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Landtag, 34. Sitzung vom 25.01.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 55

 

Deutschlehrer, die deswegen arbeitslos sind, weil die Deutschkurse vom AMS gekürzt wurden.

 

Der dritte Punkt ist, wir haben auf der Grundlage des Wiener Mindestsicherungsgesetzes, das wir novelliert haben - ich habe es vorhin schon zitiert, möchte es jetzt nicht wiederholen -, einen besonderen Schwerpunkt im Bereich der Bis-25-Jährigen gesetzt. Das haben wir sogar in die oberste Zielsetzung des Gesetzes - ich habe es vorhin vorgelesen - hineingeschrieben. Diesen Bereich halte ich auch für den wichtigsten, wo wir viel Dynamik brauchen, damit diese 15-, 18-, Bis-25-Jährigen gar nicht auf die Idee kommen, dass Leben mit Mindestsicherung überhaupt eine Perspektive haben soll. Da bin ich vollkommen einverstanden und habe auch überhaupt kein Verständnis dafür.

 

Daher gibt es einen besonderen Schwerpunkt bei den Bis-25-Jährigen. Hier gibt es mehrere Maßnahmen, unter anderem auch das örtliche Zusammenrücken des AMS für Jugendliche gemeinsam mit der Mindestsicherungsstelle, die die bis-25-jährigen Mindestsicherungsbezieher auch betreut, damit für diese Zielgruppe klar ist, es gibt in Wirklichkeit nur eine Stelle, und hier ist die Unterstützung für das tägliche Leben maximal eins zu eins verknüpft mit der inneren Bereitschaft, sich selbst am Erwerbsleben zu beteiligen. Dort, wo das nicht der Fall ist, gibt es Kürzungen. Diese Kürzungen finden auch statt. Das wissen Sie. Auch der Bericht, den Sie in der Hand haben, berichtet über die Kürzungen.

 

Ich glaube, dass das ein gutes Paket ist, das da vor acht Monaten, neun Monaten, nein, Entschuldigung, jetzt habe ich mich verrechnet, vor elf Monaten hier im Haus beschlossen wurde. Das kann sich natürlich in der Statistik noch nicht auswirken. Aber es wird sich in den Statistiken auswirken. Wir sehen das auch schon in den ersten Entwicklungen, wenn wir uns die letzten Monate anschauen.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. - Die nächste Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Hebein.

 

10.13.53

Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat! Vielen Dank für die Beantwortung bisher!

 

Wir haben gemeinsam festgestellt, dass das vorliegende Grundsatzgesetz unserer Meinung nach vielen verfassungsrechtlichen Bestimmungen widerspricht, auch dem Grundgedanken, hier Armutslinderung, Armutsbekämpfung herbeizuführen. Inzwischen werden immer mehr Aspekte aus diesem vorliegenden Grundsatzgesetz auch den Betroffenen klar. Das hat man in den letzten Tagen auch lesen können.

 

Daher meine Zusatzfrage bezüglich Menschen mit Behinderung. Menschen mit Behinderung schreien jetzt zu Recht auf, dass auch sie von den Kürzungen betroffen sind, unter anderem mit der Konstellation der Wohngemeinschaften, auch Opferschutzeinrichtungen, Obdachloseneinrichtungen.

 

Mich würde Ihre Einschätzung dazu interessieren.

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Frau Abgeordnete, ich kann nur sozusagen wiederholen, was wir bei einer Pressekonferenz gesagt haben. Ich glaube, es war auch gut, richtig und wichtig, dass wir beide mit klaren Worten wachgerüttelt haben, was denn in dem Entwurf steht. Denn in der Zwischenzeit ist es eigentlich Selbstverständnis in allen politischen Parteien, dass dieser Entwurf überarbeitet werden muss. Das hört man an den Wortmeldungen der letzten Zeit. Es war offensichtlich notwendig, hier klar wachzurütteln. In der Zwischenzeit gibt es keinen Zweifel mehr darüber, dass dieser Entwurf in dieser Form nicht dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird. Damit haben wir einen Teil dessen, was wir uns vorgenommen haben, auch zustande gebracht, nämlich, dass dieser Entwurf nicht beschlossen werden kann und daher auch nicht umgesetzt werden kann.

 

Da gibt es eben einen ganzen Haufen von Problemzonen, die mit dieser Gesetzesmaterie entstehen können, an die offensichtlich beim Verfassen nicht ordentlich gedacht wurde. Ich unterstelle nicht einmal Boshaftigkeit, sondern ich unterstelle, dass das alles deswegen entstanden ist, weil man sich der Expertise aller Bundesländer nicht bedient hat. Das ist der Grund, warum die Soziallandesräte aller Bundesländer immer wieder darauf hinweisen, wir sind bereit, gemeinsam an einem solchen Gesetz zu arbeiten, und es findet nicht statt.

 

Zu Ihrer Frage im Konkreten: Das Kernproblem ist, dass beim Verfassen dieses Entwurfes nicht verstanden worden ist, was eine Bedarfsgemeinschaft ist, welche Bedeutung die Definition einer Bedarfsgemeinschaft hat. Das ist ein Terminus technicus. Um ihn zu verstehen, muss man sich auskennen. Geglaubt wurde offensichtlich, dass nur Familien Mindestsicherungsbezieher sind, nämlich Familien in einer Konstellation eine Person, zwei Personen, drei Personen und dann tschetschenische Großfamilien. Übersehen wurde, dass natürlich, wenn man eine Bedarfsgemeinschaft und eine Wohngemeinschaft nicht trennt, plötzlich die Wohngemeinschaft zur Bedarfsgemeinschaft macht. Da gibt es einige Einschnitte, die auch unabhängig von anderen Punkten schon Einschnitte sind, runter vom Niveau der Wiener Mindestsicherung, runter von dem Niveau der Unterstützung von Menschen mit Behinderung und runter vom Niveau bei der Unterstützung von Alten, die in der Mindestpension sind, runter von dem Niveau nämlich.

 

Jetzt ist zusätzlich noch eine Verschärfung eingetreten, weil sozusagen nicht zwischen Bedarfs- und Wohngemeinschaften unterschieden wurde. Das Problem ist, wenn die erste Person volle Mindestsicherung bekommt, die zweite erwachsene Person dann nur mehr 50 Prozent und die dritte erwachsene Person nur mehr wenig, dann ergibt sich natürlich in Summe, dass alle 3 Personen dramatisch unter dieser Mindestsicherungsgrenze Unterstützungsleistung bekommen. Das heißt in Wirklichkeit, würde man es so, wie es formuliert ist, umsetzen, gäbe es in Österreich faktisch keine Wohngemeinschaften mehr für Menschen mit Behinderung und es gäbe faktisch keine Wohngemeinschaften mehr von Alten und Senioren mit Betreuungsbedarf. Das ist natürlich ein vollkommenes Desaster. Ich merke auch, dass es in der Community der Menschen mit Behinderung schön langsam sickert, was darin steht, weil zuerst natürlich alle auf diese nette Erzählgeschichte vom Behinder

 

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