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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 69 von 100

 

vorgenommen.

 

Zum Zweiten: Zur Aufnahme des Begriffes Behinderung ist zu sagen, dass in unserem Urgesetz 2004 damals noch die Behindertenverbände dafür waren, dass man es nicht aufnimmt, unter anderem mit der Begründung, dass sie auf ein wirksameres Bundesgesetz hoffen. Wenn man jetzt allerdings die geschichtliche Abfolge anschaut, war es so, dass am 2. Oktober 2008 bei uns im Rathaus ein Resolutionsantrag von SPÖ, ÖVP und GRÜNEN auf Aufnahme des Diskriminierungstatbestandes Behinderung ins Antidiskriminierungsgesetz eingebracht wurde, auch weil eben die Behindertenverbände gesehen haben, dass es doch hier in Wien notwendig wäre und auch wir das so eingeschätzt haben. Aus Gründen der Rechtssicherheit für betroffene Menschen mit Behinderung war es dann so, dass ein generelles landesgesetzliches Diskriminierungsverbot für Menschen mit Behinderungen erst dann geschaffen werden soll, war man da noch der Auffassung, wenn die Richtlinie der EU in endgültiger rechtsverbindlicher Fassung kundgemacht wurde. Das war damals noch die Auffassung. Deshalb hat man immer noch etwas zugewartet, auch vielleicht für jene, die fragen: Warum habt ihr so lange gebraucht? Dann hat sich aber Anfang 2010 die Information durchgesetzt oder ist durchgesickert oder hat man von der EU gehört, dass derzeit keine politische Einigung der EU bezüglich der Richtlinie in Sicht ist und daher die Entscheidung, dass das Wiener Antidiskriminierungsgesetz doch nach dem Bundesgesetz zu adaptieren wäre und dass wir jetzt aktiv werden sollen und genau das machen wir heute. Wir machen das, was unserer Ansicht nach in dem Zusammenhang notwendig ist, nämlich Regelungen, die die Gleichstellung von Behinderten fördern, sei es durch Aufnahme des Diskriminierungstatbestandes Behinderung, durch die Verhältnismäßigkeitsklausel, durch einen Etappenplan, durch verpflichtende Schlichtungsverfahren und durch Monitoring im Sinne des Art 33 der UN-Konvention über die Rechte von behinderten Menschen.

 

Natürlich ist es so, dass sich unser Landesgesetz in das große Gesetzesrecht einfügt, das insgesamt besteht. Wir haben ja auch das Bundesgesetz und müssen dann immer unterscheiden, welches Gesetz anzuwenden ist, weil das Wiener Antidiskriminierungsgesetz natürlich nur dort gilt, wo die Regelungskompetenz des Landesgesetzgebers gilt. Also zum Beispiel wenn es um eine Gewerbebehörde geht und dort eine Diskriminierung stattfindet, dann ist eine Bundeskompetenz gegeben und es gilt das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz. Ebenso beispielsweise wenn bei den Wiener Linien etwas vorkommt, wo das Eisenbahngesetz betroffen ist, dann ist das auch eine Bundeskompetenz und dort gilt auch das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz. Wenn aber beispielsweise an den Wiener Pflichtschulen eine Diskriminierung vorkommt, dann ist es Landeskompetenz und hier gilt das Wiener Antidiskriminierungsgesetz, genauso bei der Baupolizei, Bauordnung. Da gilt die Landeskompetenz und das ist das Wiener Antidiskriminierungsgesetz.

 

Wir haben selbstverständlich auch bei dieser Gesetzwerdung sehr viele Gespräche mit den Interessensvertretungen der Betroffenen geführt. Es gab eine enge Abstimmung bereits im Vorfeld vor der offiziellen Begutachtung und dann natürlich

 

weitere Diskussionen und die Interessensvertretung hat sich für die Aufnahme des Tatbestandes auch sehr bedankt. Ich glaube, so ist es auch richtig, dass wir in diesem Sinn vorgehen, weil es eben in unserer Stadt Wien die höchste Lebensqualität, wie wir nach der Mercer-Studie wissen, von allen Großstädten dieser Welt gibt und es keine Diskriminierungen geben darf. Dafür schaffen wir heute einen weiteren Baustein, eine weitere Grundlage und ich bin sehr froh, dass wir heute dieses Gesetz beschließen. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächste zum Wort gemeldet ist die Frau Abg Matiasek. Ich erteile es ihr. Ich weise darauf hin, dass wir in neun Minuten die Verhandlungen zur Abhaltung der Dringlichen Anfrage an den Herrn Landeshauptmann unterbrechen werden.

 

Abg Veronika Matiasek (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke, Frau Präsidentin! Bei mir wird’s ganz kurz.

 

Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

StR Herzog hat ja schon unsere Position zum Gesetz erläutert. Ich bringe nur noch einen Abänderungsantrag ein, der sich auf die positiven Maßnahmen zur Gewährleistung der vollen Gleichstellung, mit denen Benachteiligungen auf Grund eines im § 2 Abs 1 genannten Merkmales verhindert oder ausgeglichen werden, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne des Gesetzes. Ich habe § 9 Abs 2 zitiert. Wir bringen den Abänderungsantrag ein, da wir diese positive Diskriminierung, wie gesagt, für gefährlich halten.

 

Wir bringen den Antrag ein, im Rahmen dieses Gesetzes den § 9 Abs 2 ersatzlos zu streichen. Wir bitten um sofortige Abstimmung und um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächste zum Wort gemeldet ist die Frau Abg Praniess-Kastner. Ich erteile es ihr.

 

Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren!

 

Ein kurzer Abriss der Historie. Die Wortmeldung vom Herrn Kollegen Stürzenbecher hat mich dazu veranlasst, die Historie aus einer anderen Sicht zu beleuchten, weshalb behinderte Menschen seit sechs Jahren vom Wiener Antidiskriminierungsgesetz ausgeschlossen sind. Kurz vorweg: Aus Sicht meiner Fraktion möchte ich betonen, die Änderungen sind richtig und sie sind dringend notwendig, weil es das Antidiskriminierungsgesetz, und das haben wir von den

 

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