4.6.1.1 Wann ist ein Thema eine "Amtshelferseite"?

Ein Amtsweg ist nicht im strengen dienstrechtlichen Sinne zu verstehen, sondern orientiert sich an dem, was von Bürgerinnen und Bürgern als Amtsweg empfunden wird. Es handelt sich daher um alle Vorgänge, bei denen Bürgerinnen und Bürger Kontakt mit einem Amt herstellen, zum Beispiel einen Antrag stellen und Leistungen dafür erhalten.

Nicht enthalten sind hingegen unter anderem

  • reine Datenbankabfragen
  • Eintragungen in Datenbanken
  • Kommerzielle Anwendungen wie Shops, aber auch Bestellvorgänge etc.

Die Aufnahme von Kontakt- und Beschwerdeformularen ins Virtuelle Amt muss gesondert durch die wien.at-Redaktion geprüft werden.

Eine Amtshelferseite sollte einen Überblick über alles Erforderliche geben und nicht zu lange sein (Detailinfo als Link anbieten). Es ist ganz besonders wichtig, eine einfache, verständliche Sprache zu verwenden und die Verwendung von Fachausdrücken zu vermeiden. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen verstehen können, was sie brauchen und was sie tun müssen, um ihre Wünsche erfüllt zu bekommen. Daher: kurze Sätze, einfache Formulierungen, einfache Erklärungen und eine Abwicklung, die möglichst auch online erledigt werden kann. Außerdem soll die direkte Ansprache ("Sie") vermieden werden.

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