Zuschuss für Schüler*innen bei mehrtägigen Schulveranstaltungen

Für bedürftige Schüler*innen bietet die Stadt Wien einen Zuschuss zu den Kosten von Sport- oder Projekttagen der Schule. Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig.

Wer bekommt den Zuschuss?

  • Der*die Schüler*in hat den Hauptwohnsitz in Wien und besucht eine Wiener Pflichtschule.
  • Der*die Schüler*in nimmt an einer mindestens 3 Tage langen Schulveranstaltung teil, zum Beispiel an Wintersport-, Sommersport- oder Projekttagen der Schule.
  • Bedürftigkeit: Ein Elternteil beziehungsweise eine erziehungsberechtigte Person erhält Leistungen gemäß dem Wiener Mindestsicherungsgesetz, die Mindestpension oder die Grundversorgung. Anspruch besteht weiters für alleinerziehende Notstandshilfebezieher*innen, für Alleinerziehende mit einem Nettoeinkommen von bis zu monatlich durchschnittlich 1.864,94 Euro (inklusive 13. und 14. Gehalt und Bezug der Alimente) sowie für Kinder in sozialen Wohngemeinschaften.

Fristen

Bitte beachten Sie: Sie müssen den Antrag auf Zuschuss vor Ende der Frist stellen.

  • Bei Sommersport- bzw. Projekttagen von September bis November: 15. September
    • Für 1. Klassen der Mittelschulen und Polytechnischen Schulen: 15. September
    • Für andere Klassen: 15. Mai im vorhergehenden Schuljahr
  • Bei Sommersport- oder Projekttagen von März bis Juni: 15. Jänner
  • Bei Wintersporttagen von Dezember bis März: 15. Oktober

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss pro Schüler*in und pro Tag bei mindestens 3 und maximal 5 Tagen beträgt

  • 22 Euro für Wintersporttage.
  • 17 Euro für Sommersport- oder Projekttage.
  • 12 Euro für Sport- oder Projekttage mit Aufenthalt in einem WIJUG-Heim.

Wie stelle ich den Antrag?

Das Antragsformular erhalten Sie bei der jeweiligen Schulleitung.

Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und geben Sie es bei der Schulleitung ab. Die Schulleitung wird Ihren Antrag an die Bildungsdirektion für Wien weiterleiten. Über das Ergebnis werden Sie rechtzeitig informiert.

Für mehr Informationen und bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schulleitung.

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