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Gemeinderat, 21. Sitzung vom 27.11.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 122

 

SPÖ die bessere Ausländerpolitik macht. Sie macht sie leider nicht in Wien, wo das ein Leichtes wäre, wo sie alle Möglichkeiten in der Vergangenheit dazu gehabt hätte. (GR Godwin Schuster: Herr Ulm, wie hoch ist die Quote in Vorarlberg? Null!) Ja, wir können auch über Vorarlberg reden. Ich kann Ihnen sagen: Es sind ausschließlich ÖVP-dominierte Länder, wo die Quote erfüllt wird, und es ist richtig, dass auch Vorarlberg mit 131 fehlenden Plätzen seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Aber in Wien waren es immerhin 429, in welchem Ausmaß die Stadt Wien nicht ihrer Verpflichtung nachgekommen ist. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Aber es sind viele Punkte, bei einigen stimme ich ja der Frau nichtamtsführenden Stadträtin zu, die Sie in Wien einfach nicht machen, ob es um menschenwürdiges Wohnen geht, um die Anzahl der Außenstellen im Integrationsfonds, um ein wirklich skurriles Wahlrecht, bei dem Sie mich bitte ein bisschen stehen bleiben lassen wollen.

 

Ich möchte mich jetzt wirklich nicht nur auf das Juristische konzentrieren, wenn ich dieses beabsichtigte Ausländerwahlrecht kritisiere. Es ist auch politisch einfach nicht sinnvoll, hier Bezirksräte erster und zweiter Klasse zu schaffen. Denn was soll sich der Migrant, der in die Bezirksvertretung gewählt worden ist, denken, der neben einem Kollegen mit österreichischer Staatsbürgerschaft sitzt, aber einfach nicht die Berechtigungen hat wie sein inländischer Kollege? - Er wird enttäuscht sein. (GR Godwin Schuster: Lassen wir 180 000 nicht wählen!) Sie führen eine Polarisierung herbei, die absolut nicht notwendig ist.

 

Aber Sie haben ja auch noch ganz andere Probleme im Zusammenhang mit diesem Wahlrecht. Es gibt ja mittlerweile Rechtsgutachten von Universitätsprofessoren und es gibt auch die Stellungnahme des Verfassungsdienstes, die uns sagt - ich habe sie da, ich empfehle Ihnen sehr, sie ausführlich zu studieren -, dass Ihr Entwurf verfassungswidrig ist.

 

Dass das aktive Wahlrecht verfassungswidrig ist, geht daraus hervor, dass die Homogenität des Wahlrechts in diesem Fall nicht gewährleistet ist, wenn Sie für dieses Wahlrecht eines allgemeinen Vertretungskörpers das Ausländerwahlrecht vorsehen.

 

Was das passive Wahlrecht betrifft, so braucht man kein Kronjurist zu sein, um den Artikel 3 Staatsgrundgesetz richtig zu interpretieren. Dort heißt es mit ganz einfachen Worten, weil im 19. Jahrhundert noch sehr schön Gesetzestexte und leicht lesbar und leicht verständlich formuliert worden sind, dort heißt es ganz einfach: "Die öffentlichen Ämter sind für alle Staatsbürger gleich zugänglich. Für Ausländer wird der Eintritt in dieselben von der Erwerbung der österreichischen Staatsbürgerschaft abhängig gemacht."

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Glauben Sie wirklich, dass das Mandat in der Bezirksvertretung kein öffentliches Amt ist? - Nach dem Blick, den Sie mir zuwerfen, schließe ich, Sie glauben es nicht einmal selber. Und das ist natürlich auch sehr verständlich, denn sogar Univ Prof Mayer kommt eigentlich, obwohl er dann einen anderen Schluss zieht, zu dem Ergebnis, dass immer dann, wenn eine hoheitliche Kompetenz gegeben ist, selbstverständlich ein öffentliches Amt zuständig ist. (GR Mag Christoph Chorherr: Können Sie keine eigenen Schlüsse ziehen?) Herr Kollege, ich habe überhaupt kein Problem damit, eigene Schlüsse zu ziehen. Es sind auch meine eigenen Schlüsse. Aber zur Fundierung meiner Meinung darf ich also sehr wohl auf Gutachten des Verfassungsdienstes oder auf Universitätsprofessoren verweisen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Die Bezirksvertretung kann Verordnungen erlassen. Das sagt sogar Univ Prof Mayer. Das ist natürlich ein hoheitlicher Akt, und wer einen hoheitlichen Akt setzen kann, hat auch hoheitliche Kompetenz, und das ist natürlich nur bei einem öffentlichen Amt möglich.

 

Aber lassen Sie mich noch kurz zur Sicherheit kommen. Auch hier empfehle ich Ihnen eine andere Wortwahl, als das in der Vergangenheit war. Es könnte sein, dass der Wähler das nicht besonders goutiert.

 

Der Sicherheitssprecher der SPÖ ist der Meinung, dass die ÖVP einen Kaputtsparkurs bei der Exekutive fährt. Tatsache ist, dass wir gesagt haben, der Sicherheit Vorrang geben, und dass die Bürger uns das auch geglaubt haben. Herr Kollege Sicherheitssprecher von der SPÖ, es glaubt Ihnen der Wähler nicht, wenn Sie da Aussendungen machen und mir unterstellen, Märchen zu erzählen, weil ich endlich erklären soll, wo denn die mehr Polizisten auf Wiens Straßen herkommen. Vom Jahr 2000 bis ins Jahr 2002 haben wir 145 Polizisten mehr auf Wiens Straßen. Sie haben mir unterstellt, Märchen zu erzählen, und ich sollte Ihnen genau vorrechnen, wo denn in welchen Bezirken wir diese Polizisten jetzt mehr haben. Sehr geehrter Herr Kollege, es war nicht besonders schwierig für mich. Ich habe sie hier alle. Ich kann es Ihnen auch von Ihrem Bezirk sagen. Von diversen, von allen 23. (GR Godwin Schuster: Können Sie mir die Liste geben? Das wäre spannend!) Es war mir auch leicht möglich, eine Aussendung zu machen. Ich würde mich freuen, wenn wir dieses sachliche Niveau der Auseinandersetzung nun regelmäßig erreichen könnten. Ich glaube, es wäre im Interesse der Bürger.

 

Ich kann Ihnen versichern: Das Wahlergebnis war für uns eine Bestätigung dafür, dass wir den Weg unserer Politik, nämlich für Sicherheit, Rechtsschutz und Rechtsstaatlichkeit, ganz sicher weitergehen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Frau GRin Lakatha, Ihr Kollege hat Ihnen 11 Minuten überlassen.

 

Ich darf nun bitten, der Kollege Strache ist schon hier.

 

GR Heinz Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich komme auch gleich eingangs zum Wahlsonntag ganz kurz noch zu sprechen. Selbstverständlich muss man hier klar und deutlich auch festhalten, dass ein Streit, so wie er bei uns, bei den Freiheitlichen, vorgekommen ist, von den Wählern nicht goutiert wird und auch nicht goutiert wurde. Wenn eine Partei ein

 

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