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Landtag, 14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 83

 

vor allem in öffentlichen Bereichen und verstärkt gerade bei alten Häusern einen Umbau vornehmen soll. Sie sind ja dabei, es gibt ja viele Amtshäuser, die solche Liftanlagen haben. Ich denke aber natürlich, dass das mit großen Kosten verbunden ist und weiß natürlich auch, dass viele Umbauten nur zögernd gemacht werden, weil auch im privaten Bereich der Mieter trotz Förderung sehr stark belastet ist.

 

Jetzt habe ich einen Vorschlag und ich wollte Sie fragen: Wie stehen Sie dazu, wenn man gerade in diesem Jahr eine Aktion Liftumbau starten würde, damit solche Unfälle, solche tragischen Ereignisse nicht mehr passieren? Eine solche Aktion würde sehr wohl den einen oder anderen Hausbesitzer dazu ermuntern, wenn er eine zusätzliche Förderung bekommen würde. Ich weiß, es wird bereits gefördert, sehr stark gefördert, aber so eine Sicherheit bedarf natürlich noch zusätzliches Kapital. Wie stehen Sie dazu?

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Man muss ja, wenn man die Gefahrenquellen analysiert, einmal zugeben, dass es nicht die Fahrkörbe sind, die alleine die Gefahrenquellen darstellen - es gibt auch keine Statistik, die das aussagen würde -, sondern dass es natürlich auch im Zusammenhang mit dem Aufzug viele Sicherheitsbestimmungen gibt, die auch völlig unabhängig eines Umbaus durchzuführen sind. Auch durch die Änderungen des Aufzuggesetzes und die Bestimmungen, die wir hier bereits erlassen haben, wird von uns ja eingegriffen. Man muss sich nur die Zahl vergegenwärtigen: Es geht um 1,2 Milliarden S oder 80 Millionen EUR, wenn man die Aufzugsumbauten nur hinsichtlich der Fahrkörbe betrachtet. Das ist doch ein beachtliches Volumen, von dem ich überzeugt bin, dass man nicht so einfach sagen kann, das soll der Steuerzahler übernehmen. Das scheint mir doch etwas vermessen, wenn man auf der anderen Seite nachweisen kann, dass bei einer Sanierung bis zu zwei Drittel der Kosten ohnedies vom Steuerzahler bezahlt werden und wenn man weiß, dass die privaten Althäuser bei der Stadterneuerung und bei den Stadterneuerungsmaßnahmen derzeit ohnehin so bevorzugt sind, dass keine langen Wartelisten entstehen. Das heißt jemand, der eine Sanierung einreicht, bekommt ohnehin die Mittel und damit auch die Mittel für den Aufzugsumbau, an dem wir ja selbst interessiert sind.

 

Und lassen Sie mir das nur als Letztes sagen: Bei Wiener Wohnen ist kein einziger Unfall aus diesem Grund bekannt, weil eben auch diese Lichtschranken oder die Hinweisschilder an die Eltern, Kinder direkt an die Wand zu bringen und nicht vorne stehen zu lassen, aber auch diese zusätzlichen Schwellen zu den Lichtschranken vorhanden sind. Bei Wiener Wohnen zum Beispiel - und ich habe extra noch einmal nachgefragt - hat das in den letzten Jahren dazu geführt, dass dort, wo wir noch nicht umgerüstet haben, kein einziges Mal eine Gefährdung stattgefunden hat. Also ich würde bitten, dass wir auch dieses Thema, das doch mit Sicherheit und Gesundheit von Menschen zu tun hat, in aller Sorgfältigkeit zwar abarbeiten, aber nicht übertreiben.

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke.

 

Die 4. Zusatzfrage Herr Abg Wagner.

 

Abg Josef Wagner (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!

 

Ohne Übertreibung werden wir natürlich feststellen müssen, dass es dafür in Österreich unterschiedliche Rechtsnormen gibt. Das wissen Sie. Es ist Landesgesetz und es gibt ein Bundesland, das ist Kärnten, das hier zwingend per Gesetz bei den Fahrkörben bis 2010 eine Nachrüstpflicht vorsieht. Ich denke, natürlich ist Kärnten von der Anzahl der Aufzüge und von den Umrüstmöglichkeiten nicht mit Wien vergleichbar, aber die Sicherheit von Menschen sollte uns zumindest so viel wert sein darüber nachzudenken, wie wir mittelfristig oder auch längerfristig mehr Sicherheit bieten können.

 

Daher meine Frage: Könnten Sie sich vorstellen, dass wir eine ähnlich lange Übergangsfrist vorsehen, wo jedenfalls in Bezug auf die Fahrkörbe, auf Lichtschranken, auf Wegfahrsperren bei dem berühmten Spalt zwischen Lift und Wand auch Wien nachzieht und hier Maßnahmen setzt?

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Der Unterschied von Kärnten und Wien, das haben Sie ja selbst gesagt, ist, dass Einfamilienhäuser in der Regel keinen Lift mit Fahrkorb brauchen. Auch die kleineren Objekte, die das Landschaftsbild und auch das urbane Bild Kärntens doch prägen, haben diese Nachrüstung nicht so notwendig wie eine Stadt mit Häusern aus der Jahrhundertwende.

 

Der zweite wichtige Punkt ist mir aber zu sagen, ich habe Ihnen sehr genau versucht auszuführen, was wir bei Wiener Wohnen an Umrüstung und damit letztendlich an gänzlicher Umrüstung zu Stande bringen. Ich bin durchaus dafür, dass wir im Rahmen unserer Wohnbauforschung eine Erhebung machen lassen, wie das im privaten Althaus aussieht, wie lange die brauchen, bis sie im Zuge der Stadterneuerung dort umrüsten können, wo sie mit Sanierungsmittel ja ohnehin in der Lage sind, auch finanzielle Unterstützung zu bekommen, und uns dann noch einmal ansehen, ob man in Einzelfällen durch die Baubehörde oder durch andere Maßnahmen Möglichkeiten hat, um die Frage der Fahrkörbe zu beschleunigen.

 

Zwangsmaßnahmen für private Hauseigentümer, von denen wir wissen, dass diese 1 zu 1 auf die Mieter umlegt werden, sind - und ich glaube, da sind wir nicht weit auseinander -grundsätzlich nicht meine Sache.

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön. Damit ist die 1. Frage erledigt.

 

Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP/01810/2003/0002-KSP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dr Ernst Maurer gestellt und ist an die amtsf Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet: Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rats 'zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik' (EU-WRRL) wurde am 23. Oktober 2000 erlassen und muss bis spätestens

 

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