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Care and nursing benefit

Information on as well as offices granting public financial allowance for those in need of nursing care or with severe disabilities

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Bürger:innenservice

1010 Wien, Stubenring 1

Beratung

  • in allgemeinen sozialen Fragen
  • zu den Aufgabenbereichen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz,
  • zu Pflege und Betreuung: Pflegegeld, soziale Dienste, behinderungsbedingte Umbauten, Familienhospizkarenz, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit, Sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Absicherung für pflegende Angehörige, 24-Stunden-Betreuung, finanzielle Hilfen und Förderungen (für ganz Österreich)

Business Hours

Montag-Freitag 8-16 Uhr
Topics
Care and nursing benefit
Care round the clock
Caring relatives
Consumer protection
Family palliative care
Ministry of Social Affairs
Nursing hotline
Nursing leave
Social hotline
State ministries
Telephone helplines

Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

Topics
Care and nursing benefit
Social legislation

Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien (AK), Zentrale

1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20-22 [Beratungszentrum ]

Phone: 01-501 65 0 (Allgemein)

E-mail: mailbox@akwien.at

Website:

Arbeitsrecht, Elternkarenz, Lehrlings- und Jugendschutz: DW 1201
Sicherheit, Gesundheit und Arbeit: DW 1208 
Insolvenzen  DW:1342
Konsumentenschutz  DW: 1209
Pensions-, Kranken-, Unfallversicherung DW 1204
Pflegegeldeinstufung  DW 1204
Steuerrecht  DW: 1207
Wohnrecht: DW 1345

Persönliche Arbeitsrechtsberatung für Studierende und Universitätsbeschäftigte DW 1341

Business Hours

8-15:45
Languages
Bosnian (Bosanski)
Croatian (Hrvatski)
English
German (Deutsch)
Kurdish (کوردی)
Serbian (Srpski)
Turkish (Turkçe)
Topics
Apprentice's subsidy
Care and nursing benefit
Consumer protection
Debts
Further education
Harassment
Labour legislation
Parental leave
Pensions
Tax reductions
Telephone helplines
Tenants' counselling

Pflegegeld, Allgemeines

Voraussetzungen:

  • Pflege- und Betreuungsbedarf für mindestens 6 Monate
  • mehr als 65 Stunden Pflege- und Betreuungsbedarf pro Monat
  • Hauptwohnsitz in Österreich

Zuständigkeiten:

  • Pensionsversicherungsanstalt (PVA):
    • für Pensionsbezieher:innen dieser Versicherungsanstalt
    • für berufstätige Menschen unabhängig vom Sozialversicherungsträger
    • für Personen ohne eigenes Einkommen
    • für Bezieher:innen von Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Unterhalt
    • für Bezieher:innen einer Vollrente der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA)
    • für Personen, die ausschließlich eine Kriegsopferversorgungsrente, Heeresversorgungsrente, Verbrechensopferrente oder eine Rente nach dem Impfschadensgesetz erhalten
    • für Pensionsbezieher:innen der Versicherungsanstalt des Österreichischen Notariats
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB):
    • für pragmatisierte Bundes-, Landes- oder Gemeindebedienstete
    • für Pensionsbezieher:innen der Österreichischen Post AG-Pensionsverrechnung, Österreichischen Postbus AG und der Telekom Austria Personalmanagement GmbH
    • für Pensionsbezieher:innen dieser Versicherungsanstalt
  • Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
    • für Pensionsbezieher:innen dieser Versicherungsanstalt
    • für Pensionsbezieher:innen der Ärztekammer und Rechtsanwaltskammer

bei Ablehnung oder Fehleinstufung:

  • Klage binnen 3 Monaten beim Arbeits- und Sozialgericht
  • Vertretung durch befähigte Personen der Arbeiterkammer u.a. möglich
Topics
Application forms
Care and nursing benefit

