Arbeiten auf oder neben der Straße (Baustellen) - Antrag

Allgemeine Informationen

Bei Arbeiten auf oder neben der Straße muss die Baustelle ordnungsgemäß gekennzeichnet und bei der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) beantragt werden.

Voraussetzungen

Die AntragstellerInnen sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Baustelle und die Beschilderung verantwortlich.

  • Verkehrszeichen zur Kennzeichnung einer Halteverbotszone können
    • im Baustoffhandel gekauft oder
    • beim Verkehrszeichenverleih der MA 48 ausgeliehen werden.
  • Sämtliche andere Verkehrszeichen können im Baustoffhandel gekauft werden. Verkehrszeichen müssen unmittelbar bei Einrichtung der Baustelle aufgestellt werden.

Fristen und Termine

Zirka ein bis vier Wochen für Antrag, Ermittlungsverfahren, Ortsverhandlung und Ausstellung der Bewilligung (Bescheid).

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 955 59
Fax: +43 1 81114-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag kann per Post, per Fax oder per Online-Formular gestellt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Adresse, Telefonnummer der AntragstellerInnen
  • Name oder Bezeichnung und Telefonnummer der verantwortlichen BauleiterInnen
  • Zeitraum der Durchführung
  • Information welche Arbeiten durchgeführt werden
  • Ort, an dem die Arbeiten durchgeführt werden sollen
  • Größe der benötigten Flächen

Kosten und Zahlung

Mindestens 70 Euro für Verhandlungsgebühren, Bescheidgebühren, und ähnliches. Achtung: Durch Lagerungsgebühren können diese Kosten stark steigen. Diese wird pro Quadratmeter verrechnet.

Für die Einzahlung der Gebühren stehen im Kundencenter eine Kassa zur Barzahlung sowie eine Bankomatkassa zur Verfügung.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

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Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: § 90 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Homepage: Verkehrsorganisation Wien

Verantwortlich für diese Seite:
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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