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Landtag, 12. Sitzung vom 30.03.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 55

 

Also, es gibt derzeit, wie in einer Anlaufphase, natürlich den zentralen Fokus des Besuchs der Einrichtungen, der Kontaktnahme der Einrichtungen und vor allem natürlich auch die entsprechenden Kontaktnahmen mit der Wiener Jugendwohlfahrt, der MAG ELF als zuständiger Behörde, um bei jedem Feedback sehr rasch die entsprechenden Maßnahmen zu veranlassen, sofern diese auch notwendig sind.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg Nepp.

 

9.48.55

Abg Dominik Nepp (Klub der Wiener Freiheitlichen): Schönen guten Morgen! Herr Stadtrat!

 

Wir haben diese Ombudsstelle immer gefordert. Das war eine langjährige freiheitliche Forderung. Wir hätten nur lieber gehabt, dass das vielleicht jemand aus dem deutschsprachigen Ausland und nicht wieder jemand, der als roter Gewerkschafter bekannt ist und wieder im Einflussbereich der Gemeinde Wien steht, macht.

 

Aber nichtsdestotrotz gibt es im gesamten Jugendwohlfahrtsbereich einige Baustellen. Eine davon sind unter anderem die Pflegeeltern, weil es dort viel zu wenig gibt. Jetzt hört und liest man, dass das Hauptaugenmerk vor allem darauf gerichtet ist, muslimische Pflegeeltern zu finden.

 

Daher meine Frage: Wie viele muslimische Pflegeeltern gibt es bereits? Und werden auch nichtmuslimische Kinder bei muslimischen Pflegeeltern untergebracht?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Herr Abgeordneter!

 

Zunächst einmal liegt das Hauptaugenmerk bei mir, und dazu auch immer ein ganz klares Bekenntnis, Pflegeeltern zu finden. Weder sexuelle Orientierungen im Sinne der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft noch religiöse Orientierungen sind für mich ein Ausschließungsgrund.

 

Ich glaube, dass die Unterbringung bei Pflegeeltern eine hervorragende Alternative zur besten Möglichkeit, nämlich dem Aufwachsen in der eigenen Familie, darstellt. Deshalb gibt es von uns auch immer die entsprechenden Bewerbungsmöglichkeiten beziehungsweise auch die entsprechende Informationsarbeit, um Pflegeeltern zu bekommen. Erfreulicherweise ist es uns gerade auch durch die entsprechende Werbeoffensive im letzten Jahr gut gelungen, eine entsprechende Steigerung bei Pflegeeltern zu erzielen. Daher werde ich auf diesem Weg auch weitergehen.

 

Aber die entsprechende Zahl kann ich Ihnen jetzt nicht nennen, weil ich gar nicht sicher bin und mir darüber klar bin, ob das religiöse Bekenntnis in irgendeiner Form erhoben wird, genauso nicht in der entsprechenden Unterbringung. Im Fokus steht, wo welches Kind mit welcher Problemlage am besten aufgehoben ist, welche Pflegefamilie bereit ist, ein Kind, sei es mit einer entsprechenden Behinderung oder sei es auch mit schwierigen Vorgeschichten, entsprechend aufzunehmen und bereit, diese sehr schwierige Aufgabe zu übernehmen, damit es dem Kind gut geht. Das steht im Fokus, aber sicher nicht das religiöse Bekenntnis. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz Danke, Herr Stadtrat.

 

Bevor ich zur nächsten Anfrage einleite, darf ich mitteilen, dass Frau Mag Wurzer ganztägig entschuldigt ist.

 

9.51.31†Lhptm Dr Michael Häupl - Frage|

Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP - 01087-2012/0001 - KVP/LM), die von Herrn Abg Dr Wolfgang Ulm gestellt wurde und an den Herrn Landeshauptmann gerichtet ist. (Die Wienerinnen und Wiener wollen bei wichtigen Projekten und Maßnahmen, die sie betreffen, aktiv mitentscheiden. Die jüngsten Beispiele von Bürgerbefragungen in Währing und der Inneren Stadt haben gezeigt, in welch hohem Ausmaß die Bevölkerung daran teilnimmt. Indes sind die Hürden für die Instrumente der direkten Demokratie in der Wiener Stadtverfassung weiterhin unzumutbar hoch, müssen es doch beispielsweise 57 106 wahlberechtigte Bürger sein, welche eine Volksbefragung initiieren können. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Hürden in Form von Unterschriftenerfordernissen für die Instrumente der direkten Demokratie in der Wiener Stadtverfassung signifikant herabgesetzt werden?)

 

Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Sie sind heute von der ÖVP offensichtlich zur Fragestunde delegiert worden, weil Sie so fleißig Ihre Fragen einbringen. Aber es freut mich natürlich immer, Sie da zu sehen.

 

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, zu diesem Thema haben wir beziehungsweise habe ich bereits einige Male Stellung genommen. Ich halte eingangs erneut fest, dass es letztlich Aufgabe der gesetzgebenden Körperschaften des Landtages ist, entsprechende gesetzliche Regelungen nach Verhandlungen, wie sie zum derzeitigen gültigen Gesetz auch stattgefunden haben, zu treffen. Wenn ich mich hoffentlich richtig erinnere, ist das damalige Gesetz auch mit der Zustimmung Ihrer Fraktion beschlossen worden.

 

Ebenso halte ich fest, dass ich die Instrumente der direkten Demokratie selbstverständlich befürworte und als einen wichtigen Beitrag zu einer modernen demokratischen Gesellschaft erachte, aber ebenso natürlich als einen wichtigen Beitrag in Ergänzung zur parlamentarischen Demokratie.

 

Was die von Ihnen angesprochenen Hürden in Form von Unterschriftserfordernissen anbelangt, meine ich, dass die bestehende gesetzliche Regelung, nicht zuletzt auf Grund des Verhandlungsergebnisses zur Festlegung dieses Gesetzes, durchaus vernünftig ist und die für die Initiierung für Volksbefragungen sowie Volksbegehren vorgesehene Mindestzahl von 5 Prozent der zuletzt Wahlberechtigten nicht unzumutbar hoch erscheint. Darüber hinaus, sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter, erlaube ich mir allerdings schon auch, darauf hinzuweisen, dass gemäß § 112a Abs 1 der Wiener Stadtverfassung nur Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen und, ausgenommen die in § 112a Abs 2 Wiener

 

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