Bundesverwaltung

An der Spitze der Bundesverwaltung stehen das Staatsoberhaupt (Bundespräsidentin oder Bundes-präsident) sowie die Bundesministerinnen und Bundesminister. Das Staatsoberhaupt wird direkt vom Volk auf sechs Jahre gewählt.

Bundesregierung

Die Bundesregierung setzt sich aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler, der Vizekanzlerin oder dem Vizekanzler und den übrigen Bundesministerinnen und Bundesministern zusammen.

Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler wird durch freie Entscheidung des Staatsoberhauptes bestellt. Die Kanzlerin oder der Kanzler schlägt dem Staatsoberhaupt die Ernennung (beziehungsweise auch die Entlassung) der Bundesministerinnen und Bundesminister vor. Die Bundesregierung unterliegt der parlamentarischen Kontrolle. Das Parlament kann der gesamten Regierung oder einzelnen Ministerinnen beziehungsweise Ministern das Misstrauen aussprechen. In diesem Falle ist die Bundesregierung oder das betreffende Mitglied der Bundesregierung des Amtes zu entheben.

Die Bundesministerinnen und Bundesminister unterliegen hinsichtlich ihrer Geschäftsführung keinem Weisungsrecht der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers.

Die Bundesregierung ist in ihrem Wirkungsbereich ein Kollegial- oder Gesamtorgan unter dem Vorsitz der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers und fasst ihre Beschlüsse einstimmig.

Staatssekretärinnen und Staatssekretäre

Die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre werden auf Vorschlag der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers vom Staatsoberhaupt ernannt und abberufen. Sie sind nicht Mitglieder der Bundesregierung, sondern Hilfsorgane der jeweiligen Bundesministerin oder des jeweiligen Bundesministers zur "Unterstützung in der Geschäftsführung" und zur "parlamentarischen Vertretung". Bisweilen haben sie einen von der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister materiell zugewiesenen Aufgabenbereich. In formeller Hinsicht sind sie nicht für Fachaufgaben zuständig.

Bundesministerien

Die Bundesministerien sind als Hilfsorgane der jeweils zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister tätig. Zahl, Aufgaben und Bezeichnung der Bundesministerien werden durch das Bundesministeriengesetz bestimmt. Für die Bundesministerien gilt das monokratische Organisationsprinzip, das heißt, die Bundesministerinnen und Bundesminister bestimmen und verantworten die Geschäftsführung nach Maßgabe der allgemeinen Regelungen.

Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler leitet das Bundeskanzleramt.

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