2.7 Kooperationen, Vergabe, Beauftragung

Für die Konzipierung, Redaktion und Produktion der Webinhalte (Texte und Services) können seitens der zuständigen Magistratsdienststelle bei Bedarf externe Dienstleistungen hinzugezogen werden.

Dabei ist auf vergaberechtliche Aspekte sowie die Grundsätze und Rahmenbedingungen des wien.at-Styleguide zu achten.

Eine Beauftragung, bei der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer in der Folge von falschen Voraussetzungen ausgehen, ist für alle Beteiligten sehr unangenehm. Im schlimmsten Fall wurden womöglich schon Leistungen erbracht, die letztlich nicht oder in ganz anderer Form benötigt werden.

Um Unklarheiten oder Fragen vor einer Beauftragung klären zu können, wenden Sie sich deshalb bitte unbedingt an die wien.at-Redaktion.

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