Inhalt
Behindertenausweis
Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses
Webseite: www.sozialministeriumservice.at/...
- Themen
- Amtswege online
- Behindertenausweis
Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen - Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt)
Telefon: 01-588 31-0
Telefon: 05 99 88
Mobiltelefon: 0664 / 857 49 17 (Für Hörbehinderte: Anfragen und Terminvereinbarung per SMS)
Fax: 01-588 31-2266
E-Mail: post@sozialministeriumservice.at
Webseite: www.sozialministeriumservice.at
- Auskunft und Beratung im Bereich der Integration von behinderten Menschen (Behinderteneinstellung, Förderung von Menschen mit Behinderung und deren DienstgeberInnen, Ausstellung von Behindertenpässen, Unterstützungsfonds)
- Sozialentschädigung (Kriegsopferversorgung, Kriegsgefangenenentschädigung, Heeresversorgung, Hilfeleistung an Opfer von Verbrechen (z.B. Kostenübernahme für Psychotherapie), Entschädigung für Impfschäden
- Behindertengleichstellung
- Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung
Geschäftszeiten
- Themen
- Behindertenausweis
- Behindertenberatung
- Betreuung rund um die Uhr
- Parkplätze für Menschen mit Behinderung
- Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
- Pflegekarenz
Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Telefon: 05 99 88
E-Mail: post@sozialministeriumservice.at
Webseite: www.sozialministeriumservice.at
Ab 1. Jänner 2014 ist das Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt) für die Ausstellung des Parkausweises gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung (StVO - ehemaliger "Gehbehindertenausweis") zuständig. Der Ausweis wird künftig als Anlage zum Behindertenpass ausgestellt.
Das Kriterium der dauernd starken Gehbehinderung für die
Beantragung eines Parkausweises entfällt.
Stattdessen wird künftig die "Unzumutbarkeit der Benützung
öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter
Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" Kriterium für
die Ausstellung des Parkausweises sein. Diese muss als
Zusatzeintragung im Behindertenpass aufscheinen, damit ein
Parkausweis gemäß § 29b StVO beantragt werden kann. Der Kreis der
anspruchsberechtigten Personen wird daher erweitert.
Parkausweise, die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt worden
sind, das sind Papierausweise ohne Foto, verlieren mit 31. Dezember
2015 ihre Gültigkeit. In diesem Fall muss ein neuer Ausweis beim
Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt) beantragt werden.
Parkausweise, die nach dem 1. Jänner 2001 ausgestellt worden
sind, bleiben weiterhin gültig.
Parkausweis ist in der EU gültig
Geschäftszeiten
- Themen
- Behindertenausweis
- Parkplätze für Menschen mit Behinderung
Fahrtbegünstigungen
Fahrtbegünstigung, ÖBB
Telefon: 05 17 17 (������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������BB Kundenservice)
Webseite: Reisende mit Behinderung (www.oebb.at/...)
Webseite: Vorteilscard Senior:in (www.oebb.at/...)
Die Vorteilscard ist in den Varianten Classic, 66 (nur online und mobile), Jugend, Senior (ab 65 Jahren) und Family erhältlich.
Für behinderte Personen:
50% Ermäßigung mit Österreichischen Behindertenpass oder
Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit folgenden Angaben:
- Behinderungsgrad von mindestens 70 %
- oder Eintrag "Der/die InhaberIn des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen."
Begleitperson und Assistenzhund kostenlos mit Vermerk "Der/die Inhaber:in des Passes bedarf einer Begleitperson"
- Themen
- Fahrtbegünstigungen
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
Fahrtbegünstigung 2024, Wiener Linien
Telefon: 01-7909-100
Webseite: Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für gehörlose Menschen (www.fsw.at/...)
Für Personen ab dem 65. Lebensjahr (unabhängig vom Einkommen):
SeniorInnen-Fahrschein für 1 Fahrt: € 1,70
Jahreskarte: € 235,- (Einmalzahlung), € 246,-
(Teilzahlung)
Für Personen mit geringem Einkommen: siehe Mobilpass
Jahreskarte für blinde Menschen: Antragstellung persönlich im Kundencenter Erdberg
- Themen
- Fahrtbegünstigungen
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen - Fonds Soziales Wien (FSW)
Webseite: www.fsw.at/...
