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Amtsärztliches Referat für Sexuelle Gesundheit und Prostitution - Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsdienst (MA 15)

  • Ausstellung des behördlichen Lichtbildausweises für Prostituierte nach der Verordnung zum Geschlechtskrankheitengesetz und dem AIDS-Gesetz
  • Behördliche Bestätigung der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen
  • Beratung und Information über sexuell übertragbare Krankheiten, Information über Beratungseinrichtungen

Kosten:
Für die erstmalige Ausstellung beziehungsweise Neuausstellung bei Verlust des behördlichen Lichtbildausweises für Prostituierte wird eine Gebühr von 14,30 Euro eingehoben.
Für die Bestätigung der erfolgten Untersuchung wird eine Gebühr von 2,10 Euro eingehoben.

Heures d'ouverture

Telefonisch: Montag-Freitag 7.30-15.30 Uhr
Öffnungszeiten: Montag-Freitag 9-12 Uhr
Administration centrale
Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsdienst (MA 15)
Responsable de ce site:
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at