Pflegegeld, Richtsätze 2024

12x jährlich

Stufe Pflege-/Betreuungsbedarf  
1 mehr als 65 Stunden pro Monat € 192,-
2 mehr als 95 Stunden pro Monat € 354 ,-
3

mehr als 120 Stunden pro Monat

€ 551,60
4 mehr als 160 Stunden pro Monat, € 827,10
5 mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn
  • ein außergewöhnlicher Pflegebedarf erforderlich ist
€ 1.123,50
6

mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn

  • zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder
  • die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist
€ 1.568,90
7

mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn

  • keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
  • ein gleich zu achtender Zustand vorliegt
€ 2.061,90

Diagnosebezogene Mindesteinstufung für bestimmte Gruppen von behinderten Menschen, z.B. hochgradig Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer wegenQuerschnittlähmung (Stufe 3), Blinde (Stufe 4), Taubblinde (Stufe 5)

Taschengeld bei Pflegeheimaufenthalt € 55,20

Topics
Care and nursing benefit
Standard rates of social welfare

Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege / Angehörigengespräch

1050 Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86
Die Qualitätssicherung führt im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Hausbesuche bei pflegegeldbeziehenden Personen in ganz Österreich als Kompetenzzentrum aller Pflegegeldentscheidungsträger, dh für alle Berufsgruppen, durch.
Wer Pflegegeld bezieht und zuhause gepflegt und betreut wird, bekommt einen Hausbesuch von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Diese verschaffen sich einen Überblick über die bestehende Versorgungs- und Pflegesituation, aber bieten in erster Linie umfassende Informationen und Beratung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.
  • praktische Pflegetipps für betreuende Angehörige
  • Hilfestellung und Beratung beim Umgang mit dementen Menschen
  • Beratung bei der Organisation von Hilfsmitteln
  • Informationen über Angebote zur Unterstützung
  • Informationen über Kurzzeitpflege und Ersatzpflege und deren finanzielle Zuschüsse
Die Hausbesuche sind kostenlos. Diese werden auch auf Wunsch der Pflegegeldbezieher und/oder pflegenden Angehörigen durchgeführt.
Angehörigengespräche:
Pflegende Angehörige mit psychischen Belastungen können bis zu zehn Entlastungsgespräche kostenlos in Anspruch nehmen.
Ziele:
  • die psychischen Belastungen reduzieren,
  • die eigene Gesundheit erhalten bzw. verbessern,
  • die persönlichen Möglichkeiten und Grenzen aufzeigen und
  • den Zugang zu regional verfügbaren Unterstützungsangeboten erleichtern.

Business Hours

Montag-Donnerstag 7.30-16 Uhr, Freitag 7.30-14.30 Uhr
Topics
Care and nursing benefit
Care round the clock
Caring relatives
Nursing counselling

Disability certification

Facilities for the (offical) recognition of a disability and information on the promotion of the integration of persons with disabilities in society and working life

Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses

Topics
Application forms
Disability certification

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen - Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt)

1010 Wien, Babenbergerstraße 5

Phone: 01-588 31-0

Phone: 05 99 88

Mobile phone: 0664 / 857 49 17 (Für Hörbehinderte: Anfragen und Terminvereinbarung per SMS)

Fax: 01-588 31-2266

E-mail: post@sozialministeriumservice.at

Website:

  • Auskunft und Beratung im Bereich der Integration von behinderten Menschen (Behinderteneinstellung, Förderung von Menschen mit Behinderung und deren DienstgeberInnen, Ausstellung von Behindertenpässen, Unterstützungsfonds)
  • Sozialentschädigung (Kriegsopferversorgung, Kriegsgefangenenentschädigung, Heeresversorgung, Hilfeleistung an Opfer von Verbrechen (z.B. Kostenübernahme für Psychotherapie), Entschädigung für Impfschäden
  • Behindertengleichstellung
  • Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung

Business Hours

Montag-Donnerstag 8-15.30 Uhr, Freitag 8-14.30 Uhr
Topics
Care round the clock
Disability certification
Disabled persons - counselling
Nursing leave
Parking spaces for persons with disabilities
Personal assistance at the workplace

Parkausweis für Menschen mit Behinderung

1010 Wien, Babenbergerstraße 5

Ab 1. Jänner 2014 ist das Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt) für die Ausstellung des Parkausweises gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung (StVO - ehemaliger "Gehbehindertenausweis") zuständig. Der Ausweis wird künftig als Anlage zum Behindertenpass ausgestellt.