Der FSW übernimmt für hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen die Kosten für eine Jahreskarte der Wiener Linien, alternativ ist ein Zuschuss zum KlimaTicket möglich.
- Jahreskarte der Wiener Linien: Antrag direkt bei den Wiener Linien im Kundenservicecenter (U3-Station Erdberg)
- Zuschuss zu KlimaTicket Ö oder VOR KlimaTicket Metropolregion: Antragstellung beim Fonds Soziales Wien
- Themen
- Fahrtbegünstigungen
- Sehbehinderung
Freifahrt für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, im Verkehrsverbund Ostregion (VOR)
Webseite: Tarifbestimmungen (www.vor.at/...)
Ein Assistenzhund wird im gesamten Verbundraum des VOR unentgeltlich befördert, wenn dieser im Behindertenpass des Fahrgastes eingetragen ist.
- Themen
- Fahrtbegünstigungen
Mobilpass - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Telefon: 01-4000-8040
Fax: 01-4000-40 679
E-Mail: mobilpass@ma40.wien.gv.at
Webseite: www.wien.gv.at/...
- Ermäßigte Monatskarte und Fahrt mit Halbpreisfahrscheinen bei
den Wiener Linien
Inhaber:innen eines Mobilpasses der Stadt Wien können auch ein ermäßigtes 31 Tage WIEN Ticket der Wiener Linien erwerben. - Ermäßigte Jahreskarte bei den Büchereien Wien
- Ermäßigter Eintritt bei den Städtischen Bädern
- Nachlass von 50 % bei der Hundeabgabe für maximal einen Hund
- Preisermäßigungen bei Kursen und Vorträgen der Wiener Volkshochschulen (Info unter www.vhs.at)
- Ermäßigung bei den Freizeitangeboten der städtischen Pensionistenklubs
- Ermäßigung bei Ausflugsfahrten für Besucher:innen von Pensionistenklubs des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP)
- Einige private Unternehmen bieten Ermäßigungen für Mobilpass-Besitzer:innen, in einigen Sozialmärkten kann man mit dem Mobilpass günstiger einkaufen (Anfrage direkt dort)
Keine Antragstellung ist erforderlich:
Volljährige Bezieher:innen der Mindestsicherung und
Mietbeihilfe der Abteilung für Soziales, Sozial- und
Gesundheitsrecht der Stadt Wien. Der Mobilpass wird, nach
einmonatigem Bezug der Mindestsicherung per Post zugesandt.
Antragstellung erforderlich:
- Mindestpensionist:innen mit Ausgleichszulage
- Personen, die eine Ausgleichszulage beziehen und mindestens 360 Monate in der Pensionsversicherung erworben haben
- Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben (Frauen ab 60 Jahren, Männer ab 65 Jahren) und eine Witwen- oder Witwerpension beziehen
- Personen, die eine Waisenpension beziehen und eine Behinderung haben, zum Beispiel Personen mit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe
- Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben (Frauen 60 Jahre, Männer 65 Jahre) und von Unterhaltszahlungen leben, die nicht höher sind als der Mindeststandard für einen Alleinstehenden: Aktuelle Mindeststandards für die Mindestsicherung
- Personen, die in Pensionistenwohnhäusern, Pflege- und Wohnheimen sowie in Behinderteneinrichtungen wohnen, wenn sie nur den Mindestfreibetrag oder das Mindestsicherungstaschengeld haben
Der Mobilpass ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Geschäftszeiten
Persönlich: Montag-Freitag 8-12 Uhr
- Themen
- Fahrtbegünstigungen
- Hundeabgabe
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
Online-Service: Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für gehörlose Menschen (50%)
Webseite: www.fsw.at/...
- Themen
- Fahrtbegünstigungen
- Gehörlosigkeit
Online-Service: Lehrlingsfreifahrt und Fahrtbeihilfe
Webseite: www.bundeskanzleramt.gv.at/...
- Themen
- Fahrtbegünstigungen
- Lehrlingsbeihilfe
Online-Service: Schüler:innenfreifahrt / Jugendtickets
Webseite: www.bundeskanzleramt.gv.at/...
