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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 100

 

Antidiskriminierungsgesetz zustimmen. Wir sind froh, dass es jetzt hier zur Beschlussfassung vorliegt. Trotzdem ein paar kurze Anmerkungen:

 

Wie auch schon vorhin beim Chancengleichheitsgesetz erwähnt, sollte meiner Meinung nach, wenn solche Gesetze gemacht werden, auf die Sprache geachtet werden, denn auch hier ist in den Erläuterungen beziehungsweise in den angehängten Ausführungen zum Gesetz immer wieder von „Behinderten“ beziehungsweise von „behinderte Person“ die Rede. Ich glaube, dass wir, wenn wir schon solche Gesetze neu machen und hier auch die Zielsetzung ganz klar ist, dass Menschen mit Behinderung hier in das Antidiskriminierungsgesetz aufgenommen werden, dann sollte auch die Sprache dementsprechend Schritt halten und hier Einzug erhalten, auch wenn es die Erläuterungen sind.

 

Zum Zweiten: Wir halten den auch hier im Gesetz angeführten Hinweis auf einen Etappenplan für mehr als notwendig. Wir haben hier ja auch schon zig Anträge eingebracht, dass es in Bezug auf das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz einen Etappenplan geben sollte und muss. Schon seit dem haben wir gefordert, dass die Stadt Wien hier einen Etappenplan vorlegt, wie Barrieren und bauliche Barrieren bei öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen abgebaut werden können, wie hier die Finanzierung sichergestellt wird. Das wurde immer wieder abgelehnt. Jetzt ist es hier zumindest auch im Gesetz festgehalten, dass es bis 30. Juni 2012 einen Plan zum Abbau von baulichen Barrieren geben soll. Wir werden nächste Woche in der Rechnungsabschlusswoche einen diesbezüglichen Antrag einbringen, dass dies schneller vonstatten geht, weil ich nicht glaube, dass wir noch zwei Jahre brauchen, um einen Plan zu entwickeln, wie diese baulichen Barrieren abgewickelt werden können, sondern dass es schon längst an der Zeit ist, hier die Umsetzung des Abbaus von baulichen Barrieren in die Wege zu leiten. Es ist gut, dass es hier herinnen steht. Aber trotzdem ist die Frist wieder eine sehr, sehr lange. Ich frage mich auch, auf was man hier noch wartet, um dieses Problem in Angriff zu nehmen.

 

Weiters finden wir natürlich die Einrichtung der Schlichtungsstelle und des Monitoringausschusses für sehr, sehr notwendig und begrüßen das natürlich, glauben aber, dass hier schon sichergestellt werden muss, dass diese beiden Instanzen und Einrichtungen finanziell und personell auch ausgestattet werden müssen, denn im Gegensatz zu den Erläuterungen, wo angeführt ist, dass man mit wenigen Schlichtungsverfahren rechnet, glaube ich, dass es einige Schlichtungsverfahren geben wird, die auf diese Schlichtungsstelle zukommen werden. Und da darf es nicht sein, dass auf Grund von Personalmangel oder finanziellen Ressourcenmangel dann diese Schlichtungsverfahren liegen bleiben, sondern dass die hier zügig beantwortet und behandelt werden. Ich glaube, dass man hier einen Schritt weitergehen könnte und hier wirklich auch im Budget des nächsten Jahres Vorsorge treffen kann.

 

Im Großen und Ganzen begrüßen wir dieses Gesetz. Wir werden dem zustimmen, hätten uns aber die sprachliche Überarbeitung gewünscht. Aber da werden wir wahrscheinlich noch öfter darüber reden, dass hier einiger Nachholbedarf ist. Danke sehr. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zum Wort gemeldet ist der Herr Abg Dr Stürzenbecher. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

 

Ich freue mich sehr, dass wir heute wieder eine weitere Verbesserung bei unserem Wiener Antidiskriminierungsgesetz beschließen können. Ich kann mich noch sehr gut erinnern im Jahr 2004, als wir quasi die Urfassung beschlossen haben. Und schon damals haben die Fachwelt, aber vor allem auch die betroffenen Organisationen, gesagt, dass wir wirklich ein Musterbeispiel an Umsetzung der Antidiskriminierungsbestimmungen hier in Wien beschließen. Und ich muss dem StR Herzog insofern recht geben, was wir beschließen, geht über das hinaus, was der Bund beschlossen hat. Aber das ist, wenn es um den Kampf gegen die Diskriminierung geht, ja nichts Schlechtes, sondern durchaus etwas Positives. Der Kern ist nach wie vor, dass wir mit dem Verbot der Diskriminierung ganz einfach Zustände schaffen wollen, in denen Menschen nicht auf Grund einer gewissen Eigenschaft einfach in ihrer Menschenwürde verletzt werden, diskriminiert werden. Und zwar sind das jetzt künftig Personen auf Grund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, des Geschlechts, insbesondere auch auf Grund von Schwangerschaft und Elternschaft. Also diese Personengruppen sind jetzt hier besonders geschützt.

 

Neu ist hier in unserem heutigen Gesetz eben ganz speziell, dass die Behinderung dezidiert aufgenommen wurde und dass wir „Rasse“ und „ethnische Herkunft“ durch „ethnische Zugehörigkeit“ ersetzt haben. Das war ja immer schon eine Diskussion. Wir haben auch immer schon gesagt, dass es so ist, dass wir natürlich den Begriff Rasse nicht akzeptieren. Es war aber eine durchaus in den ersten Jahren noch vertretbare rechtliche Argumentation, da es so viele internationale Gesetzesmaterialien gibt, die noch auf die Rasse Bezug nehmen, dass, wenn man das herausnehmen würde, damit dann ein Schutzdefizit gegeben wäre und genau das Gegenteil von dem erreicht würde, was man will. Aber inzwischen hat sich international und national die Rechtslage schon so geändert, dass quasi in vielen Rechtsmaterien ausdrücklich eben nicht mehr das Wort Rasse vorkommt, sondern eben ethnische Zugehörigkeit und deshalb haben wir jetzt, um das alles klarzustellen, hier in unserem Gesetz das auch

 

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