Arbeiten auf oder neben der Straße (Baustellen) - Antrag
Allgemeine Informationen
Bei Arbeiten auf oder neben der Straße muss die Baustelle ordnungsgemäß gekennzeichnet und bei der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) beantragt werden.
Voraussetzungen
Die AntragstellerInnen sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Baustelle und die Beschilderung verantwortlich.
- Verkehrszeichen zur Kennzeichnung einer Halteverbotszone können
- im Baustoffhandel gekauft oder
- beim Verkehrszeichenverleih der MA 48 ausgeliehen werden.
- Sämtliche andere Verkehrszeichen können im Baustoffhandel gekauft werden. Verkehrszeichen müssen unmittelbar bei Einrichtung der Baustelle aufgestellt werden.
Fristen und Termine
Zirka ein bis vier Wochen für Antrag, Ermittlungsverfahren, Ortsverhandlung und Ausstellung der Bewilligung (Bescheid).
Zuständige Stelle
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 955 59
Fax: +43 1 81114-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag kann per Post, per Fax oder per Online-Formular gestellt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Adresse, Telefonnummer der AntragstellerInnen
- Name oder Bezeichnung und Telefonnummer der verantwortlichen BauleiterInnen
- Zeitraum der Durchführung
- Information welche Arbeiten durchgeführt werden
- Ort, an dem die Arbeiten durchgeführt werden sollen
- Größe der benötigten Flächen
Kosten und Zahlung
Mindestens 70 Euro für Verhandlungsgebühren, Bescheidgebühren, und ähnliches. Achtung: Durch Lagerungsgebühren können diese Kosten stark steigen. Diese wird pro Quadratmeter verrechnet.
Für die Einzahlung der Gebühren stehen im Kundencenter eine Kassa zur Barzahlung sowie eine Bankomatkassa zur Verfügung.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
- Online-Antrag: Arbeiten auf oder neben der Straße (Benutzerregistrierung erforderlich)
- Arbeiten auf oder neben der Straße gemäß § 90 StVO und GAG:
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: § 90 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Homepage: Verkehrsorganisation Wien
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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