Webseite: Wiener Linien (www.wienerlinien.at/...)
Information und Antragsformulare für Schülerfreifahrt und Schulfahrtbeihilfe
- Themen
- Amtswege online
- Fahrtbegünstigungen
- Schülerfreifahrt/Schülerinnenfreifahrt
Fahrtendienste für Menschen mit Behinderung
Antrag auf Förderung von Leistungen - Fonds Soziales Wien (FSW)
Webseite: www.fsw.at/...
- Themen
- Amtswege online
- Behindertenberatung
- Fahrtendienste für Menschen mit Behinderung
- Pflegeheimaufnahme
- Rehabilitation für alte Menschen in Heimen
- Wohnhäuser für alte Menschen
- Wohn- und Pflegehäuser öffentlich
- Wohn- und Pflegehäuser privat mit Förderung
Fahrtendienst für Menschen mit Behinderung in Behinderteneinrichtungen - Fonds Soziales Wien (FSW)
Antragstellung für die Sondergenehmigung Fahrtendienst in Privat- und Bundesschulen sowie Integrationskindergärten, Hort, Ferienhort, Ferienbetreuung, schulautonome Tage, berufspraktische Tage, Wochenendfahrten u.a.
An- und Abmeldungen für die Sondergenehmigung Fahrtendienst
Geschäftszeiten
- Themen
- Fahrtendienste für Menschen mit Behinderung
Fahrtendienst für Schüler*innen mit Behinderung an öffentlichen Wiener Pflichtschulen, Stadt Wien - Schulen
Telefon: 01-4000-95 064
Fax: 01-4000-99-95064
E-Mail: post@ma56.wien.gv.at
Webseite: www.wien.gv.at/...
Geschäftszeiten
- Themen
- Fahrtendienste für Menschen mit Behinderung
Fahrtendienstzentrale für Vertragsfahrtendienste der Krankenkassen
Koordination von mehreren Fahrtendiensten in und um Wien, im Auftrag der Krankenkassen
Geschäftszeiten
- Themen
- Fahrtendienste für Menschen mit Behinderung
Freizeitfahrtendienst für Menschen mit dauerhafter schwerer Gehbehinderung - Fonds Soziales Wien (FSW)
Ziel des Freizeitfahrtendienstes ist es, Menschen mit einer
dauerhaften schweren Gehbehinderung die Teilhabe am kulturellen und
sozialen Leben zu ermöglichen. (Fahrten innerhalb der Wiener
Stadtgrenze)
Aus Kostengründen werden in erster Linie Sammelfahrten
organisiert. Fahrten sind täglich von 6 - 24 Uhr möglich (letzter
Fahrtantritt 23.30 Uhr).
Der Freizeitfahrtendienst kann nicht genutzt werden für
- Fahrten zu einer medizinischen Behandlung, wenn es sich um eine Kassenleistung handelt. (Zuständigkeit: Krankenkasse)
- Fahrten zu einem Tageszentrum für Senior:innen. (Organisation eines Fahrtendienstes direkt über Tageszentrum)
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 Abs. 2 des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW)
- Vorliegen einer dauerhaften schweren Gehbehinderung in Verbindung mit der Unzumutbarkeit den öffentlichen Personennahverkehr bzw. das eigene Fahrzeug zu nutzen
- Monatliche Einkommensobergrenze von 1.500 Euro netto (ohne
Anrechnung des Pflegegeldes)
Für Personen, die nach dem Chancengleichheitsgesetz Wien leistungsberechtigt sind bzw. waren, kommt die Einkommensobergrenze nicht zur Anwendung. - Keine Unterbringung in einem Pflegehaus bzw. in einem Pensionisten-Wohnhaus mit Bezug einer Pflegeleistung
- Vollendetes 14. Lebensjahr
Der Freizeitfahrtendienst wird vom FSW gefördert.
Selbstbehalt pro Fahrt: (aktuell 2,40 Euro). Mit dem "
Mobilpass" (früher: Sozialpass) kostet eine Fahrt derzeit 1,20
Euro.
Die Verrechnung des Selbstbehaltes erfolgt mittels FSW
Kostenbeitragsvorschreibung 2 Monate im Nachhinein.
