Rechnungen an die Stadt Wien stellen
Als Unternehmerin oder Unternehmer können Sie Rechnungen und Honorarnoten an die Stadt über e-Rechnung.gv.at, per PDF-Rechnung, in Papierform oder per Online-Formular stellen.
Elektronische Rechnung über e-Rechnung.gv.at
- Voraussetzung: Sie sind beim Unternehmensservice-Portal usp.gv.at angemeldet.
- Möglich für: Rechnungen in sogenannter "strukturierter elektronischer Form", über das elektronische Rechnungssystem des Bundes e-Rechnung.gv.at.
Rechnungen können Sie nur für den Kern-Magistrat und Wiener Wohnen stellen. Zum Kern-Magistrat gehören die Magistratsabteilungen, Magistratischen Bezirksämter und politischen Büros.
Die Auftragsreferenz finden Sie auf der Bestellung beziehungsweise der Auftragserteilung. Sie muss mit L9/ beginnen.
Danach gibt es diese Möglichkeiten:
- 5-stellige Backend-Zahlen-Buchstaben-Kombination für den Kernmagistrat (M) und den jeweiligen Buchungskreis (zum Beispiel M0060 für die Magistratsabteilung 6)
- 3-stelliger Code für Wiener Wohnen: WRW
- 10-stellige nummerische Bestell-/Auftragsnummer (zum Beispiel L9/M0060/XXXXXXXXXX oder L9/WRW/XXXXXXXXXX)
Kontakt
Bei technischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an support_e-rechnung@ma06.wien.gv.at.
PDF-Rechnung per E-Mail übermitteln
Wenn Sie Rechnungen als PDF per E-Mail schicken, müssen Sie vorher einmal eine Zustimmungserklärung übermitteln:
Online-Zustimmungserklärung für PDF-Rechnungen
Danach erhalten Sie die notwendigen Kontaktdaten per E-Mail.
Kontakt
- Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) - Scanzentrum
3., Rennweg 97, Teil 8
Telefon: +43 1 4000-89811
Persönliche telefonische Beratung: Montag bis Freitag, von 8 bis 15 Uhr
E-Mail: kanzlei-b41@ma06.wien.gv.at
Rechnung in Papierform
Papierrechnungen an die jeweilige Dienststelle werden im Scanzentrum der Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen eingescannt und zur elektronischen Rechnungsbehandlung in den SAP-Workflow eingespielt.
Kontakt
- Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) - Scanzentrum
3., Rennweg 97, Teil 8
Telefon: +43 1 4000-89811
Persönliche telefonische Beratung: Montag bis Freitag, von 8 bis 15 Uhr
E-Mail: kanzlei-b41@ma06.wien.gv.at
Rechnung online stellen
- Online-Rechnung
- Online-Honorarnote
- Online-Abschlags-/Schlussrechnung - für Teilbeträge oder die Schlussabrechnung
Kontakt
Wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Rechnungsempfängerin oder den jeweiligen Rechnungsempfänger. Die Kontaktdaten finden Sie auf der jeweiligen Beauftragung beziehungsweise Bestellung.
Vorgaben beachten
Halten Sie bei der Rechnungslegung unbedingt die Vorgaben der bestellenden beziehungsweise auftraggebenden Magistratsabteilungen ein.
Schreiben Sie die Rechnungsempfängerinnen beziehungsweise Rechnungsempfänger, also die jeweilige Magistratsabteilung und die verrechnende Buchhaltungsabteilung, eindeutig auf die Rechnung. Dann kann die Rechnung schnell bearbeitet werden.
Rechnungsempfänger
Die vollständigen Daten der Rechnungsempfängerinnen beziehungsweise Rechnungsempfänger, die Sie für die Rechnung brauchen, finden Sie hier:
- Rechnungsanschrift Wiener Wohnen: 12 KB XLS
- Rechnungsanschriften Magistrat der Stadt Wien: 19 KB XLS
- Rechnungsanschriften Wiener Gesundheitsverbund: 14 KB XLS
UID-Nummer der Stadt
Umsatzsteueridentifikationsnummer der Stadt Wien: ATU36801500
Vertragsbestimmungen
Detaillierte Informationen zu Abschlagszahlungen, Zahlungsplänen, Regierechnungen, Schlussrechnungen, Teilschlussrechnungen, zur Vorlage von Rechnungen, zu mangelhaften Rechnungen und zu verspäteter Rechnungslegung finden Sie in den allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Wien:
- Allgemeine Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) WD 313: 330 KB PDF - besonders Punkt 4.3.
- Allgemeine Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Bauleistungen WD 314: 470 KB PDF - besonders Punkt 4.3.
Ausschreibungen im Wiener Gesundheitsverbund
Steuer- und Meldepflicht
Bei der Rechnungslegung müssen Sie die gesetzlichen Vorgaben gemäß Umsatzsteuergesetz 1994 beziehungsweise Einkommensteuergesetz 1988 einhalten.
Leistungen gemäß §1 Abs. 1 der Verordnung des BMF vom 3.11.2001, BGBl. II Nr. 417/2001 unter Bezugnahme auf § 109a EStg 1988 müssen vom Magistrat der Stadt Wien der Finanzbehörde gemeldet werden.
Weiterführende Informationen
Rechnungs- und Abgabenwesen (Magistratsabteilung 6)
Kontaktformular