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Landtag, 4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 60

 

Abg Dr Salcher.

 

Abg Dr Andreas Salcher (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

 

Ohne jetzt sozusagen in die Zuständigkeitsfragen einzugreifen, weil ja die Anfrage nicht von mir stammt, aber ich glaube, man kann durchaus über die Reform der Vergnügungssteuer immer nachdenken.

 

Meine Frage wäre: Wäre es nicht vielleicht doch sinnvoller, als ein Kriterium einzuführen, die Gemeinnützigkeit oder Gewinnorientierung von Veranstaltungen als Kriterium anzulegen? - Das ist auch kein sehr Trennscharfes, wie wir natürlich wissen, aber ich glaube, das könnte zum Beispiel die hier in der konkreten Fragestellung angesprochene Thematik doch etwas klären und etwas deutlicher machen.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Ja, selbstverständlich, Herr Landtagsabgeordneter, kann man über Steuerreformen immer reden, wie wir wissen. Das Bessere ist immer der Feind des Guten.

 

Ja, selbstverständlich kann man über dieses Kriterium auch sprechen, denn ich sage noch einmal: Meine Aufgabe sehe ich darin, hier das Ziel zu definieren. Das Ziel ist klar definiert und den besten Weg dorthin werden wir erreichen. Selbstverständlich.

 

Präsident Johann Hatzl: Die dritte Zusatzfrage: Herr Abg Strache.

 

Abg Heinz Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Prinzipiell kann man vielleicht auch festhalten, dass es sicherlich nicht erfreulich ist, dass es überhaupt eine Besteuerung von Tanzveranstaltungen gibt. Es ist schön, dass es jetzt einen Initiativantrag gibt, dass man sich zumindest dahingehend Gedanken gemacht hat, nicht diesen einheitlichen Steuersatz von 15 Prozent festzumachen und doch zumindest einen Unterschied dahingehend zu treffen, dass Einzelveranstalter jetzt bei einer einmaligen Veranstaltung doch nur 10 Prozent zahlen werden.

 

Aber meine konkrete Frage: Warum ist es nicht möglich, sich auch dahingehend Gedanken zu machen und das gesetzlich festzulegen, dass man zwischen Groß- und Kleinveranstaltern differenziert und es eben hier sehr wohl auch für Veranstalter, die zwei oder drei Veranstaltungen im Jahr haben, doch den niedrigeren Steuersatz möglich machen könnte, als eben bei Dauerveranstaltungen?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Ich will mich jetzt nicht über die Grundphilosophie von Steuern unterhalten, denn wir werden wahrscheinlich sehr rasch zu dem Ergebnis kommen, dass bei der Bevölkerung jedwede Formen von Steuern unbeliebt sind und dann sind wir im Bereich der Staatsphilosophie, was die Aufgabe des Staates ist und wie er sich auch entsprechend finanziert. Das würde bei weitem den Rahmen einer Fragestunde sprengen und ich will es daher auch damit bewenden lassen.

 

Ihre unmittelbare Frage ist relativ leicht zu beantworten, weil die Trennung zwischen Groß- und Kleinveranstaltungen relativ schwierig zu ziehen ist. Da halte ich den Vorschlag, nämlich zu trennen zwischen kommerziellen und nicht kommerziellen Veranstaltungen, für einen diskussionswürdigeren in dem Zusammenhang, denn das andere würde uferlos werden. Da ist nicht wirklich präzise zu definieren. Das ist der Grund.

 

Präsident Johann Hatzl: Die vierte Zusatzfrage stellt Frau Abg Ringler.

 

Abg Marie Ringler (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!

 

Mit dem Initiativantrag wird nun eine Neuregelung vorgeschlagen. Nicht geklärt wird mit diesem Initiativantrag allerdings eine sehr wichtige Frage in diesem Zusammenhang, nämlich worin der Tatbestand Publikumstanz besteht. Es ist ja tatsächlich so, dass auch die Beamten der MA 4 immer wieder das Problem haben, nicht genau sagen zu können, worin nun der Tatbestand Publikumstanz besteht.

 

Daher würde ich Sie bitten, für die Beamten als Richtschnur, aber auch für die Veranstalter und auch für mich klarzulegen, worin nun der Tatbestand Publikumstanz, sprich das Tanzen, besteht.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Liebe Frau Landtagsabgeordnete!

 

Da haben Sie gerade den Richtigen erwischt, weil ich ja ein stadtbekannter Experte für Tanzen bin (Allgemeine Heiterkeit.) und daher zweifelsohne auch berechtigt und befugt bin, hier eine Begriffsdefinition und allfällige Handlungsrichtlinien auszuweisen. (Weitere Heiterkeit.) Wenn Sie einverstanden sind, werde ich das den Experten überlassen.

 

Präsident Johann Hatzl: Damit ist die Fragestunde beendet. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde (PrZ 7/AL/01).

 

Der ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Gebührenerhöhung der SPÖ-Alleinregierung durch die Hintertür - Stromsteuer in Wien" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt.

 

Ich bitte den Erstunterzeichner, Herrn Abg Dr Tschirf, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit 10 Minuten begrenzt ist.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Österreich hat das über Jahrzehnte bestehende Strommonopol im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt und der damit verbundenen Liberalisierung sogar früher aufgebrochen, als das notwendig gewesen wäre. Und das war gut so. Das war ein richtiger Schritt, den hier Bundesminister Bartenstein gesetzt hat, weil da

 

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