Notwendige Unterlagen für eine Baubewilligung
- Ansuchen um Baubewilligung: 384 KB PDF • 69 KB RTF
- Baupläne für Bauverfahren
- Zustimmung der im Grundbuch eingetragenen Grundeigentümerinnen und -eigentümer beziehungsweise Baurechtseigentümerinnen und -eigentümer durch Unterfertigung der Baupläne
- Aktuelle Grundbuchsabschrift (nicht älter als drei Monate)
- Ein Energieausweis (in elektronischer Form) und ein Nachweis über den Schallschutz beziehungweise ein Nachweis über den Wärme- und Schallschutz
- Bei Neu-, Zu- oder Umbauten: Bestätigung der Planverfasserin oder des Planverfassers, dass die Grundsätze des barrierefreien Planens und Bauens eingehalten werden
- Nachvollziehbare Berechnung der Anliegerleistungen (Planverfasserin oder Planverfasser)
- Nachweis über die Erfüllung der Stellplatzverpflichtung (Planverfasserin oder Planverfasser)
- Statische Vorbemessung einschließlich Fundierungskonzept oder bei kleineren Bauvorhaben Gutachten, dass aufgrund der Geringfügigkeit des Vorhabens aus statischen Gründen keinerlei Gefährdung gegeben ist (Sachverständige oder Sachverständiger). Dazu kann das Formular "Gutachten nach § 63/1/h BO" verwendet werden: 298 KB PDF • 15 KB RTF
- Bestätigung über die Grundsätze des barrierefreien Planens und Bauens. Dazu kann das Formular "Gutachten nach § 63/1/k BO" verwendet werden: 50 KB PDF • 65 KB RTF
- Gestaltungskonzept für Gartenflächen des Bauplatzes, für Neubauten ab der Bauklasse III (Planverfasserin oder Planverfasser)
- Nachweis der Verfügbarkeit einer ausreichenden Wassermenge zur Brandbekämpfung im Bauplan (Entfernung der Hydranten und deren Förderleistung) (Planverfasserin oder Planverfasser); Auskünfte über Hydranten gibt die Abteilung Wiener Wasser (MA 31).
- Wasserbefund für den zu errichtenden Brunnen, wenn bei einem Neubau keine Versorgungsmöglichkeit mit öffentlichem Trinkwasser besteht (Institut für Umweltmedizin oder Bundesamt für Lebensmitteluntersuchung): Wasseranschluss - Herstellung einer Anschlussleitung
- Standplätze für Müllgefäße sind im Plan einzutragen (Wiener Abfallwirtschaftsgesetz und Richtlinien für Müllbehälterstandplätze beachten).
Informationen: Abfallberatung und Abfallvermeidung - Bei Betrieben, die unter die Seveso-II-Richtlinie fallen: Unterlagen über die Risiken (Planverfasserin oder Planverfasser)
- Erforderliche Unterlagen zur architektonischen Begutachtung der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
Kontakt
Kontakt zur Baupolizei (MA 37)
Baupolizei (Magistratsabteilung 37)
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