Die Förderung des Freizeitfahrtendienstes ist eine
freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien, auf die kein
Rechtsanspruch besteht. Eine gleichzeitige Förderung des
Fahrtkostenersatzes für öffentliche Verkehrsmittel für blinde und
sehbehinderte oder gehörlose Menschen ist ausgeschlossen.
Antragsformular und Liste der Anbieter siehe Webseite
Geschäftszeiten
- Themen
- Fahrtendienste für Menschen mit Behinderung
Shuttledienst zwischen Lainzer Tor und Hermesvilla, für gehbehinderte Personen
Anmeldung telefonisch oder per E-Mail erforderlich
Geschäftszeiten
Anmeldung Montag-Freitag 9-14 Uhr
- Themen
- Fahrtendienste für Menschen mit Behinderung
- Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung
Mobilität für Menschen mit Behinderung
CLUB MOBIL Mobilität für Menschen mit Handicap
Fahrsicherheitskurse für Menschen mit Handicap in Zusammenarbeit mit dem ÖAMTC
Geschäftszeiten
- Themen
- Körperbehinderung
- Mobilität für Menschen mit Behinderung
ÖBB-Kundenservice
Telefon: 05 17 17
E-Mail: msz@pv.oebb.at
Webseite: www.oebb.at
Webseite: Anmeldung für Hilfestellung (www.oebb.at/...)
Webseite: für alle Anfragen (www.oebb.at/...)
Bei folgenden Anfragen hilft das ÖBB-Kundenservice weiter:
- Reiseberatung
- barrierefreies Reisen
- Fahrplanauskunft
- Ticketkauf
- ÖBB-Kundenkarten
- Fahrgastrechte
- Fahrgeldnachforderung
Barrierefreies Reisen: Voranmeldung mindestens 12
Stunden vor Reiseantritt (bei Auslandsreisen mindestens 48 Stunden)
Beratung über Ticketverkauf, Reservierungen, Organisation von
persönlichen Ein- und Aussteighilfen, über Ausstattung der Bahnhöfe
und Züge
Geschäftszeiten
- Themen
- Mobilität für Menschen mit Behinderung
Online-Service: Auto und Behinderung
Webseite: www.oesterreich.gv.at/...
Neukauf und Adaptierung
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw.
Kraftfahrzeugsteuer
Steuerfreibetrag
Autobahnvignette, Maut
Befreiung von Parkgebühren
- Themen
- Mobilität für Menschen mit Behinderung
- Parkplätze für Menschen mit Behinderung
Online-Service: Barrierefreiheit, Informationen der Stadt Wien
Webseite: www.barrierefreiestadt.wien.at
Informationsmaterial
Meldung von baulichen Barrieren sowie von Barrieren auf
www.wien.at
- Themen
- Barrierefreies Wohnen
- Behindertenberatung
- Mobilität für Menschen mit Behinderung
Parkplätze für Menschen mit Behinderung
Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen - Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt)
Telefon: 01-588 31-0
Telefon: 05 99 88
Mobiltelefon: 0664 / 857 49 17 (Für Hörbehinderte: Anfragen und Terminvereinbarung per SMS)
Fax: 01-588 31-2266
E-Mail: post@sozialministeriumservice.at
Webseite: www.sozialministeriumservice.at
- Auskunft und Beratung im Bereich der Integration von behinderten Menschen (Behinderteneinstellung, Förderung von Menschen mit Behinderung und deren DienstgeberInnen, Ausstellung von Behindertenpässen, Unterstützungsfonds)
- Sozialentschädigung (Kriegsopferversorgung, Kriegsgefangenenentschädigung, Heeresversorgung, Hilfeleistung an Opfer von Verbrechen (z.B. Kostenübernahme für Psychotherapie), Entschädigung für Impfschäden
- Behindertengleichstellung
- Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung
Geschäftszeiten
- Themen
- Behindertenausweis
- Behindertenberatung
- Betreuung rund um die Uhr
- Parkplätze für Menschen mit Behinderung
- Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
- Pflegekarenz
MA 46 - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten, Errichtung einer Behindertenzone
Telefon: 01-9 555 9 (Infoline Straße und Verkehr)
Fax: 01-4000-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at
Webseite: www.wien.gv.at/...
