Genehmigungen für die Bauführung
In vielen Fällen sind neben oder vor der Baubewilligung Genehmigungen einzuholen, die nach anderen Gesetzen erforderlich sind. Die folgende Auflistung beinhaltet Genehmigungen, die am häufigsten im Zuge einer Bauführung benötigt werden.
- Baustellen: Arbeiten auf und neben der Straße - Antrag
- Baustofflagerungen - Antrag (auf und neben der Straße)
- Bei privatrechtlicher Einzelvereinbarung bei Aufgrabungen - Einreichung müssen gegebenenfalls auch die Abteilung Wiener Wasser, Wien-Energie und die Wiener Linien verständigt werden.
- Wiederherstellungsanzeige einer Aufgrabung (vor der Durchführung der Arbeiten)
- Bewilligung von Sprengarbeiten: Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen (MA 36)
- Gehsteig - Bekanntgabe der Höhenlage, Breite und Bauart
- Private Gehsteigherstellung - Antrag (auch für Gehsteigauf- und -überfahrten)
Baupolizei (Magistratsabteilung 37)
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