Das Kriterium der dauernd starken Gehbehinderung für die Beantragung eines Parkausweises entfällt.
Stattdessen wird künftig die "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" Kriterium für die Ausstellung des Parkausweises sein. Diese muss als Zusatzeintragung im Behindertenpass aufscheinen, damit ein Parkausweis gemäß § 29b StVO beantragt werden kann. Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen wird daher erweitert.
Parkausweise, die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt worden sind, das sind Papierausweise ohne Foto, verlieren mit 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit. In diesem Fall muss ein neuer Ausweis beim Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt) beantragt werden.
Parkausweise, die nach dem 1. Jänner 2001 ausgestellt worden sind, bleiben weiterhin gültig.

Parkausweis ist in der EU gültig

Business Hours

Montag-Donnerstag 8-15.30 Uhr, Freitag 8-14.30 Uhr
Topics
Disability certification
Parking spaces for persons with disabilities

Key for persons with disabilities

Facilities issuing special keys for opening WCs and lifts etc. for persons with disabilities

Online-Service: Öffentliche WC-Anlagen

Behindertengerechte WCs haben den Vermerk "mit Euroschließsystem" (siehe Euro-Schlüssel)

Topics
Disabled persons - counselling
Key for persons with disabilities

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111, Top 11
Der Österreichische Behindertenrat vertritt als Dachorganisation über 80 Mitgliedsorganisationen in Österreich. Er setzt sich national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.
Euro-Key (mit entsprechenden Eintragungen im Behindertenpass des Sozialministeriumservice einmalig kostenlos, mit ärztlichem Befund kostenpflichtig)

Business Hours

Montag-Donnerstag 9-16 Uhr, Freitag 9-13 Uhr
Topics
Accessible housing
Accommodation for persons with disabilities
Key for persons with disabilities
Organizations for persons with disabilities

Mobility for persons with disabilities

Information on the promotion of participation by persons with disabilities in (public) traffic

CLUB MOBIL Mobilität für Menschen mit Handicap

2524 Teesdorf, Triester Bundesstraße 120

Mobile phone: 0664/213 30 42

E-mail: info@clubmobil.at

Website:

Pkw-Fahreignungsüberprüfung im Vorfeld der Behörde für Senioren, Menschen mit neurologischen Krankheiten und jede Art von körperlichen Defiziten
Fahrsicherheitskurse für Menschen mit Handicap in Zusammenarbeit mit dem ÖAMTC

Business Hours

Montag-Freitag 10-17 Uhr
Topics
Mobility for persons with disabilities
Physical disability

ÖBB-Kund:innenservice

Business Hours

täglich 6-21 Uhr
Topics
Mobility for persons with disabilities

Online-Service: Auto und Behinderung

Neukauf und Adaptierung
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. Kraftfahrzeugsteuer
Steuerfreibetrag
Autobahnvignette, Maut
Befreiung von Parkgebühren

Topics
Mobility for persons with disabilities
Parking spaces for persons with disabilities

Online-Service: Barrierefreiheit, Informationen der Stadt Wien

Informationsmaterial
Meldung von baulichen Barrieren sowie von Barrieren auf www.wien.at

Topics
Accessible housing
Disabled persons - counselling
Mobility for persons with disabilities

Online-Service: PKW-Adaptierung

Website:

Topics
Mobility for persons with disabilities
Technical aids for persons with disabilities

Parking spaces for persons with disabilities

Information on special parking rights for persons with disabilities on public roads

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen - Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt)

1010 Wien, Babenbergerstraße 5

Phone: 01-588 31-0

Phone: 05 99 88

Mobile phone: 0664 / 857 49 17 (Für Hörbehinderte: Anfragen und Terminvereinbarung per SMS)

Fax: 01-588 31-2266

E-mail: post@sozialministeriumservice.at

Website:

