Gemeinderat,
11. Sitzung vom 01.2.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 71 von 94
geführt haben, ist der bestehende Leistungsumfang unserer
Wiener abfallwirtschaftlichen Einrichtungen, nur durch erheblich zusätzliche
finanzielle Mehrleistungen aufrechtzuerhalten. Dies erklärt sich selbstverständlich
daraus, dass die letzte Müllgebührenerhöhung neun Jahre zurückliegt. Ich möchte
nur daran erinnern, dass mit diesen Tarifen die moderne Splittinganlage zu
betreiben ist, die Forschungsvorhaben betreffend Biogasanlage und die zahlreichen
Erhaltungsinvestitionen im Bereich der MA 48. Ebenso sind damit die Teuerungsrate
im Bereich Personal- und Betriebskosten und auch die Kosten des ALSAG zu
bedecken.
Ich möchte hier schon vorausschicken: Der Umweltminister
hat eine sehr vernünftige, sehr zukunftsweisende Maßnahme geschaffen, nämlich
die Einhebung von Strafzöllen für diejenigen, die Müll, obwohl es ab 1.1.2004
verboten ist, trotzdem deponieren wollen. Dieser ALSAG-Beitrag beträgt ab
1.1.2006 1 200 S pro Tonne, also sehr viel mehr als die Kosten für
die Müllverbrennung ausmachen, ohne aber damit das Problem gelöst zu haben,
vielmehr erfolgt gleichzeitig eine Gefährdung der Umwelt durch klimarelevante
Gase.
Das alles hat zu einer Kostensteigerung geführt, die
in weiterer Folge zu einer Unterdeckung führt. Und wahr ist, dass bereits im
Jahr 1998 im Zuge einer magistratsweiten Überprüfung - also nicht nur der
MA 48 - durch Mummert & Partner nachweislich eine Tarifanpassung
gefordert wurde und nur durch die bereits zahlreich durchgeführten Einsparungsmaßnahmen
war es vorerst möglich, dieser Empfehlung einer Tarifanpassung von
Mummert & Partner nicht zu folgen. Unterstreichen möchte ich aber in
diesem Zusammenhang, dass ich in meinem Ressort eben für die Müllentsorgung,
für die Müllvermeidung zuständig bin und nicht für die Tarifanpassung.
Absolut entschieden zurückweisen möchte ich, dass
eine wie immer geartete Anpassung der Tarife in irgendeinem Zusammenhang stehen
kann mit dem Bau einer dritten Müllverbrennungsanlage, zumal diese dritte MVA
noch gar nicht errichtet ist. Vielmehr - ich habe das schon in zahlreichen
Aussagen betont - kann die MVA 3 zu einer wesentlichen Reduzierung der
Entsorgungskosten führen, weil der ALSAG-Beitrag von 1 200 S pro
Tonne entsprechend zu entrichten ist, und zwar zusätzlich zu den
Deponierungskosten. Diese Art der Entsorgung ist ein Weg ins Mittelalter, auf
den Sie uns offenbar hinführen wollen, diese Art der Entsorgung ist zu teuer,
das können wir uns nicht leisten. Das heißt, die MVA 3 kann zu einer Reduzierung
des Kostenanstiegs führen, da bei fortgesetzter Deponierung enorme zusätzliche
ALSAG-Beiträge zu entrichten sein werden.
Hinzu kommt - und das muss man hier immer wieder
betonen -, dass diese Technologie der Deponierung nicht zukunftsweisend ist, es
ist eine End-of-pipe-Technologie. Die Müllverbrennung, die thermische Müllbehandlung
ist zukunftsweisend, deshalb ist sie auch EU-weit vorgeschrieben. Kurz gesagt:
Diese Maßnahme führt zu geringeren Kosten und damit kann auch das ökologisch
deutlich bessere Ziel erreicht werden, das eigentlich schon ab 1.1.2004
einzuhalten ist.
Zu den Kosten: Die Entsorgung von 1 Kilo
Hausmüll in den bestehenden Müllverbrennungsanlagen kostet 8 Cents ohne
ALSAG-Beitrag.
Zu den Finanzierungsplänen: Es liegt auf der Hand,
dass jetzt erst mit einer vertieften Standortprüfung der Eignungszone
Simmering-Mitte begonnen wird. Daher kann es naturgemäß auch noch keinen
Finanzierungsplan für den Bau einer dritten MVA geben, wenn erst jetzt eine vertiefte
Standortprüfung durchgeführt wird. Und wenn noch nicht einmal der Standort
fixiert ist, kann in weiterer Folge auch noch kein Betreiber feststehen. Das
hat wiederum zur Folge, dass einem solchen Betreiber, den es noch gar nicht
gibt, auch noch keine zu entsorgenden Müllmengen zugesagt werden können.
Zur Frage 2: Die Aktivitäten der Müllvermeidung
und der Bau einer Müllverbrennungsanlage schließen einander nicht aus. Hier
müssen wir uns der Realität stellen. Wir haben derzeit schon 150 000
Tonnen Abfälle, die jetzt schon nicht gesetzeskonform deponiert werden, die
dazu führen, dass wir Altlasten für die Zukunft schaffen, die dazu führen, dass
wir das Kyoto-Ziel unter diesen Gegebenheiten nicht erreichen können. Es wäre
unverantwortlich, nur auf eine dieser beiden Alternativen zu setzen. Das wäre
eine kurzfristige Politik, die offensichtlich Ihrer Oppositionspolitik
entspricht, aber nicht unserer langfristigen Politik für alle Wienerinnen und
Wiener.
Auch im SUP, Abfallwirtschaftsplan, werden dazu
mögliche Szenarien dargestellt. Ich möchte noch einmal daran erinnern: Im
Rahmen des SUP-Prozesses wurde nun einmal festgelegt, und zwar gemeinsam mit
den NGOs, gemeinsam mit den Behörden, gemeinsam mit der Wissenschaft, dass kein
Szenario ohne Abfallverbrennung auskommt.
Ein wesentlicher Punkt unserer Maßnahmen: Trotz aller
Anstrengungen im Bereich der Abfallvermeidung wird die Gesamtmüllmenge steigen.
Wir haben jetzt schon 150 000 Tonnen Abfälle, die nicht ordnungsgemäß
entsorgt werden können. Bei realistischer Beurteilung - so laut SUP - der Vermeidungsleistungen
können diese Mengen auf 1,8 Millionen Tonnen bis zum Jahre 2010 ansteigen.
Bei optimistischer Beurteilung auf zirka 1,7 Millionen Tonnen bis 2010.
"Diesem Trend zufolge", so führt Prof Vogel aus, "müssen alle
Maßnahmen zur Abfallvermeidung getroffen werden, da andernfalls" - und
darauf bezieht er sich - "im Jahr 2010 eine weitere, eine vierte
Müllverbrennungsanlage benötigt werden würde."
Alle Szenarien, die vorgelegt wurden, alle wirksamen
Abfallvermeidungsmaßnahmen führen trotzdem zu einem zusätzlichen
Behandlungsbedarf, zu einer zusätzlich erforderlichen Behandlungskapazität.
Diesen Empfehlungen - und dafür habe ich mich entschieden
ausgesprochen, dafür trete ich ein - des SUP-Prozesses ist so rasch wie möglich
zu entsprechen. Auch Herr Univ Prof Vogel, den Sie zitieren, hat im SUP-Prozess
als wesentlicher Wissenschaftler mitgearbeitet und unterstützt damit auch diese
Aussagen voll. Es ist unzulässig, absolut unzulässig, populistisch und angstschürend
einen Gegensatz zwischen Abfallvermeidung
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular