2.3.1 Urheberrecht

Die Inhalte von wien.at speisen sich nahezu ausschließlich aus den Magistratsdienststellen, denen auch das Urheberrecht ihrer Inhalte und Services obliegt.

Werden Inhalte von Dritten übernommen, ist vor Onlinestellung eine schriftliche Einverständniserklärung für die Veröffentlichung einzuholen - unabhängig davon, ob die Quelle ein Print-, online- oder anderes Produkt ist.

Quellangaben für Inhalte von Dritten erfolgen in textlicher Form ohne Einbindung von Logos, eine Verlinkung auf die Quellenhomepage ist möglich.

Umgekehrt benötigen natürlich auch Drittanbieter, die Inhalte von wien.at übernehmen wollen, eine schriftliche Einverständniserklärung der Magistratsdienststelle, der das Urheberrecht obliegt. Verlinkungen auf wien.at-Inhalte sind jedoch auch ohne Einverständniserklärung möglich (siehe Kapitel 2.3.2 Linkhaftung).

Bei Inhalten, die von Dritten im Auftrag der Stadt erstellt werden, ist vorab abzuklären, ob auch die Nutzungsrechte für den Internetauftritt auf wien.at vorhanden sind.

Insbesondere bei der Veröffentlichung von Bildern (auch Grafiken, Charts, ...) sind die entsprechenden Rechte vorab abzuklären. Bilder und Grafiken sind mit einem entsprechenden Copyright-Hinweis zu ergänzen - unabhängig davon, wer die Bildrechte besitzt.

Formulierung für das Einräumen eines Nutzungsrechts

Der/die Urheber/in überträgt XYZ das Recht zur Nutzung des Werkes, inklusive der räumlich und zeitlich uneingeschränkten Nutzungsrechte für alle derzeit bekannten und noch nicht bekannten Nutzungsarten. Dies beinhaltet auch die Bearbeitung und Veränderung des Werkes für andere als zunächst ins Auge gefasste Zwecke.

Verantwortlich für diese Seite:
wien.at-Redaktion
Kontaktformular