4.5.11 Kurzformen (Abkürzungen und Akronyme)

Auf Abkürzungen sollte grundsätzlich verzichtet werden. In den meisten Fällen verschlechtern sie die Verständlichkeit des Textes. Sie dienen oft nur der Arbeitserleichterung der Autorinnen und Autoren (eine Ausnahme stellen Tabellen, Formulare und Amtshelferseiten dar, wo aufgrund des beschränkten Platzes Kurzformen sinnvoll sein können).

Akronyme, eine Sonderform der Abkürzung, bei der die Anfangsbuchstaben einer Wortkombination als Kurzform dienen ("UNO" für "United Nations Organisation"), sollten jedoch - sofern diese im allgemeinen Sprachgebrauch geläufig sind - verwendet werden.

Speziell für blinde und sehbehinderte Personen, die ein Vorleseprogramm ("Screenreader") verwenden, ist der spärliche und richtige Einsatz von Kurzformen von besonderer Bedeutung: Texte mit vielen, nicht erklärten Kurzformen werden beim Vorlesen schnell ungenießbar. Aber auch andere Personengruppen profitieren davon, wenn Kurzformen erklärt werden.

Tritt ein Begriff in einem Artikel sehr häufig auf oder ist die Langform im Sprachgebrauch gar nicht mehr geläufig, sollten Kurzformen sehr wohl eingesetzt werden - auch hier wieder im Sinne einer leichten Verständlichkeit.

Beispiele:

  • Schreiben Sie also "zum Beispiel" (statt "z.B.") und "Wiener" (statt "Wr.").
  • Schreiben Sie nicht "North Atlantic Treaty Organisation" oder "Nordatlantikvertrag-Organisation" ohne das Akronym "NATO" zu verwenden.
  • Zwar ist die Kurzform "BLZ" relativ geläufig, einem größeren Leserkreis machen Sie sich jedoch mit der Langform "Bankleitzahl" verständlich.

Bei wiederholtem Auftreten eines Begriffs wird dieser üblicherweise beim ersten Auftreten ausgeschrieben und direkt anschließend die Kurzform in Klammern gesetzt und muss dann im weiteren Verlauf der Seite nicht mehr erklärt, sondern nur mehr gekennzeichnet werden.

Beispiel: Presse- und Informationsdienst (PID)

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