Zuwendungen für die Teilnahme an Pflegekursen, für pflegende Angehörige
Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit
Behinderung können ab 1.1.2023 bei Vorliegen einer sozialen Härte
(Einkommen) an nahe Angehörige einer Person mit Anspruch auf
Pflegegeld ab der Stufe 1 gewährt werden, die an einem oder
mehreren Kursen zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und
Betreuung teilnehmen.
Antragstellung beim Sozialministeriumservice
Antragstellung beim Sozialministeriumservice
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at