Flächenwidmung: Öffentliche Auflage des Planentwurfs 7311E2 im 10. und 23. Bezirk mit Einsichtnahme

Für das Gebiet zwischen Oberlaaer Straße, Doerenkampgasse, Beichlgasse und Sulzengasse im 10. Bezirk, Katastralgemeinde Oberlaa Land und im 23. Bezirk Katastralgemeinde Inzersdorf wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ausgearbeitet.

Persönliche Einsichtnahme

Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von 18. Oktober 2018 bis 29. November 2018 zur öffentlichen Einsicht auf:

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, an folgenden Donnerstagen: 15. November 2018 sowie 29. November 2018 in der Zeit von 14.30 bis 17.30 Uhr im Amtshaus für den 10. Bezirk, 10., Keplerplatz 5 (1. Stock) Einsicht in den Planentwurf zu nehmen.

Einsichtnahme online

Während der Dauer der öffentlichen Auflage haben Sie auch die Möglichkeit, alle zur Einsichtnahme aufliegenden Informationen zum Planentwurf online abzurufen.

In folgende Dokumente zum Planentwurf 7311E2 können Sie online Einsicht nehmen:

  • Plan: 1.5 MB PDF
  • Antragsentwurf: 69 KB PDF • 44 KB RTF
  • Erläuterungsbericht: 104 KB PDF • 73 KB RTF
  • Gutächtliche Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung: 7 KB PDF • 45 KB RTF
  • Zeichenerklärung: 75 KB PDF

Schriftliche Stellungnahme

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können in schriftlicher Form während der öffentlichen Auflage (bitte unter Angabe der Plannummer 7311E2) an die Magistratsabteilung 21 (Stadtteilplanung und Flächennutzung), Rathausstraße 14-16, 1082 Wien, geschickt werden.

Wird die Stellungnahme persönlich abgegeben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Sekretariat im 5. Stock, Zimmer 517.

Stellungnahme online

Sie können auch eine Online-Stellungnahme zu diesem Planentwurf abgeben. Bitte benutzen Sie dazu das Online-Formular:

Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte zuvor die Servicestelle Stadtentwicklung, Telefon: +43 1 4000-8840.

Prüfung der Stellungnahmen

Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingebrachten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die eingelangten Stellungnahmen muss dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. Gegen Ersatz der Druckkosten kann das Plandokument (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) bei der Kassa der Servicestelle Stadtentwicklung erworben werden.

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