2.4 Barrierefreiheit auf wien.at

Für Menschen mit Behinderungen wird der Zugang zu Informationen und der Kontakt zu bzw. die Interaktion mit Behörden erheblich erleichtert. Manche Informationen sind überhaupt erst über das Internet zugänglich. So erschließt sich beispielsweise blinden und sehbehinderten Menschen die Internetseite einer Zeitung mittels eines Vorleseprogramms ("Screenreader").

Laut Begriffsdefinition wird unter Barrierefreiheit (englisch: accessibility) folgendes verstanden:

Barrierefreiheit bedeutet die uneingeschränkte Nutzung von Gegenständen, Gebrauchsgütern und Objekten durch alle Menschen.

Schwierigkeiten ergeben sich nicht nur für Personen mit eindeutigen Behinderungen. Viele Menschen sehen schlecht oder haben einfache körperliche Beeinträchtigungen und würden sich nicht per se zu Menschen mit Behinderungen zählen. Nach einem Bericht der Regierung über die Lage der behinderten Menschen in Österreich (2008) weisen 1,7 Millionen Personen mindestens eine dauerhafte Beeinträchtigung auf, das sind 20,5 % der österreichischen Bevölkerung. Auch immer mehr ältere Menschen nutzen das Internet. Mit zunehmendem Alter nehmen die visuellen, kognitiven und motorischen Fähigkeiten ab. Für ältere Menschen können schon grundlegende Anwendungsschritte schwierig sein, zum Beispiel Links anzuklicken. Darauf gilt es Rücksicht zu nehmen.

Barrierefreie Seiten sind im öffentlichen Bereich zudem ein Muss. Durch das Einhalten der Richtlinien wird die Rechtskonformität gewährleistet. Der hohe Stellenwert der Barrierefreiheit für wien.at ergibt sich also einerseits aus dem Anspruch, Inhalte und Services einem möglichst großen Benutzerkreis zugänglich zu machen, andererseits aus den gesetzlichen Bestimmungen (E-Government Gesetz).

Der Nutzen von barrierefreier Technologie ist übrigens nicht nur für Menschen mit Behinderungen gegeben. Alle Benutzerinnen und Benutzer bzw. auch die Seitenbetreiber profitieren von einer zugänglichen Seite unter anderem durch folgende Fakten:

  • Hilfsmittel des Browsers (die unter anderem durch barrierefreie Technologien gewährleistet werden), wie etwa Schriftvergrößerung oder einfache Benutzung über die Tastatur (zum Beispiel bei Formularen), können von jeder Nutzerin und jedem Nutzer eingesetzt werden.
  • Barrierefreie Seiten funktionieren auch besser auf kleinen Displays wie Handys oder PDAs.
  • Benutzerinnen und Benutzer von öffentlichen Internet-Terminals profitieren von barrierefreien Webseiten zum Beispiel durch nicht zu klein gehaltene Klickbereiche für Touch-Screens oder durch verstärkten Kontrast.
  • Durch den Einsatz von neuen Technologien und durch das Einhalten von Standards und Richtlinien wird die Zukunftssicherheit der Internetseite stark erhöht.

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