2.3.6 E-Government Gesetz

Ziel des E-Government-Gesetzes ist die Erleichterung der elektronischen Kommunikation mit öffentlichen Stellen.

Für wien.at sind vor allem die Bestimmungen für Identifikation und Authentifizierung (Funktion "Bürgerkarte") sowie die Vorgaben für einen barrierefreien Zugang relevant.

Bei der Umsetzung der Ziele dieses Bundesgesetzes ist Vorsorge dafür zu treffen, dass behördliche Internetauftritte, die Informationen anbieten oder Verfahren elektronisch unterstützen, so gestaltet sind, dass internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden. (§1 Abs. 3)

Somit ist die gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit von wien.at gegeben.

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