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Zuwendungen für die Teilnahme an Pflegekursen, für pflegende Angehörige

Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung können ab 1.1.2023 bei Vorliegen einer sozialen Härte (Einkommen) an nahe Angehörige einer Person mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 1 gewährt werden, die an einem oder mehreren Kursen zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung teilnehmen.
Antragstellung beim Sozialministeriumservice
Odgovoren za to stran:
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at