Baurechts- und Grundstücksangelegenheiten (MA 64)

Für manche grundstückstechnische Veränderungen oder vor Einholung einer Baubewilligung können grundstücksbezogene baurechtliche Bewilligungspflichten bestehen. Die Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64) ist auch mit der Ausarbeitung von baurechtlichen Rechtsvorschriften befasst.

Kontakt

MA 64 - Baurecht MA 64 - BaustrafenMA 64 - Energie MA 64 - Sachverständige

Amtswege - Bewilligungen und Bescheide

Bestätigung der Rechtskraft von Bescheiden der MA 64

Ansuchen um Rechtskraftbestätigung - Antrag

Grundabteilungen

Grundabteilungen müssen vom Magistrat bewilligt oder diesem angezeigt werden.

Grundabteilungen - Allgemeine Erläuterungen

Zulassung von Bauteilen

Mit der Techniknovelle der Bauordnung für Wien im Jahre 2007 wurde die bis dahin bestehende Möglichkeit der Zulassung von Bauteilen und Bauarten ersatzlos gestrichen. Neue Zulassungen oder die Verlängerung von bestehenden Zulassungen sind nicht mehr vorgesehen. Detailinformationen bietet die Webseite des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB).


Verwaltungsstrafverfahren nach der Bauordnung

Die Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht vollzieht Verwaltungsstrafverfahren aufgrund von Übertretungen folgender gesetzlicher Vorschriften:

Weiterführende Informationen

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Stadt Wien | Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht
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