  • Auskunft und Beratung im Bereich der Integration von behinderten Menschen (Behinderteneinstellung, Förderung von Menschen mit Behinderung und deren DienstgeberInnen, Ausstellung von Behindertenpässen, Unterstützungsfonds)
  • Sozialentschädigung (Kriegsopferversorgung, Kriegsgefangenenentschädigung, Heeresversorgung, Hilfeleistung an Opfer von Verbrechen (z.B. Kostenübernahme für Psychotherapie), Entschädigung für Impfschäden
  • Behindertengleichstellung
  • Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung

Business Hours

Montag-Donnerstag 8-15.30 Uhr, Freitag 8-14.30 Uhr
Topics
Care round the clock
Disability certification
Disabled persons - counselling
Nursing leave
Parking spaces for persons with disabilities
Personal assistance at the workplace

MA 46 - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten, Errichtung einer Behindertenzone

1120 Wien, Niederhofstraße 21, Eingang Kundencenter: 1120, Ignazgasse 4, 1. Stock

Phone: 01-9 555 9 (Infoline Straße und Verkehr)

Fax: 01-4000-99-92637

E-mail: post@ma46.wien.gv.at

Website:

Zuständig für Errichtung einer Behindertenzone = Halteverbotszone, die für das Abstellen von Fahrzeugen dauernd stark gehbehinderter Personen errichtet wird.

Topics
Parking spaces for persons with disabilities

Online-Service: Auto und Behinderung

Neukauf und Adaptierung
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. Kraftfahrzeugsteuer
Steuerfreibetrag
Autobahnvignette, Maut
Befreiung von Parkgebühren

Topics
Mobility for persons with disabilities
Parking spaces for persons with disabilities

Online-Service: Parkplätze für Menschen mit Behinderung

Liste aller Behindertenzonen
Rechtliche Informationen
Antragsformular

Topics
Application forms
Parking spaces for persons with disabilities

Parkausweis für Menschen mit Behinderung

1010 Wien, Babenbergerstraße 5

Ab 1. Jänner 2014 ist das Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt) für die Ausstellung des Parkausweises gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung (StVO - ehemaliger "Gehbehindertenausweis") zuständig. Der Ausweis wird künftig als Anlage zum Behindertenpass ausgestellt.

Das Kriterium der dauernd starken Gehbehinderung für die Beantragung eines Parkausweises entfällt.
Stattdessen wird künftig die "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" Kriterium für die Ausstellung des Parkausweises sein. Diese muss als Zusatzeintragung im Behindertenpass aufscheinen, damit ein Parkausweis gemäß § 29b StVO beantragt werden kann. Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen wird daher erweitert.
Parkausweise, die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt worden sind, das sind Papierausweise ohne Foto, verlieren mit 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit. In diesem Fall muss ein neuer Ausweis beim Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt) beantragt werden.
Parkausweise, die nach dem 1. Jänner 2001 ausgestellt worden sind, bleiben weiterhin gültig.

Parkausweis ist in der EU gültig

Business Hours

Montag-Donnerstag 8-15.30 Uhr, Freitag 8-14.30 Uhr
Topics
Disability certification
Parking spaces for persons with disabilities

Personal assistance

Individual support for disabled persons to help them lead independent and self-determined lives

Assistenz24 gemeinnützige GmbH - einfach besser Leben

1090 Wien, Boltzmanngasse 24-26, Erdgeschoss
Persönliche Assistenz
Familienassistenz
Lebensassistenz
Erwachsenenvertretungs-Assistenz
Veranstaltungsassistenz
Mobilitätsassistenz
Institutionsassistenz

Business Hours

Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Sonntag 7-19 Uhr
Büro: Montag-Freitag 9-16 Uhr
Topics
Personal assistance

BIZEPS - Behindertenberatungszentrum, Verein, Zentrum für Selbstbestimmtes Leben

1020 Wien, Schönngasse 15-17/4

Peer-Beratungsstelle
Beratung für behinderte Menschen durch Betroffene

Beratung in vielen Fremdsprachen mittels Videodolmetsch

Business Hours

Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Donnerstag 10-15 Uhr, Freitag 10-13 Uhr,
persönliche Beratung nach Vereinbarung
Topics
Disabled persons - counselling
Organizations for persons with disabilities
Personal assistance
Personal assistance at the workplace
Physical disability

