Privatrechtliche Einzelvereinbarung bei Aufgrabungen - Antrag

Allgemeine Informationen

Für jede Aufgrabung, Minierung, Bohrung, jeden Vortrieb oder alle sonstigen die Straßenkonstruktion beeinträchtigenden Maßnahmen in bzw. auf bzw. unter öffentlichen Verkehrsflächen, die im Eigentum oder in Verwaltung der Stadt Wien stehen, muss eine privatrechtliche Einzelvereinbarung bei der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) beantragt werden.

Voraussetzungen

Privatrechtliche Einzelvereinbarung der MA 28

Fristen und Termine

Der Antrag muss frühestens sechs Wochen, bei einer Baugrubensicherung spätestens vier Wochen, aber spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Beginn der Arbeiten eingereicht werden.

Zuständige Stelle

Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
17., Lienfeldergasse 96
Telefon: +43 1 4000-49600
Fax: +43 1 4000-99-49610
E-Mail: post@ma28.wien.gv.at

Kontakt und Kundenzentrum der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.30 Uhr (Kassa von 8 bis 16 Uhr), Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr (Kassa bis 15 Uhr)

Verfahrensablauf

Der Antrag ist persönlich oder per Post, Fax und E-Mail über das Kundenzentrum möglich.

Durch die Entgegennahme der von der MA 28 unterfertigten Zustimmungserklärung (mit allenfalls zusätzlich enthaltenen Bedingungen) wird die privatrechtliche Einzelvereinbarung abgeschlossen.

Vor Abschluss der privatrechtlichen Einzelvereinbarung durch die MA 28 darf mit den Arbeiten nicht begonnen werden.

Erforderliche Unterlagen

Der "Antrag um Abschluss einer privatrechtlichen Einzelvereinbarung" muss mit dem Vordruck bei der MA 28 in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden. Dabei müssen folgende Angaben vollständig und exakt angegeben werden:

  • Tatsächlicher Aufgrabungsort und nicht von Identadressen
  • Längen der beabsichtigten Aufgrabung in der Fahrbahn und bzw. oder im Gehsteig
  • Adressierung mit vorhandenen Orientierungsnummern
  • Adressierung des Straßencodes
  • Bezugszahl der entsprechenden Koordinierungsmeldung
  • Der Antrag muss von den BauwerberInnen und von den BauführerInnen unterfertigt werden.

Dem Antrag müssen für die Beurteilung der geplanten Arbeiten Projektpläne beigelegt werden. Darauf kann nach erfolgtem Einvernehmen mit der MA 28 verzichtet werden.

Bei Baugrubensicherungen müssen für die Beurteilung der geplanten Arbeiten die im Merkblatt für Baugrubensicherung angeführten Unterlagen dem Antrag immer beigelegt werden.

Bei Einreichungen per E-Mail muss unbedingt beachtet werden, dass der Antrag nur ordnungsgemäß ist, wenn auf dem Antrag eine Originalunterschrift vorhanden ist (Einscannen des unterschriebenen Formulars).

Kosten und Zahlung

Es muss eine Gebühr von 40 Euro bezahlt werden.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Es muss beachtet werden, dass nur vollständige Anträge (alle erforderlichen Unterschriften und sonstige Beilagen) eine rasche Erledigung ermöglichen und das Verfahren beschleunigen.

Formular

Antrag um Abschluss einer privatrechtlichen Einzelvereinbarung:

Zusätzliche Informationen

Merkblatt (BürgerInnen und GroßkundInnen): 126 KB PDF

Richtsätze für Wiederherstellungskosten:

PDF-Betrachter herunterladen

Homepage: Straßenverwaltung und Straßenbau

Verantwortlich für diese Seite:
straßen wien (Magistratsabteilung 28)
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