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Gemeinderat, 21. Sitzung vom 27.11.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 69 von 122

 

zerstrittenes Bild in der Öffentlichkeit darstellt, so ist es nicht verwunderlich, dass man letztlich auch eine Wahlniederlage zur Kenntnis zu nehmen hat. Wir haben diese auch zur Kenntnis genommen und wir werden die Lehren daraus ziehen.

 

Entscheidend ist aber, dass der Wähler am Wahlsonntag nicht wollte, dass es einen roten Bundeskanzler namens Gusenbauer gibt, und dass er nicht wollte, dass es zu einer rot-grünen Koalition in diesem Land kommt. Für diese Modelle hat er eine klare Absage erteilt, aber keine inhaltliche Absage an die letzte und jetzige Bundesregierung. Und das muss auch festgehalten werden. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich möchte also zu besagtem Integrationsausschuss und den Inhalten festhalten, dass wir jedes Jahr natürlich hier Wiederholungen vornehmen, und ich werde mich daher auch kurz fassen.

 

Die Kritikpunkte richten sich einerseits an den Integrationsfonds beziehungsweise der Integrationsfonds hat ja selbst Kritik an der SPÖ-Stadtregierung geäußert. Ich erinnere daran. Es hat ja eine Reduktion der Integrationsfondsaußenstellen in dieser Stadt gegeben, von sieben auf fünf Stellen.

 

Ich frage mich: Wo ist die soziale Betreuungsverantwortung in dieser Stadt in diesem Bereich? Wo ist die Dezentralisierung in diesem Bereich? Man hat offensichtlich hier nicht ganz so funktionierende Elemente, die halt zu eigenständig waren, reduziert, um ja die Kontrolle auf diesen Bereich weiter von Seiten der Stadtregierung aufrechtzuerhalten und zu haben. Das ist etwas, was nicht unserer Intention entspricht.

 

Die Asylbundesbetreuungsrichtlinien hat schon Kollege Ulm vor mir erwähnt. Das ist also auch ein Zeichen, dass hier zwar immer in dieser Stadt fadenscheinig davon gesprochen wird, dass man alles in diesem Bereich unternimmt, aber wenn es darauf ankommt, dann merkt man, dass es ja doch nicht ganz so ist, wie das auch in den letzten Monaten der Fall war, dass man die Betreuungsstellen einfach nicht ausgeschöpft hat und hier letztlich Mitverursacher war an den Problemen, die in der öffentlichen Debatte behandelt worden sind.

 

Wir alle sollten eigentlich einfordern, dass die vielen Subventionen, die der Integrationsfonds erhält, viel, viel zielgerichteter auch für Deutschkurse letztlich aufzuwenden wären und zur Unterstützung von Sprachkursen einzubringen wären, noch stärker in diese Richtung zielgerichtet vorzugehen. Vor allem sollten auch in den Kindergärten und Schulen die Sprachkurse und die Spracherweiterung durch Deutschunterrichte ausgebaut werden, weil, wie Kollegin Vassilakou auch festgehalten hat, wir heute wissen, dass 40,4 Prozent aller Wiener Zuwandererkinder im Schulbereich letztlich mit der deutschen Sprache immense Schwierigkeiten haben, Lesedefizite auch da sind und wir wirklich schauen sollten, schon im Kindergartenalter anzusetzen, hier Verbesserungen herbeizuführen.

 

Der Integrationsvertrag der Bundesregierung hat hier einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan. Auch hier sollten Sie sich überlegen, ob Sie den Integrationsvertrag letztlich nur torpedieren oder ob Sie nicht auch hier unterstützend eingreifen sollten und sich auch überlegen sollten, von Seiten der Stadt Wien, die 50 Prozent Selbstanteile in irgendeiner Art und Weise zu schmälern. Der Integrationsfonds bekommt ja bekanntlicherweise sehr, sehr viele Subventionsgelder. Da könnte man ja vieles zweckgebunden in diesem Bereich zwecks Unterstützung einführen und einbringen.

 

Der Bereich Frauen und Frauenrechte auch ganz kurz angesprochen. Es gibt nach wie vor in dieser Stadt viele Zuwandererfrauen, die natürlich in ihrer eigenen Familie sehr wohl unter Druck geraten, was Selbstbestimmung und Emanzipationsrechte betrifft. Auch hier sollten wir uns überlegen, wie wir diesen Frauen helfen können, dass sie zu ihren Selbstbestimmungsrechten und zum Emanzipationsrecht geführt werden können und aus einer Situation herausgerissen werden, die ihnen oftmals verbietet und untersagt, in die Gesellschaft hinauszugehen, ja sogar Deutschkurse zu besuchen, denn da könnten sie ja letztlich aus diesem Gefüge herausgerissen werden.

 

Zum Abschluss zwei Punkte. Zunächst zur Einbürgerungspolitik der Stadt Wien, die heute schon kurz angesprochen worden ist. Zur Erinnerung: In den letzten zehn Jahren wurden allein in der Stadt Wien über 102 000 Zuwanderer eingebürgert. Das ist eine sehr hohe Zahl. Wir wissen aus persönlichen Beispielen und Erfahrungen, dass viele Eingebürgerte der deutschen Sprache nicht wirklich mächtig waren. Das ist etwas, wo man sehr wohl darüber nachdenken sollte, ob man in Zukunft nicht wirklich darauf achten sollte, Staatsbürgerschaftsverleihungen erst dann vorzunehmen, wenn die Kriterien auch wirklich erfüllt sind. Ich denke, nach zehn Jahren Aufenthalt sollte die deutsche Sprache ja doch etwas sein, das man zu diesem Zeitpunkt beherrschen sollte. Es kommt immer wieder vor an den österreichischen und Wiener Gerichten, dass viele eingebürgte Staatsbürger vor Gericht einen Dolmetscher verwenden, weil sie eben der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Und das sollte uns zumindest zu denken geben, sehr wohl dafür Sorge zu tragen, dass wir den Menschen wirklich sichern, dass sie die deutsche Sprache nach zehn Jahren auch wirklich können, indem man ihnen ausreichend Unterstützung angedeihen lässt.

 

Und zum Wahlrecht zum Abschluss. Es sollte ja am 13. Dezember soweit sein, dass im Wiener Landtag dieses Demokratiepaket beschlossen wird. Ich nehme überrascht zur Kenntnis, dass es diesmal nicht in der Tagesordnung aufscheint für den nächsten Integrationsausschuss, wie wir das alle erwartet haben. Ich nehme daher an, dass es zu einer Nachdenkpause bei der SPÖ gekommen ist, dass man hier doch noch einen Umdenkprozess stattfinden lässt und in dieser wichtigen Frage, die die Staatsbürgerrechte betrifft, noch einmal verfassungsrechtlich etwas überdenkt, auch vielleicht an eine Volksabstimmung denkt und die Bevölkerung einbindet, nämlich die Staatbürger, die es ja auch betrifft. Denn verfassungsrechtlich gibt es massive Bedenken gegen die Einführung des Wahlrechts auf Bezirksebene für

 

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