2.3.2 Linkhaftung

Wer Webseiten ins Internet stellt, muss mit Verlinkung rechnen und ist grundsätzlich damit einverstanden. Die Zustimmung desjenigen, auf dessen Webseite ein Link gesetzt werden soll, muss daher nicht eingeholt werden.

Die Quelle der verlinkten Seite muss unbedingt erkennbar bleiben. Es ist also nicht erlaubt, Teile eines verlinkten Angebots zum Beispiel durch Frames so einzubinden, dass die Webadresse (URL) der verlinkten Seite nicht mehr erkennbar ist.
Besondere Sorgfalt ist auch beim direkten Verlinken von Frame-Inhalten einer externen Seite geboten. Hier bleibt die URL ja meist erhalten, es muss aber auch der Urheber der Seite noch deutlich erkennbar sein. Es ist nicht erlaubt, Texte von einer anderen Seite zu kopieren und als "eigenen" Inhalt zu veröffentlichen.

Das Setzen von Links auf eine Homepage mit rechtswidrigem Inhalt ist bei vorsätzlichem Handeln strafbar (z.B. nationalsozialistischer oder kinderpornografischer Inhalt). Wird der Inhalt einer verlinkten Seite nach Linksetzung so verändert, dass ein rechtswidriger Inhalt vorliegt, so ist die Verlinkung zu entfernen, sobald dieser Umstand bemerkt wird.

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