Zuständig für Errichtung einer Behindertenzone = Halteverbotszone, die für das Abstellen von Fahrzeugen dauernd stark gehbehinderter Personen errichtet wird.
- Themen
- Parkplätze für Menschen mit Behinderung
Online-Service: Auto und Behinderung
Webseite: www.oesterreich.gv.at/...
Neukauf und Adaptierung
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw.
Kraftfahrzeugsteuer
Steuerfreibetrag
Autobahnvignette, Maut
Befreiung von Parkgebühren
- Themen
- Mobilität für Menschen mit Behinderung
- Parkplätze für Menschen mit Behinderung
Online-Service: Parkplätze für Menschen mit Behinderung
Webseite: www.wien.gv.at/...
Liste aller Behindertenzonen
Rechtliche Informationen
Antragsformular
- Themen
- Amtswege online
- Parkplätze für Menschen mit Behinderung
Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Telefon: 05 99 88
E-Mail: post@sozialministeriumservice.at
Webseite: www.sozialministeriumservice.at
Ab 1. Jänner 2014 ist das Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt) für die Ausstellung des Parkausweises gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung (StVO - ehemaliger "Gehbehindertenausweis") zuständig. Der Ausweis wird künftig als Anlage zum Behindertenpass ausgestellt.
Das Kriterium der dauernd starken Gehbehinderung für die
Beantragung eines Parkausweises entfällt.
Stattdessen wird künftig die "Unzumutbarkeit der Benützung
öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter
Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" Kriterium für
die Ausstellung des Parkausweises sein. Diese muss als
Zusatzeintragung im Behindertenpass aufscheinen, damit ein
Parkausweis gemäß § 29b StVO beantragt werden kann. Der Kreis der
anspruchsberechtigten Personen wird daher erweitert.
Parkausweise, die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt worden
sind, das sind Papierausweise ohne Foto, verlieren mit 31. Dezember
2015 ihre Gültigkeit. In diesem Fall muss ein neuer Ausweis beim
Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt) beantragt werden.
Parkausweise, die nach dem 1. Jänner 2001 ausgestellt worden
sind, bleiben weiterhin gültig.
Parkausweis ist in der EU gültig
Geschäftszeiten
- Themen
- Behindertenausweis
- Parkplätze für Menschen mit Behinderung
Persönliche Assistenz
Assistenz24 gemeinnützige GmbH - einfach besser Leben
Telefon: 0720-303-962
Mobiltelefon: 0664/579 63 69
E-Mail: office@assistenz24.at
Webseite: www.assistenz24.at
Familienassistenz
Lebensassistenz
Erwachsenenvertretungs-Assistenz
Veranstaltungsassistenz
Mobilitätsassistenz
Institutionsassistenz
Geschäftszeiten
Büro: Montag-Freitag 9-16 Uhr
- Themen
- Persönliche Assistenz
BIZEPS - Behindertenberatungszentrum, Verein, Zentrum für Selbstbestimmtes Leben
Peer-Beratungsstelle
Beratung für behinderte Menschen durch Betroffene
Beratung in vielen Fremdsprachen mittels Videodolmetsch
Geschäftszeiten
persönliche Beratung nach Vereinbarung
- Themen
- Behindertenberatung
- Behindertenorganisationen
- Körperbehinderung
- Persönliche Assistenz
- Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
PAV Persönliche Assistenz, Gemeinnützige GmbH
Mobiltelefon: 0699 / 18 13 02 44 (Büro)
Mobiltelefon: 0699 / 160 50 274 (Kund:innenbetreuung)
E-Mail: office@pav-persoenliche-assistenz.com
Webseite: www.pav-persoenliche-assistenz.com/...
Beratung und Hilfestellung bei der Einreichung der PGE
(Pflegegeldergänzungsleistung) Persönliche Assistenz.
Beratung und Infos bzgl. Arbeitgebermodell, Dienstleister und
Mischmodellen.
Durchführung von Vorstellungsgesprächen und Vorselektion der
Persönlichen Assistent:innen.
