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Landtag, 24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 83

 

Das weiß ich, weil ich auf die Wiener Stadtverfassung angelobt wurde und mich an sie halte! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Es ist immer einfach, wenn man unter dem Schutze der guten Immunität des Hauses Behauptungen aufstellen kann, zu denen man sich dann nicht rechtfertigen muss. Denn es ist von Ihnen angesprochen worden, dass in der Untersuchungskommission wohl die Beantwortungen der Wahrheit entsprechen müssen, es ist aber die Frage, ob auch die Fragestellungen entsprechen müssen. Das habe ich von Ihnen nicht gehört, sondern den Hinweis auf die zynische Interpretation der Wahrheit!

 

Nun zur Beantwortung: Zur Beantwortung Ihrer Anfrage darf ich zuallererst feststellen, dass es weder skandalöse Mängel in der Betreuung psychisch kranker Kinder oder Jugendlicher durch die Jugendwohlfahrt der Gemeinde Wien gibt, wie Sie behauptet haben! Ich möchte diese Behauptung auf das Schärfste zurückweisen, schon im Sinne jener vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses, aber auch jener Organisationen, die mithelfen, dass diese Versorgung eine gute ist, wenn auch, wie heute schon deutlich gemacht wurde, die Zeitentwicklung, die parallel zu dem, was Sie jetzt wieder hier aufgezählt haben, ganz klar nachweist, dass es immer wieder Schritte der Veränderung gegeben hat und aufgezeigte, erkannte Veränderungsprozesse eingeleitet wurden. Dementsprechend ist es schon zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dringend notwendig, solche pauschalen Vorwürfe zurückzuweisen!

 

Die Versorgung von entwicklungsgefährdeten, entwicklungsgestörten, psychosomatisch oder psychisch kranken Minderjährigen ist eine typische Querschnittsmaterie, wobei die unterschiedlichsten Kostenträger je nach Rechtsgrundlage auftreten. Hier möchte ich vor allem die Sozialversicherungsträger erwähnen, die schon auf Grund des ASVG verpflichtet sind, Leistungen im Rahmen der Krankenbehandlung, zum Beispiel Therapien, aber auch Anstaltspflege, zu gewähren. Daneben kommt das Land Wien auch als Sozialhilfeträger nach Maßgabe der Bestimmungen des Wiener Sozialhilfegesetzes für die Kosten der Krankenhilfe auf. Aber auch andere Einrichtungen der Stadt fördern, unter anderem im Zusammenwirken mit Sozialversicherungsträgern, Einrichtungen zur Betreuung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher. Erwähnen möchte ich unter anderem den Fonds Soziales Wien, der im Rahmen der Behindertenhilfe und Frühförderung im Zusammenwirken mit dem Sozialversicherungsträger die Wiener Ambulatorien des VKKJ fördert. Aber auch der PSD, der Psychosoziale Dienst, betreibt als Vertragseinrichtung der Wiener Gebietskrankenkasse ein kinder- und jugendpsychiatrisches Ambulatorium mit Tagesklinik. Daneben erbringt auch die MA 15 in ihren Stellen für Entwicklungsdiagnostik ärztliche, psychologische und medizinisch-therapeutische Leistungen für psychisch kranke Kinder und Jugendliche.

 

Zu den einzelnen Punkten möchte ich Folgendes ausführen:

 

Zu Punkt 1) Extramurale Einrichtungen der Gemeinde Wien:

 

Zu Frage 1: Ambulante Dienste werden insbesondere vom Dezernat 4 - Psychologischer Dienst der MA 11 in den dezentral eingerichteten Stellen der Regionalstellen und des Dezernates 3 - Eltern-Kind-Zentren angeboten. Das Leistungsangebot beinhaltet insbesondere klinisch-psychologische Diagnostik, psychologische Stellungnahmen und Befunde, psychologische Behandlungen, Konfliktmanagement und Krisenintervention in Familien sowie Beratungen und Fallbesprechungen.

 

Daneben hat die MA 11 ein Übereinkommen mit dem Institut für Erziehungshilfe abgeschlossen, welches von der Österreichischen Gesellschaft für psychische Hygiene an fünf Standorten, nämlich im 5., 10., 11., 19. und 21. Wiener Gemeindebezirk, geführt wird. Das Institut leistet einen wesentlichen Beitrag zur tiefenpsychologisch orientierten Kindertherapie mit therapiebegleitender Beratung. Der Schwerpunkt wird dabei auf die Versorgung finanziell schwacher Familien gelegt.

 

Zu den Fragen 2 und 3: Die Wartezeiten für Leistungen des Psychosozialen Dienstes in den Eltern-Kind-Zentren betragen durchschnittlich 14 Tage. Termine im Zusammenhang mit Gefährdungsabklärungsverfahren und akuten Krisen werden dabei vorrangig behandelt. Eine Aufnahmesperre gibt es nicht.

 

Die Wartezeiten haben sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert. Es hat einen Rückgang der Wartezeiten gegeben, der dadurch erreicht werden konnte, dass die KlientInnen nach erfolgter Diagnostik gezielt in den niedergelassenen Bereich und zu anderen Institutionen weiterverwiesen wurden. Dabei wurde auf die finanzielle Situation der KlientInnen Bedacht genommen.

 

Bemerkt wird außerdem, dass gemäß dem Übereinkommen mit der MA 11 für Kinder und Jugendliche beziehungsweise deren Familien, die von den Regionalstellen der MA 11 im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung zugewiesen werden, vorrangig Diagnosen und erforderlichenfalls Therapien durchzuführen sind.

 

Zu den Fragen 4 bis 7: Terminvergaben wurden vom Dezernat 4 - Psychologischer Dienst der MA 11 vorrangig im Zusammenhang mit Gefährdungsabklärungsverfahren oder akuten Krisen durchgeführt. Auswahlkriterien bei der Vergabe von psychotherapeutischen Behandlungen sind das Vorliegen einer Hilfe zur Erziehung, Unterstützung der Erziehung oder volle Erziehung, die klinische Diagnostik nach ICD und die Motivation der Eltern und Kinder.

 

Die Angebote des Dezernats 4 - Psychologischer Dienst der MA 11 stehen für alle Wiener Eltern mit Kindern, unabhängig von ihrem Einkommen, offen.

 

Psychotherapie wird im Rahmen des Sozialen Dienstes nicht angeboten, nur im Rahmen von Maßnahmen der Unterstützung der Erziehung und der vollen Erziehung. Die MA 11 übernimmt dabei im Bedarfsfall die Auszahlung vom Krankenkassensatz, von 21,80 EUR pro Stunde auf das ortsübliche Stundenhonorar für eine Psychotherapiestunde bei einem eingetragenen Psychotherapeuten. Diese Zuzahlung erfolgt ausnahmslos nach

 

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