5.1.11 Rechtliche Komponenten bei Bildern

Urheber- und Verwertungsrechte

Für eingesetzte Bilder muss die zweifelsfreie Erklärung der Fotografin oder des Fotografen bzw. des Rechteinhabers für die Verwertung der Bilder (zum Beispiel eine Nachrichten- oder Bildagentur) vorliegen, dass die Verwendung auf wien.at zeitlich unbeschränkt gestattet ist.

Die Übernahme von Print-Fotos ist nur dann gestattet, wenn die Verwertung im Online-Kontext durch die Fotografin oder den Fotografen bzw. den Inhaber der Verwertungsrechte explizit gestattet ist.

Fotos aus dem Internet dürfen nur dann verwendet werden, wenn die honorarfreie Verwendung explizit gestattet ist. Das Fehlen von Copyright-Hinweisen oder Fotografennamen gestattet nicht zur Übernahme. Auch in diesem Fall wird empfohlen, eine Bestätigung der freien Verwendung vom Betreiber der Webseite einzuholen. Ist dieser nicht bekannt oder über die Webseite nicht erreichbar, wird davon abgeraten, die Bilder zu verwenden.

Persönlichkeitsrechte

Bei der Darstellung von Einzelpersonen ist das schriftliche Einverständnis jeder abgebildeten (und erkennbaren) Person nötig, damit das Bild verwendet werden darf. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Eltern einzuholen.

Größere, anonymisierte Gruppen können auch ohne Einverständnis abgebildet werden, wenn die Einzelpersonen im Detail nicht erkennbar sind.

Personen öffentlichen Interesses (Politikerinnen und Politiker, Musikerinnen und Musiker, Stars, etc.) können auch ohne Einverständniserklärung gezeigt werden. In diesem Fall ist nur darauf zu achten, dass der Inhalt nicht kompromittierend ist.

Der Einsatz eines Bildes in situationsfremdem Kontext ist nicht gestattet. Das trifft insbesondere zu, wenn eine Personenaufnahme als Illustration für einen Text über Gesetzesbruch oder moralisch-ethische Verfehlungen verwendet wird. Vorsicht ist auch bei erkennbaren Marken geboten.

Die Bildmanipulation (Fotomontage) ist nur zulässig, wenn sie als solche im Bildtext gekennzeichnet ist und die handelnden Personen in keinen kompromittierenden Zusammenhang stellt.

Rechteerklärung für Fotoverwertung

Der Vertragspartner (Fotografin bzw. Fotograf, Agentur) muss erklären, dass

  • er/sie selbst die nötigen Rechte besitzt, die Nutzungsrechte für das Foto zu erteilen;
  • diese Rechte zeitlich, örtlich und medial unbeschränkt gelten (zumindest aber für die zeitlich unbegrenzte Verwendung im Internet);
  • der Veränderung von Größe und Ausschnitt des Bildes zustimmt (bzw. allgemein der Manipulation);
  • mit allen abgebildeten Personen sowie betroffenen Dritten (Eigentümern von fotografierten Liegenschaften, Markeninhabern, etc.) die nötigen Vereinbarungen geschlossen hat, die ein Veröffentlichen des Bildes ermöglichen;
  • wien.at (bzw. die Abteilungen) vor den Ansprüchen Dritter schad- und klaglos hält.

Bei Aufnahmen mit Privatpersonen (Models) ist sicherzustellen, dass diese der erkennbaren Veröffentlichung im Rahmen von Sujetbildern zustimmen, egal zu welchem Zweck.

Weiterführende Informationen

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