Bei Bedarf, Unterstützung bei der Planung, bei Kalkulationen,
und vor allem bei Problemlösungen.
Geschäftszeiten
Montag-Donnerstag 8-16 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Freitag 8-18 Uhr
Notfallnummer: 0-24 Uhr (siehe Homepage)
- Themen
- Persönliche Assistenz
Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz, Beratungszentrum Behindertenhilfe - Fonds Soziales Wien (FSW)
für Menschen mit vorrangig schwerer Körperbehinderung,
mindestens Pflegegeldstufe 3, ab Volljährigkeit bis Erreichen des
65. Lebensjahres. Alle weiteren wichtigen Voraussetzungen siehe
https://www.fsw.at/downloads/foerderwesen_anerkennung/foerderrichtlinien/spezifische/Spez_FRL_PGE-fuer-PA.1646901954.pdf
Der FSW ist Fördergeber, hier erfolgt die Antragsstellung,
Erhebung des Bedarfs, die Auszahlung der Fördersumme und die
Abrechnung sowie die Beratung zur Leistung und möglicher
Alternativen.#
Peer-Beratungsstellen für Pflegegeldergänzungsleistung:
- Zeitlupe - Frauen-Peer-Beratung - ein Projekt von Ninlil
- BIZEPS - Zentrum für selbstbestimmtes Leben
- WAG Assistenzgenossenschaft
- - Peerberatung zum PA-Dienstleistermodell
PA-Dienstleister für Pflegeldergänzungsleistung:
Geschäftszeiten
- Themen
- Persönliche Assistenz
WAG Assistenzgenossenschaft gemeinnützige e. Gen.
Beratung nach der Methode des Peer Counseling zum Thema
Persönliche Assistenz für behinderte Menschen
Begleitung u.a. bei folgenden Schritten:
Assistenzbedarfsermittlung, Finanzierung, Unterstützung beim Führen
von Bewerbungsgesprächen, Auswählen und Anleiten der Persönlichen
Assistent:innen, Erstellen der Assistenzpläne, Konfliktmanagement,
Fortbildung für Kund:innen und Persönliche Assistent:innen.
Assistenzservicestelle des Sozialministeriumservice (früher
Bundessozialamt): Abklärung über die Voraussetzungen der Leistung
Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz mit
Assistenzbedarfsermittlung. Freie Wahl der Organisationsform von
Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz: Arbeitgebermodell oder
Organisation über die WAG.
Die Persönliche Assistenz wie auch die Persönliche Assistenz
am Arbeitsplatz erfolgt nach ausführlichen Beratungsgesprächen.
Organisation von Persönlicher Assistenz für die Schule (ab
der 5. Klasse) im Auftrag des BMBWF
Geschäftszeiten
Persönliche Beratungstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
- Themen
- Persönliche Assistenz
- Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
Zeitlupe - Peer-Beratung für Frauen mit Behinderung, Ninlil-Empowerment und Beratung für Frauen mit Behinderung
Geschäftszeiten
- Sprachen
- Deutsch
- Englisch (English)
- Französisch (Français)
- Themen
- Behindertenberatung
- Down-Syndrom
- Frauenberatung
- Gehörlosigkeit
- Körperbehinderung
- Mehrfachbehinderung
- Persönliche Assistenz
- Schwerhörigkeit
Pflegegeld
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Bürger:innenservice
Telefon: 01-711 00-0
Telefon: 01-711 00-86 25 25 (Broschürenservice)
Telefon: 0800 201 611 (Bürger:innenservice)
Fax: 01-715 82 58
E-Mail: buergerservice@sozialministerium.at
E-Mail: post@sozialministerium.at
Webseite: www.konsumentenfragen.at
Webseite: www.sozialministerium.at
Beratung
- in allgemeinen sozialen Fragen
- zu den Aufgabenbereichen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz,
- zu Pflege und Betreuung: Pflegegeld, soziale Dienste, behinderungsbedingte Umbauten, Familienhospizkarenz, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit, Sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Absicherung für pflegende Angehörige, 24-Stunden-Betreuung, finanzielle Hilfen und Förderungen (für ganz Österreich)
Geschäftszeiten
- Themen
- Betreuende Angehörige
- Betreuung rund um die Uhr
- Familienhospizkarenz
- Konsumentenschutz/Konsumentinnenschutz
- Ministerien
- Pflegegeld
- Pflegekarenz
- Pflegetelefon
- Sozialministerium
- Sozialtelefon
- Telefonhelplines
Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien (AK), Zentrale
Arbeitsrecht, Elternkarenz, Lehrlings- und Jugendschutz: DW 1201
Sicherheit, Gesundheit und Arbeit: DW 1208
Insolvenzen DW:1342
Konsumentenschutz DW: 1209
Pensions-, Kranken-, Unfallversicherung DW 1204
Pflegegeldeinstufung DW 1204
Steuerrecht DW: 1207
Wohnrecht: DW 1345
Persönliche Arbeitsrechtsberatung für Studierende und Universitätsbeschäftigte DW 1341
Geschäftszeiten
- Sprachen
- Bosnisch (Bosanski)
- Deutsch
- Englisch (English)
- Kroatisch (Hrvatski)
- Kurdisch (کوردی)
- Serbisch (Srpski)
- Türkisch (Turkçe)
- Themen
- Arbeitsrecht
- Elternkarenz
- Konsumentenschutz/Konsumentinnenschutz
- Lehrlingsbeihilfe
- Mieterberatung/Mieterinnenberatung
- Mobbing
- Pensionen
- Pflegegeld
- Schulden
- Steuerbegünstigungen
- Telefonhelplines
- Weiterbildung
Pflegegeld, Allgemeines
Webseite: www.oesterreich.gv.at/...
Webseite: Antrag (www.oesterreich.gv.at/...)
Voraussetzungen:
- Pflege- und Betreuungsbedarf für mindestens 6 Monate
- mehr als 65 Stunden Pflege- und Betreuungsbedarf pro Monat
- Hauptwohnsitz in Österreich
Zuständigkeiten:
-
Pensionsversicherungsanstalt (PVA):
- für Pensionsbezieher:innen dieser Versicherungsanstalt
- für berufstätige Menschen unabhängig vom Sozialversicherungsträger
- für Personen ohne eigenes Einkommen
- für Bezieher:innen von Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Unterhalt
- für Bezieher:innen einer Vollrente der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA)
- für Personen, die ausschließlich eine Kriegsopferversorgungsrente, Heeresversorgungsrente, Verbrechensopferrente oder eine Rente nach dem Impfschadensgesetz erhalten
- für Pensionsbezieher:innen der Versicherungsanstalt des Österreichischen Notariats
-
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen
und Bergbau (BVAEB):
- für pragmatisierte Bundes-, Landes- oder Gemeindebedienstete
- für Pensionsbezieher:innen der Österreichischen Post AG-Pensionsverrechnung, Österreichischen Postbus AG und der Telekom Austria Personalmanagement GmbH
- für Pensionsbezieher:innen dieser Versicherungsanstalt
-
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
(SVS)
- für Pensionsbezieher:innen dieser Versicherungsanstalt
- für Pensionsbezieher:innen der Ärztekammer und Rechtsanwaltskammer
bei Ablehnung oder Fehleinstufung:
- Klage binnen 3 Monaten beim Arbeits- und Sozialgericht
- Vertretung durch befähigte Personen der Arbeiterkammer u.a. möglich
- Themen
- Amtswege online
- Pflegegeld
Pflegegeld, Richtsätze 2024
12x jährlich
Stufe | Pflege-/Betreuungsbedarf | |
---|---|---|
1 | mehr als 65 Stunden pro Monat | € 192,- |
2 | mehr als 95 Stunden pro Monat | € 354 ,- |
3 |
mehr als 120 Stunden pro Monat |
€ 551,60 |
4 | mehr als 160 Stunden pro Monat, | € 827,10 |
5 | mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn
|
€ 1.123,50 |
6 |
mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn
|
€ 1.568,90 |
7 |
mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn
|
€ 2.061,90 |
Diagnosebezogene Mindesteinstufung für bestimmte Gruppen von behinderten Menschen, z.B. hochgradig Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer wegenQuerschnittlähmung (Stufe 3), Blinde (Stufe 4), Taubblinde (Stufe 5)
Taschengeld bei Pflegeheimaufenthalt € 55,20
- Themen
- Pflegegeld
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege / Angehörigengespräch
Telefon: 05 08 08 2087
E-Mail: angehoerigengespraech@svqspg.at
E-Mail: qualitaetssicherung@svqspg.at
E-Mail: wunschhausbesuch@svqspg.at
Webseite: www.svs.at
Wer Pflegegeld bezieht und zuhause gepflegt und betreut wird, bekommt einen Hausbesuch von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Diese verschaffen sich einen Überblick über die bestehende Versorgungs- und Pflegesituation, aber bieten in erster Linie umfassende Informationen und Beratung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.
