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Gemeinderat, 65. Sitzung vom 25.03.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 57 von 96

 

ich ihn ja schon zur Kenntnis genommen, also kann ich jetzt nicht mehr Nein sagen, denn ich habe ihn ja – wie gesagt – schon zur Kenntnis genommen. Und über einen Teil davon habe ich Ihnen jetzt schon erzählt, das haben Sie teilweise auch schon zur Kenntnis genommen. Man kann also eigentlich gar nicht Nein sagen, und es ist irgendwie paradox, dass man nachher darüber abstimmt, ob man den Bericht zur Kenntnis nimmt oder nicht.

 

Aber ich sage dazu: Ich habe den Bericht schon zur Kenntnis genommen und werde das so wie meine Kolleginnen und Kollegen von der Freiheitlichen Fraktion durch Handaufheben bestätigen. Ich nehme ihn aber mit Schmerzen und Enttäuschung zur Kenntnis.

 

Werfen wir einen Blick auf die wenigen Zahlen, die sich im sogenannten Bericht finden: 35 Petitionen wurden abschließend behandelt. – Jetzt sag ich hier, wie ich schon sehr oft gesagt habe und wie Petitionswerber ihr Gefühl immer wieder an uns weitergeben: „Abschließend behandelt“ erzeugt das Gefühl von „abgewürgt“. Bei 17 Petitionen, also bei weniger als der Hälfte, war das Ergebnis, dass es eine Empfehlung gegeben hat.

 

An dieser Stelle, wo dann im Bericht steht, dass es bei 17 Petitionen, also bei weniger als der Hälfte, eine Empfehlung gegeben hat, fehlt die Angabe, wie viele Anträge der FPÖ auf Beschluss einer Empfehlung abgelehnt wurden. Und wenn man sich diese Arbeit macht oder – wie ich es jetzt ausdrücke – statistisch korrekt ist, dann kommt man drauf, dass sehr viele Empfehlungen der FPÖ, die Empfehlungen im Sinne der Petitionswerber sind, ganz einfach mehrheitlich abgelehnt wurden.

 

Eine nächste – objektive – Zahl wird ein bisschen positiv dargestellt. Ich habe es schon gesagt: Da geht es ein bisschen um Schönreden und Wohltun: 35 Petitionen wurden behandelt, und es gab 58 Stellungnahmen. – Auch hier fehlt die Angabe, dass eine große Anzahl von Anträgen der FPÖ auf Einholung weiterer Stellungnahmen von der SPÖ, den Grünen und interessanterweise auch immer wieder von der ÖVP abgelehnt wurde.

 

Meine Damen und Herren! Das ist eigentlich ein Armutszeugnis der Ausschussmehrheit den Petitionseinbringern und den Unterstützern dieser Petitionen gegenüber, wenn man nicht bereit ist, sich umfassend mit den Grundlagen der Petition auseinanderzusetzen. Man kann sich mit den Grundlagen aber nur auseinandersetzen, wenn man Stellungnahmen von den informierten Stellen, von Experten einholt. Da sage ich als Beispiel: Es wurde eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes der Stadt Wien gefordert, dort, wo in der Stellungnahme der Stadtregierung behauptet wurde, dass es rechtlich nicht möglich wäre und in Wirklichkeit eine andere Rechtsmeinung fast als die zutreffendere erschienen ist. Man holt einfach keine Stellungnahme vom Verfassungsdienst der Stadt Wien ein.

 

Oder seien es Stellungnahmen der Bezirksvertretungen. Meine Damen und Herren, das Gesetz sieht ausdrücklich vor, Stellungnahmen von Bezirksvorsteherin oder Bezirksvorsteher und/oder von der Bezirksvertretung einzuholen. Und da sage ich, die Bezirksvertretung ist ein demokratisches Organ, dort kann auch die Meinung der verschiedenen Fraktionen einfließen, und deshalb hat das bei gewissen Dingen mehr Qualität als die Meinung des Bezirksvorstehers oder der Bezirksvorsteherin, die in der Sache ohnehin schon entschieden hat, wo man vorher schon die Meinung kennt. Da wäre es viel wichtiger und viel interessanter, die Meinungen des Gremiums, das in öffentlicher Sitzung tagt, wo auch die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, das zu verfolgen, einzuholen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wenn es nicht so ernst wäre, käme man in Versuchung zu sagen, es ist lustig, denn – ich habe es schon einmal hier gesagt, ich habe es auch ein zweites Mal hier an dieser Stelle gesagt – das Skurrilste, das Auffälligste ist, dass die rot-grüne Mehrheit im Petitionsausschuss es auch ablehnt, Stellungnahmen des Bürgermeisters einzuholen. Sie wissen, wovon ich jetzt spreche, ich spreche von den Petitionen, drei an der Zahl, zur Rettung des Otto-Wagner-Spital-Areals, zur Verhinderung der Verbauung am Otto-Wagner-Spital-Areal und zur Erklärung des Spitalareals zum Weltkulturerbe. Bei diesen Petitionen haben wir Freiheitliche beantragt – zumal der Herr Bürgermeister die Rettung von Steinhof zur Chefsache erklärt hat, so ist es im Originalton zitiert, war es naheliegend –, die Stellungnahme des Bürgermeisters einzuholen, bevor diese Petitionen, alle drei Stück, abgewürgt wurden. Aber anscheinend ist der Herr Bgm Häupl nicht mehr so gewichtig in seiner Partei. Bei den Grünen wissen wir es, da gibt es die eine oder andere Ehekrise, aber auch seiner eigenen Partei ist seine Meinung nicht so wichtig, und vielleicht ist das der Grund, warum man ihn in letzter Zeit hauptsächlich granteln sieht. Und jetzt kann ich eines sagen: Wir könnten eine Petition machen, dass die Meinung des Bürgermeisters ernst genommen werden soll und berücksichtigt werden soll. Da hätten wir aber das Problem, dass wir keine 500 Leute finden, die diese Petition unterschreiben. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich gehe weiter, und man ist ab und zu versucht, das so ein bisschen mit Galgenhumor zu sehen, aber es ist viel zu ernst. Wenn wir lesen, dass bei 35 Petitionen 5 Petitionseinbringer eingeladen wurden, ihre Präsentation in Petitionsausschuss zu erläutern (GRin Mag Karin Holdhaus: Man muss das gewichten!), dann ich möchte ich jetzt gar nicht darauf eingehen, Kollegin Holdhaus, dass das irgendwie, ich weiß nicht, Populismus wäre und dass Sie sehr genau unterscheiden, welche Petitionen wichtig sind und welche Petitionen nicht wichtig sind. Uns Freiheitlichen ist jede einzelne Petition gleich wichtig, und deshalb ist es ein Recht der Petitionswerber, dass sie im Petitionsausschuss gehört werden. (Zwischenruf von Berichterstatterin GRin Mag Sonja Ramskogler.) Bitte? (Berichterstatterin GRin Mag Sonja Ramskogler: Recht auf Marmelade!) Ja, „Recht auf Marmelade“ ist ein gutes Beispiel.

 

Schauen wir uns die fünf Petitionen an, wo die Petitionswerber eingeladen wurden. Wir haben schon gehört, dass das mit „Recht auf Marmelade“ eigentlich etwas ganz Geniales war an Bürgerbeteiligung und Bürgeranliegen. Und wenn ich dann weiß – und wir haben es hier an dieser Stelle, hier in diesem Saal ja schon bewiesen und veranschaulicht –, dass das Ganze nichts anderes war als ein Kunststück, ein gefördertes Kunststück,

 

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