PAV Persönliche Assistenz, Gemeinnützige GmbH

1210 Wien, Brünner Straße 213

Mobile phone: 0699 / 18 13 02 44 (Büro)

Mobile phone: 0699 / 160 50 274 (Kund:innenbetreuung)

E-mail: office@pav-persoenliche-assistenz.com

Website:

Beratung und Hilfestellung bei der Einreichung der PGE (Pflegegeldergänzungsleistung) Persönliche Assistenz.
Beratung und Infos bzgl. Arbeitgebermodell, Dienstleister und Mischmodellen.
Durchführung von Vorstellungsgesprächen und Vorselektion der Persönlichen Assistent:innen.
Bei Bedarf, Unterstützung bei der Planung, bei Kalkulationen, und vor allem bei Problemlösungen.

Business Hours

Büro: nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Montag-Donnerstag 8-16 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Freitag 8-18 Uhr
Notfallnummer: 0-24 Uhr (siehe Homepage)
Topics
Personal assistance

Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz, Beratungszentrum Behindertenhilfe - Fonds Soziales Wien (FSW)

1030 Wien, Guglgasse 7-9

Phone: 01-24 5 24

E-mail: post-bzbh@fsw.at

Website:

für Menschen mit vorrangig schwerer Körperbehinderung, mindestens Pflegegeldstufe 3, ab Volljährigkeit bis Erreichen des 65. Lebensjahres. Alle weiteren wichtigen Voraussetzungen siehe https://www.fsw.at/downloads/foerderwesen_anerkennung/foerderrichtlinien/spezifische/Spez_FRL_PGE-fuer-PA.1646901954.pdf
Der FSW ist Fördergeber, hier erfolgt die Antragsstellung, Erhebung des Bedarfs, die Auszahlung der Fördersumme und die Abrechnung sowie die Beratung zur Leistung und möglicher Alternativen.#

Peer-Beratungsstellen für Pflegegeldergänzungsleistung:

PA-Dienstleister für Pflegeldergänzungsleistung:

Business Hours

Montag-Freitag 8-15 Uhr, Donnerstag -17.30 Uhr
Topics
Personal assistance

WAG Assistenzgenossenschaft gemeinnützige e. Gen.

1030 Wien, Modecenterstraße 14
1030 Wien, Döblerhofstraße 9 [Eingang und Behindertenparkplätze]

Beratung nach der Methode des Peer Counseling zum Thema Persönliche Assistenz für behinderte Menschen
Begleitung u.a. bei folgenden Schritten: Assistenzbedarfsermittlung, Finanzierung, Unterstützung beim Führen von Bewerbungsgesprächen, Auswählen und Anleiten der Persönlichen Assistent:innen, Erstellen der Assistenzpläne, Konfliktmanagement, Fortbildung für Kund:innen und Persönliche Assistent:innen. 
Assistenzservicestelle des Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt): Abklärung über die Voraussetzungen der Leistung Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz mit Assistenzbedarfsermittlung. Freie Wahl der Organisationsform von Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz: Arbeitgebermodell oder Organisation über die WAG.
Die Persönliche Assistenz wie auch die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz erfolgt nach ausführlichen Beratungsgesprächen.
Organisation von Persönlicher Assistenz für die Schule (ab der 5. Klasse) im Auftrag des BMBWF

Business Hours

Montag-Donnerstag 9-16 Uhr, Freitag 9-14 Uhr
Persönliche Beratungstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
Topics
Personal assistance
Personal assistance at the workplace

Zeitlupe - Peer-Beratung für Frauen mit Behinderung, Ninlil-Empowerment und Beratung für Frauen mit Behinderung

1110 Wien, Hauffgasse 3-5, 4. Stock
Beratung zu Themen wie Persönliche Assistenz, Frau Sein mit Behinderung, Beziehungen und Partnerschaft/Sexualität, Leben in betreuten Strukturen