- praktische Pflegetipps für betreuende Angehörige
- Hilfestellung und Beratung beim Umgang mit dementen Menschen
- Beratung bei der Organisation von Hilfsmitteln
- Informationen über Angebote zur Unterstützung
- Informationen über Kurzzeitpflege und Ersatzpflege und deren finanzielle Zuschüsse
Angehörigengespräche:
Pflegende Angehörige mit psychischen Belastungen können bis zu zehn Entlastungsgespräche kostenlos in Anspruch nehmen.
Ziele:
- die psychischen Belastungen reduzieren,
- die eigene Gesundheit erhalten bzw. verbessern,
- die persönlichen Möglichkeiten und Grenzen aufzeigen und
- den Zugang zu regional verfügbaren Unterstützungsangeboten erleichtern.
Geschäftszeiten
- Themen
- Betreuende Angehörige
- Betreuung rund um die Uhr
- Pflegeberatung
- Pflegegeld
Rezeptgebühr
Selbstbehalt bei Heilbehelfen
<br />Antragstellung bei Krankenkasse (Bezirksstelle)
Formulare und Informationsblätter - Österreichische Gesundheitskasse ÖGK
- Themen
- Amtswege online
- Ergotherapie
- Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung
- Informationsmaterial
- Krankenversicherung
- Logopädie
- OptikerInnen
- Physiotherapie
- Psychotherapie
- Rezeptgebühr
Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung, Richtsätze 2024
Telefon: 05 01 24 33 60 (Serviceline zur Rezeptgebührenobergrenze)
Webseite: www.oesterreich.gv.at/...
Rezeptgebühr:€ 7,10
Befreiung ohne Antrag: BezieherInnen von
Ausgleichszulage oder Mindestsicherung sowie Zivildiener und
Asylwerber:innen
Befreiung mit Antrag: Nettoeinkommen bis:
Alleinstehende: € 1.217,96
Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.400,65
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften:
€ 1.921,46
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften
mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 2.209,68
Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind: € 187,93
Leben im Familienverband des Versicherten Personen mit
eigenem Einkommen, so ist dies zu berücksichtigen.
Rezeptgebührendeckelung
Rezeptgebührenbefreiung nach Erreichen der persönlichen
Obergrenze (2 Prozent des Nettoeinkommens, ohne Pflegegeld und ohne
13. und 14. Bezug)): Das Vorliegen einer Befreiung aus diesem Grund
wird ausschließlich in der Ordination des niedergelassenen Arztes
über das e-card System angezeigt und dann mittels eines zweiten
Stempels auf dem Rezept für die einlösende Apotheke
gekennzeichnet.
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- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
- Soziale Ermäßigungen
Schlüssel für Menschen mit Behinderung
Online-Service: Öffentliche WC-Anlagen
Webseite: www.wien.gv.at/...
Behindertengerechte WCs haben den Vermerk "mit Euroschließsystem" (siehe Euro-Schlüssel)
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- Schlüssel für Menschen mit Behinderung
Österreichischer Behindertenrat
Telefon: 01-513 15 33
E-Mail: dachverband@behindertenrat.at
Webseite: www.behindertenrat.at
Webseite: Euro-Schl������������������ssel = euro-key (www.behindertenrat.at/...)
Euro-Key (mit entsprechenden Eintragungen im Behindertenpass des Sozialministeriumservice einmalig kostenlos, mit ärztlichem Befund kostenpflichtig)
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Bezirksvorstehung Favoriten
E-Mail: post@b10.magwien.gv.at