Landtag, 34. Sitzung vom 25.01.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 55
Bedingungen gleichgestellt, nämlich Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Staates oder Drittstaatsangehörige. Diese sind dann gleichgestellt, wenn sie sich erstens rechtmäßig im Inland aufhalten und zweitens die Einreise nicht zum Zweck des Sozialhilfebezuges erfolgt ist. Das halte ich eigentlich für die wichtigere Regulierung und den wichtigsten Regulierungsparameter als die Frage des Aufenthalts in unserer Stadt. Das heißt also, EU-Bürger, EWR-Bürger und Drittstaatsangehörige, also wenn Sie so wollen, alle aus dem Ausland, bekommen somit jetzt schon nur unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus der Wiener Mindestsicherung. Das Spannende ist, dass die Frage des rechtmäßigen Aufenthalts nicht eine Aufgabe der Sozialhilfebehörde ist, sondern die Frage, das zu klären, wer sich in unserem Land rechtmäßig aufhalten darf, ist bekannterweise die Aufenthaltsbehörde, und das ist der Bund. Unsere Aufgabe ist es daher nicht, die Parameter für das Aufenthaltsrecht zu prüfen, sondern logischerweise nur - nur unter Anführungszeichen - in jedem Einzelfall zu prüfen, ob auch eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung vorliegt. Das tun wir selbstverständlich.
Die wichtigste Voraussetzung für EU- und EWR-Bürger und Drittstaatsangehörige ist, sie müssen sich fünf Jahre rechtmäßig und ordentlich aufhalten und können nur unter einer bestimmten Voraussetzung überhaupt Mindestsicherungsbezieher werden - ich halte das für einen ganz wichtigen Punkt in der Debatte jetzt -, nämlich, wenn sie schon gearbeitet haben, wenn sie ins Land eingezogen sind, ohne Sozialhilfebezug leben zu können, sich selbstständig erhalten können. Nur dann, wenn zum Beispiel ihr Lohn gekürzt wird oder sie ihren Job verlieren, kann eine Ausnahme von dieser fünfjährigen Regelung gemacht werden.
Daher bitte ich um Verständnis, ich halte die Aufenthaltsdauer in der Stadt im Augenblick nicht für den wichtigsten Parameter, sondern ich halte es für viel wichtiger, über dieses Faktum zu sprechen. Das halte ich auch für den wichtigeren Regulator und erwarte mir, dass in Kürze neue Vorschläge für eine österreichweite Mindestsicherung kommen. Wir Bundesländer werden dazu auch sehr intensiv und aktiv mitarbeiten. - Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Korosec.
Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Recht herzlichen Dank für die äußerst interessante Beantwortung.
Ich komme zu einer Frage, wo Sie sehr oft immer wieder sagen, acht von zehn stocken bei der Mindestsicherung auf. Man würde annehmen, sie arbeiten alle sehr viel. Wenn man es sich dann aber genau anschaut, ist es so, dass im Großen und Ganzen nur 7,8 Prozent erwerbstätig sind, natürlich nicht so viele. Sie müssen aufgestockt werden. Aber sie sind erwerbstätig. Das ist eine sehr geringe Anzahl.
Wenn man sich diesen Bericht genauer durchschaut, ist es auch so, dass mehr als ein Drittel über 24 Monate Mindestsicherung erhalten. Auch das ist alarmierend.
Meine Frage geht dahin, Herr Landesrat, weil wir wissen, die Mindestsicherung wird gegeben, die Philosophie davon ist, dass es ein Sprungbrett wieder ins Berufsleben sein soll. Also bei 7,8 Prozent kann man nicht von einem Sprungbrett reden.
Daher: Welche Maßnahmen setzen Sie? Ich kenne Sie, und ich weiß, dass Sie großes Interesse daran haben, dass sie eben wieder ins Berufsleben kommen. Welche Maßnahmen setzen Sie, um diese Situation, die natürlich nicht zufriedenstellend sein kann, zu verbessern?
Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Natürlich haben Sie vollkommen recht, dass es nicht befriedigend ist, dass es arme Menschen gibt, die darauf angewiesen sind, Mindestsicherung zu beziehen. Dem will ich gar nicht widersprechen. Es ist auch nicht das Ziel staatlichen Wirkens, die Menschen in der Mindestsicherung zu haben. Das ist ja ein Notnetz. Da haben Sie schon vollkommen recht.
Aber klar ist auch, wenn ein Drittel der Mindestsicherungsbezieher Kinder sind, werden wir, glaube ich, nicht darüber debattieren müssen, ob wir sie arbeiten schicken wollen.
Klar ist auch, dass 30 Prozent oder 25 Prozent - ich weiß jetzt die Zahl nicht, habe sie nicht bei mir -, aber jedenfalls ein relevanter Prozentsatz, Pensionisten sind, die so wenig Pension haben, dass sie sich den Zins nicht leisten können.
Eine große, relevante Zahl sind Menschen mit Behinderung und Arbeitsunfähige, die noch gar keine Pension beziehen oder auch niemals eine beziehen werden. Menschen mit Behinderung, die mit Behinderung aufwachsen, werden niemals Pension beziehen. Diese Reform des Pensionsrechtes hat leider noch nicht stattgefunden. Auch ein Manko. Diese haben wir in der Mindestsicherung.
Also ich gehe davon aus, wir sind uns einig, dass wir Kinder, Pensionisten und Menschen mit Behinderung nicht aus der Mindestsicherung hinausschmeißen und arbeiten schicken. Daher ist die Zahl derer, für die überhaupt diese Debatte jetzt so enthusiastisch geführt wird, weil sie alle verschlafen sind, derart, dass diese Menschen motiviert werden müssen, animiert werden und unterstützt werden müssen. Da bin ich der Erste, der dafür ist, dass diese Unterstützungsmaßnahmen ausgebaut sind. Unser Pech ist nur, dass wir in dieser Frage nicht für das Arbeitsmarktservice verantwortlich sind. Wir sind also auf die dortige Kooperation angewiesen. Wir sind davon abhängig. Die Entwicklung in der Mindestsicherung ist auch ein Abbild der Maßnahmen im AMS. Es ist eh super, wenn man dort irgendwelchen Menschen, aus welchen Gründen auch immer, Leistungen kürzt. Das hilft aber nichts, sie müssen trotzdem etwas zu essen haben. Das ist eines unserer Probleme.
Das zweite Problem ist - Sie kennen es, Sie hören es jetzt trotzdem -, wir haben gerade 1.400 arbeitslose
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular