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Landtag, 14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 83

 

wie hoch dabei die lukrierten Beträge sind?

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte!

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Diese Frage werde ich selbstverständlich ausführlich beantworten. Diese Zahlen habe ich natürlich nicht auswendig im Kopf, aber sie werden selbstverständlich nachgereicht.

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Die 3. Zusatzfrage Frau Abg Reinberger.

 

Abg Brigitte Reinberger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!

 

Wasser ist auch Gegenstand von GATS-Verhandlungen in Brüssel.

 

Können Sie mir sagen, inwieweit die Gemeinde Wien oder die Stadt Wien im Wege des Verbands der Gemeinwirtschaft in die Verhandlungen in Brüssel eingebunden ist und welche Punkte die Stadt Wien im Rahmen des Verbands der Gemeinwirtschaft als besondere Schwerpunkte eingebracht hat?

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin!

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Selbstverständlich ist die Stadt Wien hier in Verhandlung über den Städtebund auch mit dem zuständigen Wirtschaftsministerium und über den Städtebund werden hier selbstverständlich die Leistungen der Daseinsvorsorge der höchsten Priorität zugemessen. Für uns als Land Wien ist es wichtig, dass selbstverständlich der verfassungsrechtliche Schutz der Wasserversorgungsanlagen einerseits auf österreichischer Ebene umzusetzen ist und selbstverständlich Wasser - so will es auch die EU-Wasserrahmenrichtlinie - kein Luxusgut darstellt, sondern frei zugänglich ist. Diese Position vertritt auch das Land Wien innerhalb des Städtebunds.

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Die 4. Zusatzfrage Herr Abg Dr Maurer.

 

Abg Dkfm Dr Ernst Maurer (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Als Zusatzfrage möchte ich stellen, ob es für das Land Wien bei der Umsetzung dieser neuen Richtlinie neue zusätzliche Aufgaben geben wird?

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin!

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ja die zusätzlichen Aufgaben - was kommt auf uns zu? Wie gesagt, die Stadt Wien, das Land Wien sagt „Ja“ zu einem umfassenden Gewässerschutz. Daher auch „Ja“ zu einem umfassenden Wasserrechtsgesetz. Was mir jetzt auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs zur Novelle des Wasserrechtsgesetzes abgeht, ist die klare Kompetenzzuteilung. Das heißt, im Rahmen des Begutachtungsverfahrens werden wir selbstverständlich geltend machen, dass es notwendig ist, hier eine klare Kompetenzverteilung festzulegen und einen klaren Finanzierungsplan vorzugeben, um zusätzliche Kosten, wenn sie auf das Land Wien zukommen, auch entsprechend abzugelten. Mir geht es darum, dass diese Regelung hier nicht zu Lasten der Länder geht. Mir geht es darum, dass hier in jedem Bundesland eine gleichwertige Bewertung des Gewässerschutzes erfolgt, denn Wien nimmt eben den Gewässerschutz ernst, und es muss auch so sein, dass alle Anforderungen in allen Bundesländern gleich sind. Das heißt, der nationale Gewässerbewirtschaftungsplan muss klare Vorgaben machen. Es muss ein klarer Finanzierungsplan vorliegen. Es muss hier innerhalb des Wasserrechtsgesetzes eine klare Kompetenzabgrenzung vorgesehen werden.

 

Für mich ist es auch notwendig, dass die Novelle des Wasserrechtsgesetzes in der derzeitigen Fassung hier tatsächlich abgespeckt werden muss, um leichter lesbar, leichter vollziehbar zu werden. Hier geht es mir in weiterer Folge auch darum, dass die Aufgaben der Stadt Wien für einen aktiven Gewässerschutz innerhalb der EU in vollem Umfang wahrgenommen werden können.

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön! Damit ist die 2. Frage jetzt erledigt.

 

Wir kommen zur 3. Anfrage (FSP/01814/2003/0001-KGR/LM). Sie wurde von der Frau Abg Susanne Jerusalem gestellt und ist an den Landeshauptmann gerichtet: 'Unbegründetes Stehenbleiben auf Gehsteigen' ist laut Straßenverkehrsordnung verboten. Dieser Paragraph wird laut Obdachlosenzeitung AUGUSTIN in Wien dazu verwendet, um 'Säufer, Junkies und Obdachlose' aus dem Straßenbild zu entfernen. Es drohen 70 EUR Strafe oder 3 Tage Gefängnis. Was werden Sie, Herr Landeshauptmann, gegen diese menschenrechtswidrige und menschenverachtende Praxis unternehmen?

 

Herr Landeshauptmann, bitte um Beantwortung!

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete!

 

Ich glaube, dass wir beide hier im Haus wahrscheinlich die einzigen sind, die den „Augustin“ regelmäßig lesen, aber der eine oder andere wird das sicher auch tun. Ich habe, nachdem ich jede Nummer lese, diesen Artikel mit abnehmendem Vergnügen gelesen und mich natürlich erkundigt, denn zunächst ist schon festzuhalten: Ich weiß nicht, ob man von Menschenrechtsverletzung reden kann oder auch reden soll, aber es ist jedenfalls eine unerfreuliche Geschichte und eine Sache, die mir nicht gefällt.

 

Ich habe mich daher bei der Wiener Polizei erkundigt, die ja, wie jeder weiß, mir nicht untersteht, deswegen heißt es ja auch Bundespolizeidirektion, was denn nun in der Tat substanziell dahinter steht. Ich will Ihnen, aber vor allem mir selber - so egoistisch bin ich - die Rechtsauskunft ersparen, denn natürlich ist es wichtig, aber wir wissen ohnehin, was in den jeweiligen Gesetzesbestimmungen drinnen steht. Aber das Faktum dessen ist, dass nach Auskunft der Polizei ein einziges Mal eine solche Amtshandlung, wenn man es einmal so sagen kann, in der Tat auch protokolliert wurde. Es hat sich hier um einen Fall gehandelt, dass sich in der Wiener Mariahilfer Straße vor dem Generali-Center eine Gruppe von Punks mit Hunden aufgehalten hat und es zu einer großen Fülle von Beschwerden gekommen ist und die Polizei nicht nur nach den Mitteln des Wegweiserechts nach dem Wiener

 

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