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Landtag, 4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 60

 

mit den Stromkunden Haushalte genauso wie der Wirtschaft einfach etwas gegeben wurde, was ihnen gebührt hat, mehr im Körberl, das heißt, es wurde der Strom billiger. (Beifall bei der ÖVP. - Abg Christian Oxonitsch: Was ist mit der Stromabgabe passiert?)

 

Was hat nun die Stadt Wien, was hat die Wiener SPÖ-Regierung, was hat der Wiener Landeshauptmann mit dieser Möglichkeit getan, mit der Möglichkeit, dass die Konsumenten in Wien hier einen Nutzen haben? - Er hat einfach eine Verordnung mit 1. November 2001 in Kraft gesetzt, mit der der Kraft-Wärme-Kopplung-Zuschlag von 10,22 g pro Kilowattstunde eingeführt worden ist. Das ist ein Anschlag auf die Wiener, ein Schlag auf die Geldbörsen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vor allem wird in die Geldbörse der Wiener gegriffen, wo sonst immer in diesem Haus von Seiten der SPÖ darauf hingewiesen wird, wie schlimm die Bundesregierung ist und was alles die Bundesregierung macht. Hier hat die Bundesregierung eine Möglichkeit geschaffen und das Gegenteil ist getan worden von hier. Hier wurden die Einsparungen, die jeder Wiener Haushalt hätte, durch Verordnung des Landeshauptmanns wieder weggenommen.

 

Und dass nicht nur wir das so sehen, das kann man den Zeitungskommentatoren, das kann man verschiedenen Presseaussendungen und Stellungnahmen deutlich entnehmen. Beispielsweise hat der Geschäftsführer der EnBW Austria vor kurzem festgestellt, dass der Zuschlag, den WIENSTROM hier einhebt, der hier als KWK-Zuschlag den Wienerinnen und Wienern weggenommen wird, überteuert ist, dass die im Wettbewerb stehende offenbar - und das wörtlich - unproduktive Stromerzeugung von WIENSTROM so geschützt werden soll. Das ist nicht das, was wir unter Liberalisierung verstehen. Das ist nicht das, was wir uns vorstellen, dass für die Wiener Kunden geschieht. (Abg Christian Oxonitsch: Und was ist mit der Stromabgabe geschehen? - Beifall bei der ÖVP.)

 

Der KWK-Zuschlag belastet die Wirtschaft ungeplant noch dazu mit mehreren Millionen S pro Jahr. Das ist auch für den Wirtschaftsstandort Wien schlecht und verschlechtert die Möglichkeiten, hier entsprechend im Wettbewerb bestehen zu können. Wenn man sich vorstellt, dass ein durchschnittlicher Haushalt in Wien mit Kosten von rund 430 S rechnen muss - das ist mehr oder weniger jener Betrag, den die Stromkonsumenten durch die Liberalisierung hier ersparen könnten -, dann sieht man, dass gerade die Bezieher kleiner Einkommen besonders betroffen sind.

 

Diese Maßnahme ist vor allem unsozial und daher raschest zurückzunehmen! (Beifall bei der ÖVP.) Sie ist unsozial und sie ist noch dazu auf Grund der uns vorliegenden Zahlen, Gutachten und Stellungnahmen wahrscheinlich sogar illegal, das heißt gesetzwidrig, weil hier etwas getan wird, was dem Wiener Landeshauptmann wahrscheinlich gar nicht zusteht. Noch dazu hat die Stadt Wien für eine Gebrauchsabgabe eigentlich zu zahlen. Tut sie auch nicht. Das heißt, hier geht es bei 850 Millionen S beim Aufkommen von eben 8 g pro Kilowattstunde darum, dass hier der Stadt Wien wahrscheinlich noch zusätzliche Kosten aus Gebrauchsabgabe erwachsen werden.

 

Das heißt, diese Verordnung schädigt die Wienerinnen und Wiener und es besteht noch dazu die Gefahr, dass hier Wien noch einiges an Steuern abzuliefern hat.

 

Uns geht es um den Verbraucher, um den Kunden und hier ist es auch inakzeptabel, was hinsichtlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen passiert. Sie werden alle diese vor kurzem zugesandt bekommen haben. Hier steht drinnen, dass jeder Kunde automatisch und ungefragt immer dann, wenn er den Stromschalter einfach betätigt, das heißt mit Anfang Dezember, einfach in diese Geschäftsbedingungen einwilligt. Während WIENSTROM das Recht hat, einseitig innerhalb von vier Wochen zu kündigen, kann der Kunde nur bei acht Wochen kündigen. Das sind unfaire Bedingungen und das ist nicht die Art und Weise, wie ein Unternehmen wie WIENSTROM mit den Wienerinnen und Wiener umzugehen hat. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen so gewählt wurden, dass ein Umstieg fast unmöglich gemacht wird. Das ist eindeutig gegen den Wettbewerb und das ist gegen die Anliegen der Wienerinnen und Wiener.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Vizebürgermeister! Es war eigentlich das Anliegen der Europäischen Gemeinschaft, Monopole, die in der Nachkriegszeit entstanden sind, Monopole, die heute nicht mehr notwendig sind, unter völlig anderen Voraussetzungen hier aufzubrechen. Das Gegenteil geschieht durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Ich möchte daher noch einmal hier die Problematik aufzeigen und darstellen. Dieser KWK-Zuschlag schlägt dem Gedanken der Liberalisierung kalt ins Gesicht. Dieser KWK-Zuschlag ist doppelt so hoch, als ihn die meisten Experten für vertretbar halten. Dieser KWK-Zuschlag ist unsozial und belastet vor allem die privaten Haushalte, vor allem jene, die wenig verdienen. Dieser KWK-Zuschlag schädigt Wien als attraktiven Wirtschaftsstandort. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des WIENSTROM-Vertriebs sind undurchsichtig, irreführend und kundenschädigend. Was wir verlangen, ist Transparenz für den Verbraucher und dass hier korrekt vorgegangen wird.

 

Ich möchte nicht verhehlen, dass wir auch hier mehr Unterstützung durch die Mehrheitsfraktion in der Arbeiterkammer verlangen würden, wo diesbezügliche Anträge der ÖAAB-Fraktion einfach zugewiesen werden. Das ist ein Anliegen der Arbeiterkammer, auch um glaubwürdig hier ihre Rolle wahrnehmen zu können.

 

Wien geht hier auch anders vor, als andere Bundesländer. Es ist schon richtig, wenn wir hier gesehen haben, dass im Vergleich der Strom in Wien gar nicht ungünstig ist. Aber bitte warum nutzen wir das nicht

 

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