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Landtag, 34. Sitzung vom 25.01.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 16 von 55

 

Sie brauchen sich nur die Entwicklung der Einbruchsdiebstähle und der Entwendungsdiebstähle in Supermärkten anzuschauen. Das ist einer der zentralen Benchmarks über die Fragestellung: Haben die Leute in der Stadt etwas zu essen, weil sie es sich selber leisten und die Rechnung zahlen können, oder nicht? Wenn man die Kriminalitätsentwicklung in diesen Delikten sieht, darf man nicht den Fehler machen, sich immer alles, die Summe, anzuschauen. Jetzt gerade haben wir Cyberkriminalität nach oben. Oh, Überraschung! Wir haben eine steigende Kriminalität in diesem Segment. Man muss sich bestimmte Deliktsgruppen anschauen. Schauen Sie sich das an! Sie sehen zwei zentrale Knickpunkte, den ersten Knickpunkt bei der Einführung der Grundversorgung im Jahr 2003/2004, und den zweiten Knickpunkt sehen Sie bei der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Das ist nicht wurscht. Das ist doch ein wichtiges Gut. Das sollte man nicht einfach nur für die Alltagsdiskussion wegschmeißen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Ich glaube daher also, dass man sehr feinfühlig, mit viel Verantwortungsbewusstsein und nicht mit der Schlagkraft des täglichen Herumtuns diese Gesetzesmaterie verändern sollte. Daher bin ich eher für Zurückhaltung. Aber alle sozialen Landesräte sind sich einig, dass wir gemeinsam arbeiten wollen. Wir haben das schon im Mai vergangenen Jahres auch gesagt, haben das im Mai vergangenen Jahres mit der Sozialministerin sogar ausgemacht gehabt. Es ist uns dann vom Bundeskanzler weggefetzt worden, weil er gemeint hat, er ist schneller. Er hat gemeint, es interessiert ihn nicht, wenn die Länder zusammenarbeiten, und es interessiert ihn nicht, wenn die Länder das gemeinsam ausarbeiten.

 

Aber ich habe immer klar gesagt, und das ist unverändert, wir sind sehr gerne bereit, unsere Expertise einzubringen, die Expertise aller Bundesländer zusammenzufassen, eine Expertenrunde zu machen. Vom ersten Tag meiner Kritik an, meiner öffentlich geäußerten Kritik, war meine Hand der Ministerin gereicht, dieses Angebot auch anzunehmen.

 

Präsident Ernst Woller: Ich bedanke mich für die Beantwortung. - Die 4. Anfrage ist damit erledigt.

 

10.26.01†Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage|

Die 5. Anfrage (FSP-62359-2019-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Aigner gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. (Art. 3 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern über die Elementarpädagogik 2018 bis 2022 enthält die Verpflichtung für die Bundesländer, Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung zu verbieten, die mit der Verhüllung des Hauptes verbunden ist ('Kopftuchverbot'). Die Länder verpflichten sich dabei, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entsprechende Maßnahmen zu setzen, um Verstöße gegenüber den Erziehungsberechtigten zu sanktionieren. Der Wiener Landtag hat dieser Vereinbarung im November 2018 die Zustimmung erteilt. In welcher Weise wird das Land Wien dieser verfassungsrechtlich übernommenen Verpflichtung nachkommen?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Lieber Herr Abgeordneter, um zu fortgeschrittener Stunde Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich auf meine mündlichen Ausführungen in diesem Gremium am 28. September. Es ist derzeit eine Novelle zum Wiener Kindergartengesetz und zum Wiener Tagesbetreuungsgesetz in Erarbeitung. Im Februar wird ein Begutachtungsverfahren stattfinden. Selbstverständlich wird es auch die Möglichkeit zu Stellungnahmen, et cetera eröffnen und wie alle anderen Gesetzesinitiativen auch alle politischen Gremien durchlaufen.

 

Präsident Ernst Woller: Jetzt ist sie tatsächlich beantwortet. - Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Schmid. Ich ersuche um die Frage.

 

10.27.14

Abg. Dr. Gerhard Schmid (SPÖ): Sehr geehrter Herr Landesrat!

 

Im Zuge der 15a-Vereinbarungen musste festgestellt werden, dass seitens des Bundes die Mittel für die Sprachförderung im Bereich der Kindergärten nicht erhöht werden. Jetzt ist die Frage: Das ist eine große politische Herausforderung. Wie stellt das Land Wien infolgedessen sicher, dass die Qualität und die qualitätsvolle Arbeit im Bereich der Sprachförderung erhalten bleiben?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Vielen Dank für die Frage! - Das System, wenn man so will, der frühen sprachlichen Förderungen in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen auf Basis einer Vereinbarung, also auf Basis einer 15a-Vereinbarung, gibt es so seit 2008. Seit 2008 gibt es daher auch Erfahrungen. Seit 2015/2016 ist es so, dass dreimalige Beobachtungen aller Kinder stattfinden, also mit vier, mit fünf, mit sechs Jahren, also in den drei Jahren vor Schuleintritt, jeweils für einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen. Die Information über diesen Prozess haben alle privaten Trägerorganisationen selbstverständlich genauso wie die städtischen Kindergärten. Es ist auch so, dass die Förderung der Sprachkompetenz inklusive der Ermittlung des Sprachfortschritts im Kindergartengesetz und im Wiener Bildungsplan verankert worden ist. Es ist damit auch Prüfgegenstand für die MA 11.

 

Was passiert mit den Ergebnissen dieser Sprachbeobachtung, dieser dreimaligen Beobachtung aller Kinder? Die Ergebnisse gehen an die MA 10. Die MA 10 - dort ist es das Referat für das Thema Sprache - teilt dann zusätzliche Sprachförderkräfte zu. Diese zusätzlichen Sprachförderkräfte sind sozusagen mitfinanziert, oder zu einem Großteil finanziert, aus den Zweckmitteln aus der 15a-Vereinbarung. Diese Zweckmittel schöpft Wien, so wie alle anderen Mittel im Hinblick auf die Kinderbetreuung, zur Gänze aus.

 

Wie viel ist das? 7,5 Millionen EUR investiert Wien. 5 Millionen EUR davon kommen vom Bund zurückerstattet über die 15a-Vereinbarung. Damit war es in den letzten Jahren möglich, die Sprachförderkräfte durch unser zusätzliches Engagement zu verdoppeln. Derzeit sind 250 im Einsatz.

 

Diese Sprachförderkräfte - das ist vielleicht noch ein letzter Punkt - leisten wirklich gute Arbeit, sprechen,

 

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