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Landtag, 24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 66 von 83

 

Befassung einer Psychologin der MA 11, die die Notwendigkeit der Behandlung fachgerecht prüft.

 

Die Verwaltung des Psychotherapiebudgets der MA 11 erfolgt durch das Dezernat 4 - Psychologischer Dienst der MA 11. Für die Zuzahlung an frei niedergelassene TherapeutInnen hat sich das Budget in den letzten fünf Jahren beträchtlich erhöht. 2004 haben wir dafür 403 000 EUR für 399 Kinder ausgegeben, 2005 430 000 EUR für 435 Kinder, 2006 581 000 EUR für 494 Kinder, 2007 602 000 EUR für 601 Kinder und 2008 736 000 EUR für 645 Kinder.

 

An den Standorten des Institutes für Erziehungshilfe werden, wie bereits erwähnt, insbesondere jene Kinder und Jugendliche vorrangig behandelt, bei denen Hilfen zur Erziehung anhängig sind. Einkommensstärkere hilfesuchende Familien werden nach Ausschöpfung der eigenen Kapazitäten auf ausgewählte TherapeutInnen im niedergelassenen Bereich verwiesen.

 

Das diagnostische und therapeutische Leistungsangebot in den Standorten des Instituts für Erziehungshilfe setzt sich wie folgt zusammen: psychotherapeutische Intervention in Krisensituationen mit Erziehungsberatung der Eltern, psychologische Untersuchung beziehungsweise Diagnostik, ärztliche Untersuchung, Kinderpsychotherapien, Eltern-Kleinkind-Psychotherapien, Kindergruppen, therapiebegleitende Erziehungsberatung der Bezugspersonen, Erziehungsberatung, Motivationsarbeit mit Bezugspersonen, Familientherapie sowie Eltern-, Mütter- und Pflegeelterngruppen.

 

Zu Frage 8: Eine systematische Dokumentation sowie ein standardisiertes Berichtswesen hinsichtlich der weiterverwiesenen KlientInnen wird vom Institut für Erziehungshilfe derzeit nicht geführt.

 

Zu Frage 9: Zu den Fallzahlen des Instituts zeigt sich folgende Situation: Von 2002 bis 2007 hat sich bei den Kurzinterventionen und ärztlich-psychologischen Untersuchungen eine Veränderung von 510 Fälle 2002 auf 612 Fälle 2007 ergeben, bei den Elternberatungen eine Entwicklung von 508 auf 539 Fälle im selben Zeitraum, bei den Kinderpsychotherapien eine Entwicklung von 246 auf 257 Fälle und damit insgesamt eine Veränderung der Fallzahlen von 2002 auf 2007 von 1 264 auf 1 408. Wie aus dieser Übersicht ersichtlich, erhöhte sich die Anzahl der in Behandlung stehenden KlientInnen von 1 264 im Jahr 2002 um 144 oder rund 11 Prozent auf 1 408 im Jahr 2007.

 

Die Anzahl der von den PsychologInnen des Dezernats 4 der MA 11 betreuten Fälle erhöhte sich von 7 042 im Jahr 2002 auf 7 200 im Jahr 2007.

 

Zu Frage 10: Von den PsychologInnen des Dezernats 4 der MA 11 werden keine Behandlungs- beziehungsweise Beratungseinheiten angeboten, die von den KlientInnen zu bezahlen sind oder von TherapeutInnen privat vereinnahmt werden.

 

Die MitarbeiterInnen des Instituts für Erziehungshilfe heben für die im Rahmen des Sozialen Dienstes zu erbringenden Leistungen auf Grundlage des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes 1990 Therapiekostenbeiträge analog den Vorgaben der MA 11 ein, wobei in Härtefällen von diesen Beiträgen abgesehen wird. Für Therapien im Zusammenhang mit Hilfen zur Erziehung werden keine Beiträge eingehoben.

 

Zu Frage 11: Zur Frage, welche Einrichtungen von der MA 11 in den letzten Jahren gefördert wurden, die Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen beraten und fördern, werden nachfolgend die bereitgestellten Mittel in den letzten fünf Jahren für das Institut für Erziehungshilfe, das Institut für Ehe- und Familientherapie sowie das Kinderschutzzentrum von mir bekannt gegeben:

 

Das Institut für Erziehungshilfe hat 2004 1 634 000 EUR bekommen, 2005 1 570 000 EUR, 2006 1 674 000 EUR, 2007 1 715 000 EUR und 2008 1 771 000 EUR, das Institut für Ehe- und Familientherapie 2004 372 000 EUR, 2005 356 000 EUR, 2006 ebenso, auch 2007 waren es 356 000 EUR und 2008 300 000 EUR, das Kinderschutzzentrum 2004 196 000 EUR, 2005 202 000 EUR, 2006 265 000 EUR, 2007 269 000 EUR und 2008 275 000 EUR, was übrigens in den dazugehörigen Beschlüssen nachzulesen wäre. Diese Einrichtungen erhalten im Prinzip jährliche finanzielle Zuwendungen oder Kostenersätze für Sach-, Personal- und Verwaltungsaufwand beziehungsweise für Betriebsmittel.

 

Zu Punkt 2) Einrichtungen zur Langzeittherapie beziehungsweise für Kinder und Jugendliche mit speziellen Bedürfnissen:

 

Zur stationären Versorgung von besonders betreuungsbedürftigen Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Jugendwohlfahrt möchte ich zunächst festhalten, dass die MA 11 bereits im Jahr 2000 Maßnahmen zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Unterbringung extrem verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher, auch mit psychiatrischen Diagnosen, gesetzt hat. Auf Grund gemeinsamer Überlegungen der MA 11 und der kinder- und jugendpsychiatrischen Fachabteilung des Krankenanstaltenverbundes wurde mit einem Gemeinderatsbeschluss die Grundlage für bis zu 20 sozialtherapeutische Wohnplätze geschaffen.

 

Ich wiederhole das, was ich in der Fragestunde gesagt habe, noch einmal, weil offensichtlich die Interpretation dessen wieder eine unterschiedliche war und daher sichergestellt werden muss, dass auch im Rahmen der Beantwortung dieser Dringlichen Anfrage das, was hier Tatsachen sind, entsprechend im Protokoll festgehalten wird.

 

Die sozialtherapeutischen Wohnplätze sollen die Versorgung und Unterbringung von schwer therapierbaren und sonderpädagogisch extrem anspruchsvollen Kindern und Jugendlichen, einem integrativen Ansatz folgend, anstelle in eigenen Therapieheimen auf sozialtherapeutischen Wohnplätzen bestehender Vertragseinrichtungen der MA 11 sicherstellen. Über die Inanspruchnahme dieser sozialtherapeutischen Wohnplätze entscheidet ein interdisziplinär zusammengesetztes Clearingteam. Die sozialtherapeutischen Maßnahmen und dazu unter anderem Psychotherapie, Kunsttherapie und Hippotherapie, kurzfristige und langfristige

 

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