inhalte aufzuweisen:
Beschreibung der organisatorischen und strukturellen Bedingungen (Strukturqualität),
Konzeptionen zum Bild vom Kind sowie zu Anforderungen an die Haltung der Teammitglieder hinsichtlich Förderung des Bildungs- und Entwicklungsprozesses der Kinder, Beschreibung des pädagogischen Ansatzes (Orientierungsqualität),
Veranschaulichung der Bildungsarbeit im pädagogischen Alltag unter Anwendung der Prinzipien des Wiener Bildungsplan (Prozessqualität),
Darlegung, ob religiöse Erziehung vermittelt wird.
Es ist der Name der Erstellerin beziehungsweise des Erstellers und das Datum der Erstellung beziehungsweise der Überarbeitung anzufügen. Bei Überarbeitung sind die Änderungen bei der Behörde für eine Genehmigung einzureichen.
Die Standortkonzeption ist als Ergänzung zum pädagogischen Konzept anzusehen.
Leitfaden zur Erstellung eines pädagogischen Konzepts in Kindergruppen: 460 KB PDF
Pädagogisches Konzept - Tageseltern
Leitfaden zur Erstellung eines pädagogischen Konzepts - Tageseltern: 600 KB PDF
Planung, Reflexion und Dokumentation in Kinderbetreuungseinrichtungen
Um die Qualität der Arbeit in elementaren Bildungseinrichtungen nach innen und außen transparent zu machen und diese zu strukturieren, ist eine professionelle Planung, Reflexion und Dokumentation unerlässlich.
Leitfaden zur Planung, Reflexion und Dokumentation in Kinderbetreuungseinrichtungen: 450 KB PDF

R

Raumtemperatur
In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15) wurde ein Informationsblatt zum Thema Raumklima/Raumtemperaturen zusammengestellt:
Informationsblatt - Raumklima - Raumtemperaturen: 300 KB PDF
Der Wiener Hitze-Ratgeber enthält wertvolle Informationen hinsichtlich hoher Sommertemperaturen: Wiener Hitzeratgeber
Referat Kindertagesbetreuung
Referatseinteilung und Kontakt: 55 KB PDF
Religiöse Erziehung
Gemäß dem Wiener Kindergartengesetz beziehungsweise dem Wiener Tagesbetreuungsgesetz ist im pädagogischen Konzept darzulegen, ob religiöse Erziehung vermittelt wird. Hinsichtlich der Prozessqualität wird auf die Grundlagendokumente insbesondere auf den Werte- und Orientierungsleitfaden verwiesen.
Leitfaden Religiöse Erziehung: 160 KB PDF

S

Schuleinschreibung
Trägerorganisationen von elementaren Bildungseinrichtungen sind zur Übermittlung der Unterlagen zur Sprachstandfeststellung und Sprachförderung an die Primarschulen verpflichtet. Wenn die Erziehungsberechtigten ihrer Verpflichtung zur Vorlage dieser Unterlagen nach dem Schulpflichtgesetz nicht nachkommen, ist die Trägerorganisation der elementaren Bildungseinrichtung auf Anfrage der Schule verpflichtet, die entsprechenden Daten direkt an die Schule zu übermitteln.
Hierzu ist das "Übergabeblatt Sprachentwicklung DaE" für Kinder mit Deutsch als Erstsprache bzw. das "Übergabeblatt Sprachentwicklung DaZ" (Anhang) für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache zu verwenden.
Um Anfragen von Schulen weitestgehend zu vermeiden wird empfohlen, das Übergabeblatt direkt den Erziehungsberechtigten mitzugeben und sie darauf hinzuweisen, dass dieses in der Schule abzugeben ist. Dazu sind die Erziehungsberechtigten nach § 6 Abs. 1a Schulpflichtgesetz 1985 ohnehin verpflichtet.
Weiters wird empfohlen den Erziehungsberechtigten schon zur Schuleinschreibung ein Informationsblatt mit einer Übersicht über die Daten des Kindes betreffend Ausmaß des Kindergarten- bzw. Kindergruppenbesuches und einer allfällig erfolgten Sprachförderung mitzugeben.
Informationsblatt für die Schuleinschreibung: 50 KB PDF
Übergabeblatt Sprachentwicklung DaE: 60 KB PDF
Übergabeblatt Sprachentwicklung DaZ: 60 KB PDF
Sprachliche Förderung
Frühe Sprachliche Förderung
Standortkonzeption
Standortkonzeption für eine elementare Bildungs- und Betreuungseinrichtung in Form einer Kindergruppe: 170 KB PDF
Leitfaden Standortkonzeption: 180 KB PDF

T

Tiere in der Kinderbetreuungseinrichtung
Tiergestützte Pädagogik stellt eine Bereicherung und eine Unterstützung der professionellen pädagogischen Arbeit in der Kinderbetreuungseinrichtung dar. Die Einbeziehung von Tieren bietet Kindern die Möglichkeit, in ihrer Entwicklung und Entfaltung ihrer Kompetenzen zusätzliche Unterstützung zu erhalten.
Leitfaden Tiergestützte Pädagogik in Kinderbetreuungseinrichtungen: 430 KB PDF
Leitfaden Tiergestützte Pädagogik für Tageseltern: 430 KB PDF

