Energieangelegenheiten (MA 64)

Kontakt zur Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht - Energie

Nach dem Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 (WElWG 2005) ist die Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb einer örtlich gebundenen Anlage zur Erzeugung elektrischer Energie anzeige- bzw. bewilligungspflichtig.

Darunter fallen nicht nur Kleinkraftwerke wie Blockheizkraftwerke, Windkraftanlagen und Fotovoltaikanlagen, sondern auch Notstromaggregate. Diese Genehmigungsverfahren werden von der Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht durchgeführt. Auch die Genehmigung der Verlegung von Starkstromleitungen ist Aufgabe der Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht.

Amtswege - Bewilligungen und Bescheide

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