Ärztlicher Dienst in den Kindergärten der Stadt Wien

Der Eintritt in den Kindergarten ist eine wichtige Phase im Leben eines Kindes. Zum 1. Mal sind Kinder regelmäßig in einer Gruppe Gleichaltriger außerhalb der vertrauten Familienumgebung.

In der Gemeinschaftseinrichtung ist der Kontakt zu vielen Krankheitserregern nicht zu vermeiden. Manche Kinder haben aufgrund ihrer medizinischen Vorgeschichte besondere Bedürfnisse, die im Kindergarten zu berücksichtigen sind.

Für all diese Fragestellungen stehen die Ärzt*innen des Gesundheitsdienstes (MA 15) in dieser Zeit den Eltern/Erziehungsberechtigten und dem pädagogischen Personal der Wiener Kindergärten für medizinische Fragestellungen und für Gesundheitsvorsorge und -beratung zur Verfügung.

Aufgaben des ärztlichen Diensts in den Kindergärten

  • Reihenuntersuchung der Kleinkinder und Kindergartenkinder mit Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten, zum Beispiel Seh- und Hörtests
  • Anamnesegespräch mit den Eltern/Erziehungsberechtigten und Aufnahme-Untersuchung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen
  • Ärztliche Begutachtung nach Zuweisung durch Kindergartenpädagog*innen bei individuellen medizinischen Fragestellungen den Kindergarten betreffend
  • Elterngespräche
  • Ärztliche Beratung des Kindergartenpersonals zu medizinischen Fragen die Situation im Kindergarten betreffend
  • Informationen für Kinder, Eltern und Personal zu Ernährung, Bewegung und Entwicklung, um möglichst früh ein Gesundheitsbewusstsein zu schaffen

Alle Untersuchungen werden nur nach Zustimmung durch die Eltern/Erziehungsberechtigen und niemals gegen den Willen des Kindes durchgeführt.

Seh- und Hörtests in allen Wiener Kindergärten

Kinder werden ab dem 4. Geburtstag auf Hörstörungen und unabhängig vom Alter auf Sehstörungen getestet. Diese Tests sind völlig unkompliziert und schmerzfrei. Sie dienen der Früherkennung und Früherfassung von möglichen Seh- und Hörstörungen.

Die Tests erfolgen in ärztlichem Auftrag mittels standardisierter diagnostischer Programme. Die Ordinationsassistent*innen, die die Tests durchführen, werden von Gerätetechniker*innen auf den Testgeräten eingeschult und verpflichtend fachärztlich fortgebildet.

Der Seh- und Hörtest wird nur mit Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigen durchgeführt. Ist das Ergebnis des Seh- oder Hörtests auffällig, werden die Eltern/Erziehungsberechtigen schriftlich informiert. Es wird ihnen empfohlen, mit dem Kind eine*n Fachärzt*in aufzusuchen und das auffällige Testergebnis abklären zu lassen.

Medizinische Empfehlungen für Kindergärten

Der ärztliche Dienst in den Kindergärten ist auch für die Erstellung von Leitfäden und Empfehlungen verantwortlich, beispielsweise die "Empfehlungen für Wiener Kindergärten zu Infektionskrankheiten und prophylaktischen medizinischen Maßnahmen". Diese informieren unter anderem zu folgenden Themen:

  • Maßnahmen gegen die Verbreitung übertragbarer Krankheiten, zum Beispiel Informationen zu Impfungen, Infektionserregern, Infektionswegen, Meldeverpflichtungen, Maßnahmen bei spezifischen Erkrankungen oder Läusen
  • Einschränkungen des Kindergartenbesuches, zum Beispiel nach Operationen oder bei Gipsversorgung
  • Maßnahmen bei und Prävention von Verletzungen oder Vergiftungen
  • Prophylaktische Maßnahmen, zum Beispiel Wiegen und Messen oder Kaliumjodid-Tabletten

Empfehlungen für Wiener Kindergärten zu Infektionskrankheiten und prophylaktischen medizinischen Maßnahmen (800 KB PDF)

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