Baubewilligungen
Für die Errichtung oder Abänderung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder baulichen Anlagen ist meist eine Baubewilligung oder eine Bauanzeige erforderlich. Unter Einbeziehung einer Ziviltechnikerin oder eines Ziviltechnikers kann auch das vereinfachte Bewilligungsverfahren zur Anwendung kommen.
Art und Umfang des Projektes entscheiden, welche Verfahrensart zur Anwendung gelangt. Betrifft die geplante Bauführung nicht nur das Gebäudeinnere, können auch die geltende Flächenwidmung oder der Bebauungsplan für die Wahl der Verfahrensart entscheidend sein.
- Arten von Bewilligungsverfahren - Bauten oder bauliche Anlagen
- Baubewilligungen in Kleingärten
- Spezielle Bauvorhaben - Hochhäuser, Werbeanlagen, Bahnbau, Tankstellen et cetera
- Weitere Genehmigungen neben der Baubewilligung
- Formulare zum Bauansuchen
Notwendige Unterlagen
Baupolizei (Magistratsabteilung 37)
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