Business Hours

Telefonische Erreichbarkeit: Montag, Mittwoch 10-13 Uhr, Dienstag, Donnerstag 13-16 Uhr
Languages
English
French (Français)
German (Deutsch)
Topics
Deafness
Disabled persons - counselling
Down’s syndrome
Hardness of hearing
Multi-disability
Personal assistance
Physical disability
Women's counselling

Prescription fee

Information on the fees for doctor's prescriptions for medicine or other medical services covered by health insurance and on exemption from these fees

Formulare und Informationsblätter - Österreichische Gesundheitskasse ÖGK

Topics
Application forms
Ergotherapy
Health insurance
Logopaedia
Optician
Physiotherapy
Prescription fee
PR material
Psychotherapy
Technical aids for persons with disabilities

Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung, Richtsätze 2024

Phone: 05 01 24 33 60 (Serviceline zur Rezeptgebührenobergrenze)

Website:

Rezeptgebühr:€ 7,10

Befreiung ohne Antrag: BezieherInnen von Ausgleichszulage oder Mindestsicherung sowie Zivildiener und Asylwerber:innen
Befreiung mit Antrag: Nettoeinkommen bis:
Alleinstehende: € 1.217,96
Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.400,65
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften: € 1.921,46
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 2.209,68


Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind: € 187,93
Leben im Familienverband des Versicherten Personen mit eigenem Einkommen, so ist dies zu berücksichtigen.


Rezeptgebührendeckelung
Rezeptgebührenbefreiung nach Erreichen der persönlichen Obergrenze (2 Prozent des Nettoeinkommens, ohne Pflegegeld und ohne 13. und 14. Bezug)): Das Vorliegen einer Befreiung aus diesem Grund wird ausschließlich in der Ordination des niedergelassenen Arztes über das e-card System angezeigt und dann mittels eines zweiten Stempels auf dem Rezept für die einlösende Apotheke gekennzeichnet.

Topics
Prescription fee
Social reductions
Standard rates of social welfare

Public transport - price reductions

Reductions of the price of public transport for disabled persons, senior citizens and other specific groups

Fahrtbegünstigung, ÖBB

Phone: 05 17 17 (������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������BB Kundenservice)

Website:

Website:

Die Vorteilscard ist in den Varianten Classic, 66 (nur online und mobile), Jugend, Senior (ab 65 Jahren) und Family erhältlich.

Für behinderte Personen:
50% Ermäßigung mit Österreichischen Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit folgenden Angaben:

  • Behinderungsgrad von mindestens 70 %
  • oder Eintrag "Der/die InhaberIn des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen."

Begleitperson und Assistenzhund kostenlos mit Vermerk "Der/die Inhaber:in des Passes bedarf einer Begleitperson"

Topics
Public transport - price reductions
Standard rates of social welfare

Fahrtbegünstigung 2024, Wiener Linien

Für Personen ab dem 65. Lebensjahr (unabhängig vom Einkommen):
SeniorInnen-Fahrschein für 1 Fahrt: € 1,70
Jahreskarte: € 235,- (Einmalzahlung), € 246,- (Teilzahlung)

Für Personen mit geringem Einkommen: siehe Mobilpass

Jahreskarte für blinde Menschen: Antragstellung persönlich im Kundencenter Erdberg

Topics
Public transport - price reductions
Standard rates of social welfare

Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen - Fonds Soziales Wien (FSW)

Website:

Der FSW übernimmt für hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen die Kosten für eine Jahreskarte der Wiener Linien, alternativ ist ein Zuschuss zum KlimaTicket möglich.

