Rechnungen an die Stadt Wien stellen

Als Unternehmer*in können Sie Rechnungen und Honorarnoten an die Stadt über e-Rechnung.gv.at, per PDF-Rechnung, in Papierform oder per Online-Formular stellen.


Elektronische Rechnung über e-Rechnung.gv.at

  • Voraussetzung: Sie sind beim Unternehmensservice-Portal usp.gv.at angemeldet.
  • Möglich für: Rechnungen in sogenannter "strukturierter elektronischer Form", über das elektronische Rechnungssystem des Bundes e-Rechnung.gv.at.
    Rechnungen können Sie für den Kern-Magistrat, Wiener Wohnen und den Wiener Gesundheitsverbund (WIGEV) stellen. Zum Kern-Magistrat gehören die Magistratsabteilungen, Magistratischen Bezirksämter und politischen Büros.

Die Auftragsreferenz finden Sie auf der Bestellung beziehungsweise der Auftragserteilung. Sie muss mit L9/ beginnen.

Danach gibt es diese Möglichkeiten:

  • 5-stellige Backend-Zahlen-Buchstaben-Kombination für den Kernmagistrat (M) und den jeweiligen Buchungskreis (zum Beispiel M0060 für die Magistratsabteilung 6)
  • 3-stelliger Code für Wiener Wohnen: WRW
  • 10-stellige nummerische Bestell-/Auftragsnummer (zum Beispiel L9/M0060/XXXXXXXXXX oder L9/WRW/XXXXXXXXXX)
  • 17-stellige nummerische Bestell-/Auftragsnummer für den Wiener Gesundheitsverbund (zum Beispiel L9/WXX/45XXXXXXXX/XXXX/XXX)

Kontakt

Bei technischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an support_e-rechnung@ma06.wien.gv.at.

PDF-Rechnung per E-Mail übermitteln

Wenn Sie Rechnungen als PDF per E-Mail schicken, müssen Sie vorher einmal eine Zustimmungserklärung übermitteln:

Online-Zustimmungserklärung für PDF-Rechnungen

Danach erhalten Sie die notwendigen Kontaktdaten per E-Mail.

Kontakt

Rechnung in Papierform

Papierrechnungen an die jeweilige Dienststelle werden im Scanzentrum der Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen eingescannt und zur elektronischen Rechnungsbehandlung in den SAP-Workflow eingespielt.

Kontakt

Rechnung online stellen

Kontakt

Wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Rechnungsempfänger*in. Die Kontaktdaten finden Sie auf der jeweiligen Beauftragung beziehungsweise Bestellung.

Vorgaben beachten

Halten Sie bei der Rechnungslegung unbedingt die Vorgaben der bestellenden beziehungsweise auftraggebenden Magistratsabteilungen ein.

Schreiben Sie die Rechnungsempfänger*innen beziehungsweise Rechnungsempfänger*in, also die jeweilige Magistratsabteilung und die verrechnende Buchhaltungsabteilung, eindeutig auf die Rechnung. Dann kann die Rechnung schnell bearbeitet werden.

Rechnungsempfänger

Die vollständigen Daten der Rechnungsempfänger*innen beziehungsweise Rechnungsempfänger*in, die Sie für die Rechnung brauchen, finden Sie hier:

UID-Nummer der Stadt

Umsatzsteueridentifikationsnummer der Stadt Wien: ATU36801500

Vertragsbestimmungen

Detaillierte Informationen zu Abschlagszahlungen, Zahlungsplänen, Regierechnungen, Schlussrechnungen, Teilschlussrechnungen, zur Vorlage von Rechnungen, zu mangelhaften Rechnungen und zu verspäteter Rechnungslegung finden Sie in den allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Wien:

Ausschreibungen im Wiener Gesundheitsverbund

Steuer- und Meldepflicht

Bei der Rechnungslegung müssen Sie die gesetzlichen Vorgaben gemäß Umsatzsteuergesetz 1994 beziehungsweise Einkommensteuergesetz 1988 einhalten.

Leistungen gemäß §1 Abs. 1 der Verordnung des BMF vom 3.11.2001, BGBl. II Nr. 417/2001 unter Bezugnahme auf § 109a EStg 1988 müssen vom Magistrat der Stadt Wien der Finanzbehörde gemeldet werden.

Weiterführende Informationen

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Stadt Wien | Service-Center - Rechnungs- und Abgabenwesen
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