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Landtag, 34. Sitzung vom 25.01.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 55

 

tenbonus hineingefallen sind, dass man den Behindertenbonus sowie - wie heißt er, wo man beim Deutschlernen den Leuten zuerst das Geld wegnimmt - dann einen Deutschlernbonus gibt. Also das ist natürlich alles nice, nice Erzählgeschichte. Aber in den Fakten ist natürlich eine dramatische Entwicklung in Bereichen zu erwarten, wenn es umgesetzt wird.

 

Aber, wie gesagt, ich bin an sich sehr zuversichtlich, dass dieses Gesetz noch in seinen wirklichen Grundfundamenten und Problemzonen, die manche noch nicht erkannt haben, überarbeitet wird. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Schütz. Ich erteile ihr das Wort.

 

10.18.56

Abg. Angela Schütz (FPÖ): Herr Landesrat, vielen Dank für die Ausführungen!

 

Das Grundsatzgesetz wird im Nationalrat beschlossen. Das heißt, wir wissen noch nicht ganz genau, wie Sie jetzt ausgeführt haben, ob das, was Sie sagen, dann wie, in welcher Form und vor allem, wann tatsächlich beschlossen wird.

 

Faktum ist, dass es in dem neuen Grundsatzgesetz aber auch schwerpunktmäßig Sachleistungen geben soll, was ich persönlich gut finde, wenn in diese Richtung auch etwas getan wird und nicht nur Geldleistungen vorgesehen sind.

 

Was mich interessieren würde, wäre, was ich jemandem draußen sagen soll, der um 5 Uhr in der Früh täglich aufsteht, nicht mehr als 1.500 EUR brutto verdient, davon alle seine Kosten zahlen muss, und dem netto definitiv weniger im Börsl bleibt als jemandem, der sozusagen die Mindestsicherung bekommt und sich auf der einen Seite vielleicht nicht integrieren will oder auch nicht arbeiten möchte, weil er meint, dass ihm diese Leistung per se zusteht und er dann netto sozusagen mehr als derjenige im Börsl hat, der sein Leben lang 40 Stunden arbeitet. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Was ist die Frage? - Abg. Elisabeth Schmidt: Was er dazu sagt, ist die Frage!)

 

Präsident Ernst Woller: Bitte schön.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Wenn dieser eine einer ist und 1.500 hat, dann hat er wesentlich mehr als jeder Mindestsicherungsbezieher in Wien. (Abg. Wolfgang Seidl: Brutto!) Er hat ja nicht 50 Prozent Lohnsteuer. Oder habt ihr vor, die Lohnsteuer auch bei den 1.500-Einkommen so weit zu erhöhen? (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Mit 800 muss man auch die Miete zahlen. Ich meine, es können sich nicht alle Eigentumswohnungen leisten. Ich weiß eh, dass das euer Plan ist. Ich meine, schaffen wir die Armut ab, sollen halt alle reich werden, denen das nicht passt, oder wie? (Abg. Angela Schütz: Danke, erledigt!)

 

Präsident Ernst Woller: Die 4. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Emmerling. Ich erteile ihr das Wort.

 

10.21.20

Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Vielen Dank, Herr Landesrat, für diese ausführliche Beantwortung und die Zitate und Zahlen, die Sie genannt haben!

 

Sie haben ganz am Anfang gemeint, die Residenzpflicht bringt mehr Nachteile als Vorteile und widerspricht in den Zielsetzungen dem Wiener Mindestsicherungsgesetz. Ich habe da den Zusammenhang nicht ganz erkennen können. Aber vielleicht kann man noch darüber plaudern. Ich glaube trotzdem, dass eine Residenzpflicht, die weiters damit verbunden ist, also mit dem Druck auf Wien, der den Wohnungsmarkt betrifft, der die Schulen betrifft, der die Gesundheitsversorgung betrifft, eine geeignete Lösung wäre. Aber sei es drum.

 

Sie haben danach auch gesagt, dass es hier einen Konsens aller Landessozialreferenten gibt, dass dieses Grundsatzgesetz jetzt noch verändert wird. Ich habe auch herausgehört, dass es da Bereitschaft gibt, sich auch einzubringen. Das ist ein bisschen entgegen dem, was man bis jetzt von der Stadt Wien wahrgenommen hat. Da war eine sehr klare Haltung, wir setzen nicht um, fertig, also ein bisschen eine Pattstellung. Deswegen freut es mich, das zu hören.

 

Meine Frage wäre jetzt, welche konkreten Punkte für Sie an vorderster Stelle stehen, dieses Grundsatzgesetz noch zu verändern.

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Ich habe nie etwas anderes gesagt, als dass wir dieses vorliegende Grundsatzgesetz nicht umsetzen werden. Dies war meine Formulierung von der ersten Sekunde an und hat sich bis heute nicht verändert. Aber Sie haben schon völlig recht, in dieser merkwürdigen Diskurswelt, in der wir leben, wird halt manchmal auch nur wahrgenommen, was man wahrnehmen will. Da haben Sie schon recht. Geht mir auch so.

 

Zu Ihrer Fragestellung: Ich lese Ihnen nur noch einmal den Anfang der Mindestsicherung vor. Dann verstehen Sie meine Antwort: „Die Wiener Mindestsicherung hat zum Ziel, Armut und soziale Ausschließung verstärkt zu bekämpfen und zu vermeiden, die Existenz von“ - bla, bla, bla - „zu sichern.“ Punkt. Nur diese Passage.

 

Wenn Menschen keine Mindestsicherung kriegen, erfüllen wir dieses Ziel nicht. Daher ist die Frage, was wir davon haben, wenn es Menschen in unserer Stadt gibt, denen wir einfach die Schuhe vor die Türe stellen, und sagen: „Bleibt, wo der Pfeffer wächst!“ Welchen Vorteil haben wir in der sozialen Sicherung unserer Stadt? Welchen Vorteil haben wir, wenn Menschen um ihre Existenz kämpfen und raufen müssen? Welchen Vorteil haben wir, wenn es Menschen in unserer Stadt gibt, die nicht wissen, wie sie sich heute am Abend das Essen leisten können? Welchen Vorteil haben wir, wenn wir Menschen in unserer Stadt haben, die nicht wissen, wo sie schlafen sollen, wie sie ihre Kinder am nächsten Tag durchbringen sollen? Welchen Vorteil haben wir davon? Mit dieser Frage müssen wir uns beschäftigen. Ich kann nur sagen, wir haben mehr Nachteile daraus, als wir Vorteile ziehen können, weil die Kriminalitätsentwicklung in dieser Stadt nicht ein Zufall ist. Sie ist nicht heruntergefallen vom Himmel oder von sonst wo. (Abg. Wolfgang Seidl: Ja, genau!) Sie ist das Ergebnis der sozialen Sicherung von allen Menschen in dieser Stadt.

 

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