  • Jahreskarte der Wiener Linien: Antrag direkt bei den Wiener Linien im Kundenservicecenter (U3-Station Erdberg)
  • Zuschuss zu KlimaTicket Ö oder VOR KlimaTicket Metropolregion: Antragstellung beim Fonds Soziales Wien
Topics
Public transport - price reductions
Visual disability

Freifahrt für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, im Verkehrsverbund Ostregion (VOR)

Eine Begleitperson wird im gesamten Verbundraum des VOR unentgeltlich befördert, wenn im Behindertenpass der Vermerk "Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson" eingetragen ist.
Ein Assistenzhund wird im gesamten Verbundraum des VOR unentgeltlich befördert, wenn dieser im Behindertenpass des Fahrgastes eingetragen ist.
Topics
Public transport - price reductions

Mobilpass - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht

1110 Wien, Erdbergstraße 228
  • Ermäßigte Monatskarte und Fahrt mit Halbpreisfahrscheinen bei den Wiener Linien
    Inhaber:innen eines Mobilpasses der Stadt Wien können auch ein ermäßigtes 31 Tage WIEN Ticket der Wiener Linien erwerben.
  • Ermäßigte Jahreskarte bei den Büchereien Wien
  • Ermäßigter Eintritt bei den Städtischen Bädern
  • Nachlass von 50 % bei der Hundeabgabe für maximal einen Hund
  • Preisermäßigungen bei Kursen und Vorträgen der Wiener Volkshochschulen (Info unter www.vhs.at)
  • Ermäßigung bei den Freizeitangeboten der städtischen Pensionistenklubs
  • Ermäßigung bei Ausflugsfahrten für Besucher:innen von Pensionistenklubs des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP)
  • Einige private Unternehmen bieten Ermäßigungen für Mobilpass-Besitzer:innen, in einigen Sozialmärkten kann man mit dem Mobilpass günstiger einkaufen (Anfrage direkt dort)

Keine Antragstellung ist erforderlich:

  • Bezieher:innen der Mindestsicherung der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien mit zumindest 1-monatigem Bezug
  • Bezieher:innen von Pensionen mit Ausgleichzulage mit Bezug einer Wiener Wohnbeihilfe der Abteilung für Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten der Stadt Wien mit zumindest 1-monatigem Bezug


Antragstellung erforderlich:

  • Bezieher:innen von Pensionen mit Ausgleichszulage (ohne Wohnbeihilfenbezug)
  • Bezieher:innen von Pensionen mit Ausgleichszulage mit 360/480 Beitragsmonaten der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit
  • Bezieher:innen mit folgenden Pensionen, die den maßgeblichen Mindeststandard nicht überschreiten:
  • Witwen-/Witwerpensionsbezieher:innen, die das gesetzliche Regelpensionsalter erreicht haben
  • Waisenpensionist:innen mit dauernder Erwerbsunfähigkeit
  • Bezieher:innen mit folgenden Einkommen, die den maßgeblichen Mindeststandard nicht überschreiten:
  • Unterhaltsbezieher:innen im Sinne des ABGB, die das gesetzliche Regelpensionsalter erreicht haben
  • Taschengeld- und Mindestfreibetragsbezieher:innen gemäß Wiener Mindestsicherungsgesetz, die in Pensionisten-Wohnhäusern, Pflege- und Wohnheimen oder in Behinderteneinrichtungen unter Kostenbeteiligung eines öffentlichen Trägers wohnen


Da der Mobilpass befristet ist, muss 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit ein Verlängerungsantrag gestellt werden.
Der Mobilpass ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Business Hours

Persönliche Auskünfte: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8-12 Uhr und Donnerstag 15.30-17.30 Uhr
Telefonische Auskünfte: Montag-Freitag 8-18 Uhr
Topics
Dog licence
Public transport - price reductions
Standard rates of social welfare

Online-Service: Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für gehörlose Menschen (50%)

Website:

Topics
Deafness
Public transport - price reductions

Online-Service: Lehrlingsfreifahrt und Fahrtbeihilfe

Topics
Apprentice's subsidy
Public transport - price reductions

Online-Service: Schüler:innenfreifahrt / Jugendtickets

Information und Antragsformulare für Schülerfreifahrt und Schulfahrtbeihilfe

Topics
Application forms
Public transport - price reductions
School transport

Transport services for persons with disabilities

Information on transport possibilities for persons with disabilities unable to use regular public transport

Antrag auf Förderung von Leistungen - Fonds Soziales Wien (FSW)

Website:

Topics
Admission to nursing homes
Application forms
Disabled persons - counselling
Rehabilitation for old persons in nursing homes
Residences for older persons
Residential and nursing homes private with subsidies
Residential and nursing homes public
Transport services for persons with disabilities

Fahrtendienst für Menschen mit Behinderung in Behinderteneinrichtungen - Fonds Soziales Wien (FSW)

1030 Wien, Guglgasse 7-9
Antragstellung für den Fahrtendienst in die Tagesstruktur im Rahmen des Mobilitätskonzepts
Antragstellung für die Sondergenehmigung Fahrtendienst in Privat- und Bundesschulen sowie Integrationskindergärten, Hort, Ferienhort, Ferienbetreuung, schulautonome Tage, berufspraktische Tage, Wochenendfahrten u.a.
An- und Abmeldungen für die Sondergenehmigung Fahrtendienst

Business Hours

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8-15 Uhr, Donnerstag 8-17.30 Uhr
Topics
Transport services for persons with disabilities

Fahrtendienst für Schüler*innen mit Behinderung an öffentlichen Wiener Pflichtschulen, Stadt Wien - Schulen

1060 Wien, Mollardgasse 87
Beantragung des Fahrtendienstes erfolgt über die Schulleitung

Business Hours

Montag-Freitag 8-15 Uhr
Topics
Transport services for persons with disabilities

Fahrtendienstzentrale für Vertragsfahrtendienste der Krankenkassen

Koordination von mehreren Fahrtendiensten in und um Wien, im Auftrag der Krankenkassen

Business Hours

Montag-Sonntag 0-24 Uhr
Topics
Transport services for persons with disabilities

Freizeitfahrtendienst für Menschen mit dauerhafter schwerer Gehbehinderung - Fonds Soziales Wien (FSW)

1030 Wien, Guglgasse 7-9

Ziel des Freizeitfahrtendienstes ist es, Menschen mit einer dauerhaften schweren Gehbehinderung die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben zu ermöglichen. (Fahrten innerhalb der Wiener Stadtgrenze)
Aus Kostengründen werden in erster Linie Sammelfahrten organisiert. Fahrten sind täglich von 6 - 24 Uhr möglich (letzter Fahrtantritt 23.30 Uhr).
Der Freizeitfahrtendienst kann nicht genutzt werden für

  • Fahrten zu einer medizinischen Behandlung, wenn es sich um eine Kassenleistung handelt. (Zuständigkeit: Krankenkasse)
  • Fahrten zu einem Tageszentrum für Senior:innen. (Organisation eines Fahrtendienstes direkt über Tageszentrum)


Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 Abs. 2 des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW)
  • Vorliegen einer dauerhaften schweren Gehbehinderung in Verbindung mit der Unzumutbarkeit den öffentlichen Personennahverkehr bzw. das eigene Fahrzeug zu nutzen
  • Monatliche Einkommensobergrenze von 1.500 Euro netto (ohne Anrechnung des Pflegegeldes)
    Für Personen, die nach dem Chancengleichheitsgesetz Wien leistungsberechtigt sind bzw. waren, kommt die Einkommensobergrenze nicht zur Anwendung.
  • Keine Unterbringung in einem Pflegehaus bzw. in einem Pensionisten-Wohnhaus mit Bezug einer Pflegeleistung
  • Vollendetes 14. Lebensjahr


Der Freizeitfahrtendienst wird vom FSW gefördert.
Selbstbehalt pro Fahrt: (aktuell 2,40 Euro). Mit dem " Mobilpass" (früher: Sozialpass) kostet eine Fahrt derzeit 1,20 Euro.
Die Verrechnung des Selbstbehaltes erfolgt mittels FSW Kostenbeitragsvorschreibung 2 Monate im Nachhinein.
Die Förderung des Freizeitfahrtendienstes ist eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Eine gleichzeitige Förderung des Fahrtkostenersatzes für öffentliche Verkehrsmittel für blinde und sehbehinderte oder gehörlose Menschen ist ausgeschlossen.

Antragsformular und Liste der Anbieter siehe Webseite

Business Hours

Montag-Freitag 8-15 Uhr
Topics
Transport services for persons with disabilities
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E-Mail: post@b10.magwien.gv.at