Privatrechtliche Einzelvereinbarung bei Aufgrabungen - Antrag
Allgemeine Informationen
Für jede Aufgrabung, Minierung, Bohrung, jeden Vortrieb oder alle sonstigen die Straßenkonstruktion beeinträchtigenden Maßnahmen in bzw. auf bzw. unter öffentlichen Verkehrsflächen, die im Eigentum oder in Verwaltung der Stadt Wien stehen, muss eine privatrechtliche Einzelvereinbarung bei der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) beantragt werden.
Voraussetzungen
Privatrechtliche Einzelvereinbarung der MA 28
Fristen und Termine
Der Antrag muss frühestens sechs Wochen, bei einer Baugrubensicherung spätestens vier Wochen, aber spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Zuständige Stelle
Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
17., Lienfeldergasse 96
Telefon: +43 1 4000-49600
Fax: +43 1 4000-99-49610
E-Mail: post@ma28.wien.gv.at
Kontakt und Kundenzentrum der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.30 Uhr (Kassa von 8 bis 16 Uhr), Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr (Kassa bis 15 Uhr)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist persönlich oder per Post, Fax und E-Mail über das Kundenzentrum möglich.
Durch die Entgegennahme der von der MA 28 unterfertigten Zustimmungserklärung (mit allenfalls zusätzlich enthaltenen Bedingungen) wird die privatrechtliche Einzelvereinbarung abgeschlossen.
Vor Abschluss der privatrechtlichen Einzelvereinbarung durch die MA 28 darf mit den Arbeiten nicht begonnen werden.
Erforderliche Unterlagen
Der "Antrag um Abschluss einer privatrechtlichen Einzelvereinbarung" muss mit dem Vordruck bei der MA 28 in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden. Dabei müssen folgende Angaben vollständig und exakt angegeben werden:
- Tatsächlicher Aufgrabungsort und nicht von Identadressen
- Längen der beabsichtigten Aufgrabung in der Fahrbahn und bzw. oder im Gehsteig
- Adressierung mit vorhandenen Orientierungsnummern
- Adressierung des Straßencodes
- Bezugszahl der entsprechenden Koordinierungsmeldung
- Der Antrag muss von den BauwerberInnen und von den BauführerInnen unterfertigt werden.
Dem Antrag müssen für die Beurteilung der geplanten Arbeiten Projektpläne beigelegt werden. Darauf kann nach erfolgtem Einvernehmen mit der MA 28 verzichtet werden.
Bei Baugrubensicherungen müssen für die Beurteilung der geplanten Arbeiten die im Merkblatt für Baugrubensicherung angeführten Unterlagen dem Antrag immer beigelegt werden.
Bei Einreichungen per E-Mail muss unbedingt beachtet werden, dass der Antrag nur ordnungsgemäß ist, wenn auf dem Antrag eine Originalunterschrift vorhanden ist (Einscannen des unterschriebenen Formulars).
Kosten und Zahlung
Es muss eine Gebühr von 40 Euro bezahlt werden.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Erledigungsdauer
Es muss beachtet werden, dass nur vollständige Anträge (alle erforderlichen Unterschriften und sonstige Beilagen) eine rasche Erledigung ermöglichen und das Verfahren beschleunigen.
Formular
Antrag um Abschluss einer privatrechtlichen Einzelvereinbarung:
Zusätzliche Informationen
Merkblatt (BürgerInnen und GroßkundInnen): 126 KB PDF
Richtsätze für Wiederherstellungskosten:
Homepage: Straßenverwaltung und Straßenbau
straßen wien (Magistratsabteilung 28)
Kontaktformular
