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Online-Service: Finanzielle Unterstützung pflegender Angehöriger bei Verhinderung (Urlaub, Krankheit)

Nahe Angehörige eines pflegebedürftigen Menschen können eine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung erhalten, wenn sie/er die zu pflegende Person seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegen und wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen an der Erbringung der Pflege verhindert sind.
Antragstellung beim Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt)
Voraussetzung: Bezug von Pflegegeld Stufe 3 bzw. Stufe 1 bei einer nachgewiesenen demenziellen Erkrankung oder bei einer minderjährigen pflegebedürftigen Person

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Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at