Online-Service: Finanzielle Unterstützung pflegender Angehöriger bei Verhinderung (Urlaub, Krankheit)
Webseite: www.oesterreich.gv.at/...
Webseite: www.sozialministeriumservice.at/...
Nahe Angehörige eines pflegebedürftigen Menschen können eine
Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
erhalten, wenn sie/er die zu pflegende Person seit mindestens einem
Jahr überwiegend pflegen und wegen Krankheit, Urlaub oder aus
sonstigen wichtigen Gründen an der Erbringung der Pflege verhindert
sind.
Antragstellung beim Sozialministeriumservice (früher
Bundessozialamt)
Voraussetzung: Bezug von Pflegegeld Stufe 3 bzw. Stufe 1 bei
einer nachgewiesenen demenziellen Erkrankung oder bei einer
minderjährigen pflegebedürftigen Person
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at