U

Unterschreitung des Zeitkontingentes der Leitung bis zu 30% - Kindergarten
Die Behörde überprüft die Leitungsstunden gemäß § 3a Abs. 4 Wiener Kindergartengesetz (WKGG). Sollte die Trägerorganisation Aufgaben der Leitung übernehmen und eine Unterschreitung gemäß § 3a Abs. 5 WKGG anstreben, ist es erforderlich, den Beurteilungsbogen oder ein entsprechendes Konzept im Vorfeld bei der Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) einzureichen. Dazu wird angemerkt, dass Aufgaben, die ohnehin der Trägerorganisation obliegen, nicht in die Beurteilung einbezogen werden.
Hier finden Sie den Beurteilungsbogen, der für die Genehmigung einer Unterschreitung gemäß § 3a Abs. 5 WKGG bei der Behörde einzureichen ist: Beurteilungsbogen: 300 KB PDF

V

Verpflichtendes Kindergartenjahr
Um allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das weitere Bildungs- und spätere Berufsleben unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft zu bieten, ist für Kinder der Besuch einer geeigneten elementaren Bildungseinrichtung im letzten Jahr vor der Schulpflicht verpflichtend.
Die Besuchspflicht beginnt mit dem 1. Schultag des Schuljahres. Der Besuch muss mindestens 20 Stunden an mindestens 4 Tagen pro Woche erfolgen. Zum Besuch sind jene Kinder verpflichtet, die vor dem 1. September des jeweiligen Kalenderjahres das 5. Lebensjahr vollendet und den Hauptwohnsitz in Wien haben (siehe § 3 Abs. 2 Wiener Frühförderungsgesetz - WFfG).
Modul für das letzte Jahr in Kinderbetreuungseinrichtungen
Leitfaden für die Umsetzung des verpflichtenden Kindergartenjahres: 170 KB PDF

W

Weiterbildung
Fortbildung
Werte- und Orientierungsleitfaden
Die Gestaltung der Bildungsarbeit in Kindergärten (§ 2 Abs. 1 Z 3 Wiener Kindergartengesetz) und Kindergruppen (§ 1a Abs. 1 Z 1 lit. c Wiener Tagesbetreuungsgesetz) hat unter anderem nach den Grundsätzen des Werte- und Orientierungsleitfadens (Werte leben, Werte bilden. Wertebildung in der frühen Kindheit) zu erfolgen.
Werte leben, Werte bilden. Wertebildung in der frühen Kindheit: 3,3 MB PDF
Wiener Bildungsplan
Die Gestaltung der Bildungsarbeit in Kindergärten (§ 2 Abs. 1 Z 2 Wiener Kindergartengesetz) und Kindergruppen (§ 1a Abs. 1 Z 1 lit. b Wiener Tagesbetreuungsgesetz) hat unter anderem nach den Grundsätzen des Wiener Bildungsplans zu erfolgen. Wiener Bildungsplan: 3 MB PDF

Z

Zusammenarbeit mit Eltern - Kindergarten
Gemäß § 4 Wiener Kindergartengesetz (WKGG) haben Eltern Anspruch auf entsprechende Informationen folgender Aspekte:
Transparente Darlegung des pädagogischen Konzepts
Ein gemeinsames Gespräch zwischen den Fachkräften des Kindergartens und den Erziehungsberechtigten der Kinder (Elternabend)
Informationen über den Stand des Bildungs- und Entwicklungsprozesses des Kindes (Entwicklungsgespräch)
Die Erziehungsberechtigten können bei der Leitung, bei den Fachkräften und bei der Trägerorganisation des Kindergartens Vorschläge, Wünsche und Beschwerden anbringen.
Nicht schulpflichtige Kinder im Kindergarten dürfen keine weltanschaulich oder religiös geprägte Bekleidung tragen, durch die das gesamte Haupthaar oder große Teile dessen verhüllt werden.
Zusammenarbeit mit Eltern - Kindergruppe
Gemäß § 1b Wiener Tagesbetreuungsgesetz (WTBG) haben Eltern Anspruch auf entsprechende Informationen folgender Aspekte:
Transparente Darlegung des pädagogischen Konzepts
Informationen über den Stand des Bildungs- und Entwicklungsprozesses des Kindes (Entwicklungsgespräch)
Die Erziehungsberechtigten können bei der Leitung, bei den Fachkräften und bei der Trägerorganisation der Kindergruppe Vorschläge, Wünsche und Beschwerden anbringen.
Nicht schulpflichtige Kinder der Kindergruppe dürfen keine weltanschaulich oder religiös geprägte Bekleidung tragen, durch die das gesamte Haupthaar oder große Teile dessen verhüllt werden.
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