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Landtag, 12. Sitzung vom 30.03.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 55

 

Jugendwohlfahrt sehr hohe Standards haben. Es zeigt sich das auch in den Diskussionen rund um das Bundesjugendhilfegesetz. Da geht es natürlich auch um die Erfahrungen dieser Ombudsstelle, immer entsprechende Standards zu überprüfen und allfällig zu verbessern.

 

Die Ombudsstelle der Kinder- und Jugendanwaltschaft und die MA 11 werden aber auch das Beschwerdemanagement für sozialpädagogisch betreute Kinder und Jugendliche gemeinsam weiterentwickeln. Das ist auch ein ganz wesentlicher Punkt.

 

Also die Aufgaben sind sehr vielfältig, aber im Zentrum, und ich betone das, was ich als ersten Punkt erwähnt habe, steht einfach, dass die Kinder wissen, es gibt auch außerhalb der Institution jemanden, der einen Namen hat, der ein Gesicht hat, an den man sich wenden kann, wenn man Hilfestellung braucht. Ich bin davon überzeugt, dass sich diese Einrichtung sehr gut bewähren wird. Die ersten entsprechenden Einrichtungen wurden bereits besucht und die Feedbacks sind sehr positiv.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg Mag Anger-Koch. - Ich bitte darum.

 

9.44.02

Abg Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Grüß Gott, Herr Landesrat!

 

Meine Frage ist: Was konkret kann der Ombudsmann bei einer vorliegenden Beschwerde von Kindern unternehmen? Und wie wird garantiert, dass Beschwerden dann nicht versanden, sondern auch ernst genommen und diese auch bearbeitet werden?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Frau Abgeordnete!

 

Wie Sie wissen, ist in den Standards der MA 11 sehr klar festgelegt, wie mit entsprechenden Beschwerden umzugehen ist, nämlich auf der einen Seite eben durch konkrete Hilfestellung für den Jugendlichen. Da ist es ganz besonders wichtig, dass eben gerade die Ombudsstelle eine ganz klar parteiliche Stellung gegenüber den Jugendlichen hat, nämlich parteilich im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu agieren. Hier greifen selbstverständlich jene Standards im Beschwerdemanagement, die selbstverständlich sind. Wenn es um strafrechtlich relevante Dinge geht, ist einer der klaren Standards selbstverständlich die Anzeige an die entsprechende Staatsanwaltschaft, etwas, was wir durchaus auch in vielen Fällen immer wieder ganz klar gemacht haben. Es ist selbstverständlich, wenn strafrechtlich relevante Vorwürfe kommen, die entsprechende Anzeige an die Staatsanwaltschaft zu erstatten. Aber auf der anderen Seite sind gemeinsam mit den entsprechenden Expertinnen und Experten konkrete Hilfestellungen ungeachtet des gerichtlichen Verfahrens, das ein ganz wesentlicher Bereich ist, anzubieten und gemeinsam vorzuschlagen. Das ist ein ganz wesentlicher Bereich, dass hier der Ombudsmann auch die Möglichkeit hat, im Sinne notwendiger Therapien et cetera die entsprechenden Vorschläge zu erarbeiten und dann in die entsprechende Umsetzung zu bringen. Strafrechtlich Gerichte, alle konkreten Hilfestellungen für die Jugendlichen in allfällig schwierigen Situationen durch das entsprechende Angebot der Wiener Jugendwohlfahrt in Form von Therapie, in Form von Mediation und anderes mehr.

 

Andere Bereiche, wie zum Beispiel ein allfälliger auftretender hygienischer Missstand oder Ähnliches mehr sind natürlich auch ganz klar in den Standards geregelt. Hier hat die entsprechende Aufforderung an den Jugendwohlfahrtsträger, es kann eine Vertragseinrichtung oder gegebenenfalls auch die MAG ELF sein, mit einer entsprechenden Fristsetzung zur Behebung allfälliger Vorwürfe beziehungsweise allfälliger Missstände zu ergehen. Das ist ein zweiter Bereich, der natürlich ganz wesentlich ist.

 

Aber es geht mir darum, dass der Ombudsmann tatsächlich das Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche im Fokus hat.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abg Hebein. - Ich bitte darum.

 

9.46.35

Abg Birgit Hebein (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Landesrat!

 

Die neue Ombudsstelle ist ein total wichtiger Schritt zum Schutz der Kinder und Jugendlichen. Hier hat man wirklich eine sehr niederschwellige Anlaufmöglichkeit für Kinder und Jugendliche bei Problemen geschaffen.

 

Meine konkrete Frage ist: Was ist im letzten Monat seit Bestehen der Ombudsstelle konkret passiert? Was sind die weiteren Schritte?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Frau Abgeordnete!

 

Wie bereits in der Aufgabenstellung kurz beschrieben, ist natürlich der zentrale Fokus, zunächst einmal mit den Kindern und Jugendlichen in unseren Einrichtungen entsprechend in Kontakt zu treten. Daher wurde der vergangene Monat natürlich von Herrn Sarto intensiv genutzt, um die ersten Einrichtungen zu besuchen, entsprechendes Feedback zu bekommen und sich vor allem auch bekannt zu machen, eben mit Namen und Gesicht. Das ist sicher der erste wesentliche Bereich.

 

Der zweite wesentliche Bereich ist, dass er natürlich auch bei Beschwerden, Hinterfragungen von Eltern zur Verfügung steht. Also, er ist natürlich auch Anlaufstelle, wenn sich Eltern Sorgen um ihre Kinder machen. Auch hier gibt es bereits die entsprechenden Kontaktnahmen und die entsprechenden Bearbeitungen von ersten Kontaktnahmen.

 

Man muss aber auch sagen, nachdem wir das erste Bundesland sind, das diese Ombudsstelle eingerichtet hat, dass derzeit sehr viel Interesse an dieser Ombudsstelle vorherrscht. Es sind fast alle Bundesländer bereits an uns herangetreten, und im Konkreten natürlich auch an ihn, in welchem Rahmen er arbeiten kann, wo er angesiedelt wurde, weil sich viele Bundesländer jetzt ein Beispiel an Wien nehmen wollen, allerdings nicht nur Bundesländer in Österreich, sondern es liegen bereits Einladungen nach Berlin vor. Auch in Deutschland wird dieses Modell sehr aufmerksam verfolgt und beobachtet.

 

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