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Landtag, 14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 83

 

22. Dezember 2003 umgesetzt werden. Welche Maßnahmen hat das Land Wien zur Umsetzung dieser Richtlinie getroffen?

 

Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Sie haben mir die Frage nach der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie gestellt. Diese EU-Wasserrahmenrichtlinie wurde ja bereits im Jahr 2000 erlassen und ist bis zum Jahr 2003, also bis zum Ende des heurigen Jahren, auch in nationales Recht umzusetzen.

 

Auf Grund der Tatsache, dass das Wasserrecht ja eine Aufgabe des Bundes ist und damit auch in die Kompetenzen des Bundes fällt, ergibt sich nicht zwingend, hier auf legistischer Ebene, auf Länderebene, eine neue Regelung zu erlassen. Aber wie gesagt, die Stadt Wien hat hier einen Grundsatz: Die Umweltpolitik, die Wasserpolitik in Wien hat höchste Priorität. Daher haben wir bereits im Jahr 2001 in Befolgung dieser EU-Wasserrahmenrichtlinie das Wasser und die Wasserversorgungsanlagen unter verfassungsrechtlichen Schutz gestellt, denn die EU-Wasserrahmenrichtlinie legt ja in Erwägung ihrer Gründe fest: Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Und Wasser, so sieht es auch diese Richtlinie vor, ist hier auch eine wesentliche Leistung der Daseinsvorsorge. Daher hat hier das Land Wien eben in Befolgung dieser EU-Wasserrahmenrichtlinie Maßnahmen gesetzt.

 

Was hat die Wasserrahmenrichtlinie generell jetzt auf das Land Österreich und speziell auf das Land Wien für Auswirkungen? Die Wasserrahmenrichtlinie hat als oberste Priorität die Koordination der Tätigkeiten zum Schutz der Gewässer. Schutz der Gewässer im Rahmen der EU hat natürlich auch eine wesentliche Auswirkung auf die EU-Erweiterung, denn hier geht es um einen Gewässerschutz ohne Grenzen. Hier geht es um eine Wasserbewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten. Für Österreich heißt das, dass hier für die Flüsse Donau, Elbe, Rhein ein Gewässerbewirtschaftungsplan zu erarbeiten ist. Wesentlich ist selbstverständlich, dass hier einheitliche Qualitätskriterien festzulegen sind. So will es die EU und hier ist eine zwingende Kooperation auch innerhalb der Mitgliedsstaaten vorzusehen.

 

Was heißt das jetzt für Österreich? Ein Wasserrechtsgesetz - die Novelle liegt ja derzeit zur Beschlussfassung vor, das Begutachtungsverfahren ist derzeit im Laufen. Wesentlich ist, dass eine Ist-Zustandserhebung aufbauend auf einem umfassenden Monitoring durchzuführen ist. Dieses umfassende Monitoring findet bereits jetzt schon im Land Wien statt. Auf diesen Ist-Zustand aufbauend, auf diesem Gewässer-Monitoring, hat der Umweltminister einen nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan festzulegen, zu erarbeiten. Dieser Gewässerbewirtschaftungsplan dient dann dem Landeshauptmann entsprechend dazu, dass hier Maßnahmen, Pläne und Umweltziele dann auch zu erarbeiten sind. Wesentlich für das Land Wien ist, dass Daten hier einerseits zu erheben sind, zur Verfügung zu stellen sind, aber auch zu kontrollieren sind, nämlich jene Daten, die dem Gewässerbewirtschaftungsplan zu Grunde liegen.

 

Was uns hier in Wien beschäftigen wird, ist die Umsetzung dieses Maßnahmenprogramms, denn was neu sein wird, das ist hier das wasserwirtschaftliche Planungsorgan, das bereits jetzt schon in der MA 45 beheimatet ist. Das bekommt hier zusätzliche Kompetenzen, nämlich auch hier umfassend bei der Neugenehmigung die Zustimmung erteilen zu müssen.

 

Mir geht es im wesentlichen auch darum, dass im Rahmen dieses neuen Wasserrechtsgesetzes in Befolgung der EU-Wasserrahmenrichtlinie dieses Gesetz auch lesbar ist, exekutierbar ist. Daher ist unser Anliegen dahingehend, dass dieses Gesetz entfrachtet wird, entschlankt wird, um hier auch tatsächlich eine Umsetzung im Hinblick auf eine nationale Umweltpolitik und auf eine nationale Gewässerschutzpolitik zu ermöglichen.

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön!

 

Die 1. Zusatzfrage hat der Herr Abg Mag Maresch.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Danke schön für die ausführliche Beantwortung. Aber wenn ich mich nicht täusche, betrifft ja die Wasserrahmenrichtlinie auch das Grundwasser.

 

Also ich habe mich beim Umweltschutzbericht zuerst einmal ein bisschen gewundert, warum das Grundwasser da nicht vorkommt. Da das Umweltbundesamt auch die Wiener Grundwässer, in dem Fall im 21. und 22. Bezirk, zum Sanierungsgebiet rechnet, hätte ich gerne gewusst, wie Sie im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie vorgehen werden, um das Wiener Grundwasser besser zu schützen.

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte!

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ja jetzt geht es darum, wie gesagt, dass der Umweltminister hier einen umfassenden Gewässerbewirtschaftungsplan auch zu erlassen hat. Ein entsprechender Plan ist hier strengstens vorzugeben. Mein Wunsch ist es eben, dass dieser Plan so streng ist, dass sich jedes Bundesland entsprechend dieser Richtlinien auch zu verhalten hat und Maßnahmen zu erarbeiten hat. Dieser Plan muss erarbeitet werden und entsprechend diesen Vorgaben ist die Stadt Wien selbstverständlich bereit, alles zu tun, um die Grundwasservorschriften, die dann vom Umweltminister zu erarbeiten sind, auch zu erfüllen. 45 Monitoring-Messstellen gibt es ja schon. Höchstwahrscheinlich werden wir neue Messstellen brauchen.

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön!

 

Wir kommen zur 2. Zusatzfrage. Herr Abg Klucsarits, bitte!

 

Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Wien gibt ja auch Wasser an Umlandgemeinden ab.

 

Können Sie mir sagen, wie viel Wiener Wasser pro Jahr an österreichische Gemeinden verkauft wird und

 

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